Makler, Notar, Grundbuchamt, Finanzamt, Kreditgeber, Gutachter und Sachverständige: Wenn Sie eine Immobilie kaufen, verdienen andere ordentlich mit. Wir erläutern die wichtigsten Anschaffungsnebenkosten im Detail:
Maklerprovision
Die meisten Wohnungen und Häuser werden von einem Makler vermittelt. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt auch hier eine abgeschwächte Form des Bestellerprinzips: Wer ihn beauftragt, muss mindestens 50 Prozent der Maklergebühren übernehmen. In vielen Bundesländer mussten bisher Käufer die Provision alleine stemmen, was die Nebenkosten für den Hauskauf deutlich erhöht hat.
Insgesamt beträgt die Maklerprovision etwa 5 bis 7 Prozent der Kaufsumme einer Immobilie oder des Grundstücks. Dabei handelt es sich um Richtwerte der Maklerverbände, verpflichtend ist diese Gebührenordnung nicht. Käufer und Verkäufer können mit dem Makler individuell verhandeln. Die Maklercourtage wird nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.
Notarkosten
Auch ohne den Notar geht beim Immobilienerwerb nichts. In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass Kaufverträge für Wohnungen, Häuser und Grundstücke notariell beglaubigt werden müssen. Der Notar kümmert sich auch um die Bestellung der Grundschuld und die Eintragung ins Grundbuch.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) schreibt die Höhe der Notargebühren fest. Sie bemisst sich an der Summe des Immobilienpreises und der Grundschuld, also der aufgenommenen Darlehenssumme. In der Regel können Sie etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für die Beurkundung kalkulieren. Dabei ist die Beratungsleistung des Notars inklusive.
Grundbuch
Sie sind erst dann rechtmäßiger Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks, wenn Sie im Grundbuch stehen. Dort werden auch die Grundpfandrechte Ihres Kreditgebers vermerkt. Um die Eintragung kümmert sich der Notar. Dennoch bittet Sie auch das Grundbuchamt zur Kasse. Die Gebühr beträgt etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.
Grunderwerbsteuer
Ist der Kaufvertrag unter Dach und Fach, lässt auch die Rechnung des Finanzamts nicht lange auf sich warten. Sobald ein bebautes oder unbebautes Grundstück den Besitzer wechselt, wird Grunderwerbsteuer fällig, die mit mehreren Tausend Euro die Kaufnebenkosten noch einmal ordentlich in die Höhe treibt. Der Steuersatz unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.