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Wohnung verkaufen: Käufer finden in 9 Schritten

Sie wollen Ihre Wohnung privat verkaufen? Mit einer Anzeige auf immonet erreichen Sie Interessenten in ganz Deutschland und profitieren von einer doppelten Reichweite. Denn Ihre Anzeige erscheint auf immonet.de und immowelt.de*.

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immonet.de ist ein Partnerportal von immowelt.de. Deshalb werden Sie zur Anzeigenaufgabe zu immowelt.de weitergeleitet. Dort erfassen und verwalten Sie zentral alle wichtigen Informationen und Bilder Ihrer Wohnung. Nach Buchung erscheint Ihr Wohnungsangebot online auf beiden Portalen immonet.de und immowelt.de. Wenn Sie Ihre Wohnung privat – also ohne Makler – verkaufen wollen, erhalten Sie hier außerdem viele Tipps.

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Wie viel können Sie für Ihre Eigentumswohnung verlangen? Diese Frage ist für viele Wohnungsbesitzer eine Gratwanderung: Einerseits wollen sie von den hohen Immobilienpreisen profitieren. Andererseits besteht bei einem überteuerten Verkaufspreis die Gefahr, auf der Wohnung sitzen zu bleiben.

5 Tipps, wie Sie einen angemessenen Verkaufspreis festlegen

  1. Werfen Sie einen Blick in unsere Immobiliensuche und wählen Sie Ihren Wohnort aus. In den Suchergebenissen sehen Sie, wie viel andere Verkäufer für ihre Eigentumswohnungen verlangen. Wenn Sie gezielt nach Objekten suchen, die Ihrer Wohnung in etwa entsprechen, erhalten Sie eine erste Orientierung.
  2. Nutzen Sie die kostenlose Immobilienbewertung von immonet. Auf Basis einiger Eckdaten wie Adresse, Wohnfläche und Baujahr können wir Ihnen sofort eine Einschätzung des Marktpreises per E-Mail schicken. Der Prozess dauert nur drei Minuten, ist kostenlos und unverbindlich. 
  3. Falls Sie den Wert Ihrer Immobilie genauer wissen wollen, erhalten Sie eine telefonische Beratung. Ein Makler aus Ihrer Region kann den örtlichen Immobilienmarkt noch realistischer einschätzen. Auch dieses Gespräch ist kostenlos und ohne weitere Pflichten verbunden.
  4. Nur wenn Sie eine detaillierte Immobilienbewertung wünschen, kommen Immobilien-Profis persönlich zu einer Vor-Ort-Besichtigung in Ihre Wohnung. Sie können sich dann entscheiden, ob er bzw. sie auch die Vermittlung übernehmen soll oder ob Sie Ihre Wohnung lieber privat verkaufen.
  5. Wenn Sie eine vermietete Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie verkaufen, kommt das Ertragswertverfahren ins Spiel. Die erzielbare Rendite ist dabei der größte Faktor. Wir empfehlen, beim Verkauf einer vermieteten Wohnung die kostenpflichtige Bewertung eines Experten einzuholen.

Preisaufschlag erlaubt

Verkäufer und Käufer verhandeln meist noch über den Preis. Daher darf Ihr Angebot ruhig etwas höher liegen. Meist können Sie 5 bis 10 Prozent aufschlagen. Bei unserer kostenlosen Schätzung per E-Mail haben wir den Verhandlungsspielraum bereit einkalkuliert.

Bilder sind der erste Eindruck, den potenzielle Käufer von Ihrer Wohnung erhalten. Beim Immobilienverkauf ist Professionalität entscheidend. Wenn Sie ein gutes Gespür für Bildsprache und eine ansprechende Präsentation haben, können Sie die Fotos für das Exposé selbst machen. Die meisten neuen Smartphones halten bei der Qualität durchaus mit einer Kamera mit.

Wählen Sie einen hellen Tag und bringen Sie Ihre Wohnung für das Fotoshooting auf Vordermann. Räumen Sie private Fotos und persönliche Gegenstände weg, sonst sind sie öffentlich zu sehen. Fotografieren Sie jedes Zimmer mindestens aus einer Perspektive und machen Sie Außenaufnahmen vom Gebäude. Auch das Treppenhaus und andere Gemeinschaftsflächen sind für viele Käufer interessant.

Rundum-Blick und virtuelle Wohnungstour

Weitwinkel- bis hin zu 360-Grad-Aufnahmen vermitteln eine noch bessere Vorstellung von der Wohnung, die Sie verkaufen wollen. Auch sie gelingen mit Smartphones meist sehr gut. Sie können auch ein YouTube-Video in Ihr Inserat einbinden und Suchende in einem kleinen selbstgedrehten Film durch die Wohnung führen.

Bei der Anzeigenerstellung führen wir Sie Schritt durch Schritt durch den Prozess. Sie können den Fortschritt jederzeit zwischenspeichern. Je konkreter Sie die Immobilie und ihre Umgebung beschreiben, desto eher wecken Sie Interesse. Das beginnt bereits mit der Überschrift: „Ruhig gelegene 3-Zimmer-Wohnung in HH-Ottensen“ ist aussagekräftiger als „Wohnung in Hamburg zu verkaufen“. Folgende Angaben und Anhänge gehören in das Exposé: 

  • Fotos der Wohnung
  • Energieausweis (diesen erhalten Sie meist bei der Hausverwaltung)
  • Eckdaten zu Größe, Ausstattung und Hausgeld, erstmöglicher Bezugstermin, Angebotspreis
  • Entfernung zur nächsten Haltestelle, Supermarkt, Arzt, Schule etc.
  • Grundriss

Suchen Sie vor dem ersten Besichtigungstermin die wichtigsten Unterlagen zusammen. Kaufinteressenten brauchen diese für ihre Baufinanzierung.

Diese Unterlagen benötigen Sie, um Ihre Wohnung zu verkaufen:

  • Exposé
  • Bemaßter Grundriss (von der Hausverwaltung)
  • Wohnflächenberechnung (ggf. von der Hausverwaltung oder selbst erstellen)
  • Teilungserklärung (von der Hausverwaltung)
  • Grundbuchauszug (sollte nicht älter als 14 Tage sein, vom Grundbuchamt)
  • Versicherungsschein für die Gebäudeversicherung (von der Hausverwaltung)
  • Aktuellen Jahreswirtschaftsplan (von der Hausverwaltung)
  • Information über die Höhe der Instandhaltungsrücklage (von der Hausverwaltung)
  • bei vermieteten Wohnungen: Mietvertrag
  • bei neueren Gebäuden: Baubeschreibung

Geben Sie diese detaillierten Informationen erst weiter, wenn Interessenten ein ernsthaftes Kaufinteresse bekunden.

Zu den Besichtigungsterminen sollte Ihre Wohnung sauber und aufgeräumt sein. Je weniger private Dinge zu sehen sind, desto besser können Kaufinteressenten ihre Phantasie spielen lassen und sich selbst in der Wohnung vorstellen. Arbeiten Sie auch mit Düften: Nicht ohne Grund geben amerikanische Immobilienmakler oft den Tipp, einen Apfelkuchen im Ofen zu haben, wenn die Interessenten kommen. So entsteht gleich ein heimeliges Gefühl. Doch es geht auch dezenter: eine leichte Zitrusnote im Bad wird mit Sauberkeit verbunden.

Bei der Besichtigung ist souveränes Auftreten wichtig. Am besten proben Sie den Termin mit einem Freund oder einer Freundin, der bzw. die Ihnen jede Menge Fragen zur Wohnung stellt.

Spielen Sie auch mögliche Preisverhandlungen durch. Kaufinteressenten werden Schwachstellen an Ihrer Immobilie suchen und damit den Preis drücken wollen.

Weitere Tipps:

  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Besichtigungen ein
  • Halten Sie alle Unterlagen über die Wohnung bereit
  • Treten Sie selbstsicher auf
  • Gewähren Sie Kaufinteressenten einen weiteren Besichtigungstermin und die Möglichkeit, einen Sachverständigen mitzubringen.

Sobald Sie einen Wohnungskäufer gefunden haben, können Sie die Wohnung für ihn bzw. sie reservieren, sollten das Inserat aber vorsichtshalber noch nicht offline nehmen. Lassen Sie sich eine Finanzierungszusage von der Bank des Käufers vorlegen, zum Beispiel ein Käuferzertifikat. Erst dann können Sie weitere Schritte einleiten und einen Notartermin vereinbaren. Übrigens: Ein Vorvertrag, der nicht notariell beurkundet wurde, ist wertlos. Sie können darauf verzichten.

Zu viel Aufwand? Wie Sie einen seriösen Makler finden

Falls Sie wenig Zeit haben, sich selbst um Preiskalkulation, Käufersuche und Besichtigung zu kümmern, können Sie einen Makler beauftragen. Nutzen Sie unsere kostenlose Maklerempfehlung, um einen vertrauenswürdigen Vermittler zu finden. Wir haben alle Anbieter anhand mehrerer Kriterien wie Erfahrung, Marktkenntnis, Qualifikation oder Mitgliedschaft in einem Fachverband geprüft.

Die meisten Kaufinteressenten versuchen, den Preis für die Wohnung etwas zu drücken. Falls Sie dazu nicht bereit sind, machen Sie dies von Anfang an klar. In Hamburg, Köln oder München werden die Kaufinteressenten vermutlich weniger verhandeln als in ländlichen Regionen.

Oft begründen potenzielle Käufer die Preisminderung mit kleineren Mängeln und Schönheitsfehlern. Beseitigen Sie diese vor den ersten Besichtigungen. Sie können den Interessen auch anbieten, Reparaturen und Schönheitsarbeiten vor dem Verkauf zu erledigen.

Kalkulieren Sie Ihren Angebotspreis gleich mit einem Verhandlungsaufschlag von circa 5 Prozent. So können Sie Kaufinteressenten ein Erfolgserlebnis bieten und Ihre Wohnung dennoch zum Wunschpreis verkaufen.

Achtung: Verwalter muss dem Verkauf zustimmen

Wenn Sie eine Wohnung verkaufen, betrifft das auch die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Um sich vor unseriösen Neu-Eigentümern zu schützen, ist eine Verwalterzustimmung nötig. In der Regel holt dieser eine Bonitätsauskunft über den möglichen Käufer ein. Teilen Sie Ihre Verkaufsabsichten und den Namen des neuen Eigentümers daher möglichst früh mit.

Meist wählt der Käufer einen Notar und trägt die Notarkosten. Als neutrale Instanz setzt dieser den Kaufvertrag auf. Das ist in der Regel ein Standardwerk, das Sie noch anpassen können. Bringen Sie zur Beurkundung Ihren Ausweis mit, um sich als Eigentümer auszuweisen. Gibt es mehrere Eigentümer, so müssen diese alle zum Notartermin erscheinen oder einen Bevollmächtigten schicken.

In der Regel müssen Grundschulden, Hypotheken oder Ausübungsverbote aus dem Grundbuch gelöscht werden. Sollte zum Beispiel Ihr Kreditgeber noch als Grundpfänder eingetragen sein, schreibt der Notar ihn an. Wenn Sie die Wohnung komplett abbezahlt haben, stimmt die Bank der Löschung zu. Auf Verkäufer kommen dafür Gebühren von circa 200 Euro zu.

Damit Sie die Wohnung bis zum tatsächlichen Eigentumsübergang nicht an weitere Interessenten verkaufen oder belasten können, wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Dabei handelt es sich um eine Reservierung für den Käufer.

Erst wenn der Notar den Zahlungseingang bestätigt hat, sollten Sie die Wohnung an den neuen Eigentümer übergeben. Bereiten Sie ein Übergabeprotokoll vor und stellen Sie alle Dokumente rund um die Immobilie für den Käufer zusammen.

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