Baukindergeld ist ein Zuschuss, mit dem der Staat Familien bzw. Alleinerziehenden den Ersterwerb von Wohneigentum finanziell erleichtern will. Für die Bewilligung dieser Förderung muss Ihr steuerpflichtiges Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen. Zudem gibt es eine Reihe weiterer Kriterien, die für eine Förderfähigkeit entscheidend sind.
Einmal bewilligt, läuft die Förderung über die vollen zehn Jahre, auch wenn eines oder mehrere der Kinder während des Förderungszeitraums volljährig werden und aus der Immobilie ausziehen. Nach Antragstellung geborene Kinder werden nicht berücksichtigt. Der Zuschuss wird einmal im Jahr von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt. Das Baukindergeld ist eine neue Form der Eigenheimzulage, die 2005 abgeschafft wurde.
Höhe des Baukindergelds
Das Baukindergeld wird für jedes kindergeldberechtigte Kind unter 18 Jahren gezahlt, das mit in die neue Immobilie einzieht. Es beträgt pro Kind 1.200 Euro im Jahr und wird jeweils für zehn Jahre gewährt. Die mögliche Gesamtfördersumme beträgt damit 12.000 Euro pro Kind.
Bis wann kann generell Baukindergeld beantragt werden?
Baukindergeld gibt es seit dem 1.1.2018. Das mit zehn Milliarden Euro aus dem Etat des Ministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) ausgestattete Programm läuft bis zum 31.03.2021. Förderung gibt es nur für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Erstimmobilie, für die bis zu diesem Datum der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt wurde. Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie die Immobilie bereits bezogen haben. Er muss allerdings binnen sechs Monaten nach dem amtlichen Meldedatum bei der KfW eingehen.
Der letzte Stichtag für die Beantragung ist der 31.12.2023. Damit berücksichtigt die Bundesregierung, dass zwischen Bauantrag bzw. Kauf einer Immobilie und dem Bezug ein längerer Zeitraum verstreichen kann. Achtung: Die Auflage, binnen sechs Monaten nach dem Einzugsdatum den Antrag stellen zu müssen, ändert sich dadurch aber nicht.