Das müssen Sie als Mieter leisten
1. Instandhaltung
Dies beinhaltet die Reinigung, Pflege und Wartung des angemieteten Objektes, um Schäden vorzubeugen. Sie müssen als Mieter dafür Sorge tragen, dass die Immobilie im gleichen Zustand erhalten bleibt wie zu dem Zeitpunkt, als sie Ihnen überlassen wurde. Laut Rechtsprechung dürfen die Kosten für die Instandhaltung nicht höher sein als zehn Prozent der Jahreskaltmiete. Bitten Sie den Vermieter darum, dies auch vertraglich festzulegen.
2. Schönheitsreparaturen
Hierbei geht es darum, den Innenbereich der Immobilie optisch ansprechend zu halten. Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Wände zu tapezieren und die Böden, Heizkörper, Fenster und Türen zu streichen. Allerdings gibt es seit einiger Zeit laut Gesetz keine starren Fristen mehr für die Ausführung der Schönheitsreparaturen, auch wenn dies in manchen Formularverträgen noch so festgelegt ist. Diese Klausel können Sie ignorieren und durch schonende Nutzung eine Renovierung zeitlich hinauszögern.
3. Duldungspflichten
Möchte der Vermieter Maßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung an der Immobilie durchführen lassen, müssen Sie das als Mieter dulden. Ebenfalls verpflichtet sind Sie, im Falle der Kündigung des Mietvertrags das Objekt auf Anfrage des Vermieters ordnungsgemäß zur Besichtigung für Interessenten zur Verfügung zu stellen.
Pflichten des Vermieters
1. Instandsetzung
Ihr Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die Immobilie in dem Zustand zu überlassen, dass Sie sie ohne Einschränkungen für Ihren Geschäftsbetrieb nutzen können. Außerdem muss er dafür Sorge tragen, diesen Zustand über die gesamte Mietdauer zu erhalten und notfalls Mängel zu beseitigen. Dies betrifft beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlage, der sanitären Einrichtungen oder auch des Außenputzes und der Wärmedämmung.
2. Konkurrenzschutz
Darunter ist der Schutz von Ihnen als Mieter vor konkurrierenden Unternehmen in unmittelbarer Umgebung zu verstehen. Ihrem Vermieter ist es gesetzlich verboten, ihm gehörende Immobilien an Konkurrenzfirmen zu vermieten und somit Ihre Gewinnchancen zu schmälern.
3. Abwehr von Störungen
Damit Ihnen kein Wettbewerbsnachteil durch negative Einflüsse auf Ihre Mitarbeiter und Kunden entsteht, muss Ihr Vermieter dafür sorgen, jegliche Störungen zu beseitigen. Dazu zählen unter anderem unzumutbare Geräusche und Gerüche sowie übermäßiger Lärm. Außerdem ist er verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ihr Leitungswasser auf Keimfreiheit untersuchen zu lassen.
Weiterlesen:
Das sollten Sie bei der Anmietung von Büroräumen beachten