Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Kaution für den Vermieter gibt, wird sie üblicherweise im Mietvertrag vereinbart. Dabei darf sie die Höhe von drei Monatskaltmieten („netto“, also ohne Nebenkosten) nicht überschreiten (§ 551 BGB). Viele Vermieter ermöglichen eine Zahlung in Raten. Die Kaution dient Vermietern als Sicherheitsleistung, mit der sie sich gegen eventuelle Schäden in der Wohnung absichern. Das Geld dürfen sie nur im Schadensfall einbehalten.
Dürfen Vermieter die Mietkaution einbehalten?