Diese Versicherungen sollten Hausbesitzer abschließen

Diese Versicherungen
sollten Hausbesitzer abschließen

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Feuer, Sturm, Hochwasser oder andere Unglücke können für Hausbesitzer ohne Versicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Daher gibt es eine ganze Reihe an Versicherungen, die sich speziell an Eigentümer richten. Welche davon sind Pflicht? Welche sind nur in bestimmten Situationen sinnvoll – und auf welche kann man getrost verzichten? Hier finden Sie Antworten.

Dringend empfohlen

Wohngebäudeversicherung
für alle Hausbesitzer

Hausratversicherung
bei Selbstnutzung

Grundbesitzerhaftpflicht
bei Vermietung

Sinnvoll

Elementarschadenversicherung
je nach Risikogebiet

Risikolebensversicherung
für Baufinanzierer mit Familie sowie Unverheiratete

Gewässerschadenhaft­pflicht
für Öltankbesitzer

Photovoltaikversicherung
falls nicht in der Gebäudeversicherung enthalten

Eher unnötig

Restschuldversicherung

Glasbruchversicherung
(es sei denn, im Haushalt wohnen kleine Kinder)

Haus- und Wohnungsschutzbrief

Anders als zum Beispiel die Kranken- oder Rentenversicherung sind Hausversicherungen in Deutschland keine Pflicht. Eigentümern wird dennoch dringend empfohlen, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Gesetzlich vorgeschrieben sind Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie müssen laut § 21 Abs. 5 WoEigG eine Feuerversicherung (diese ist mittlerweile Bestandteil der Wohngebäudeversicherung) sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftlichtversicherung für das Gemeinschaftseigentum abschließen. Die Versicherungsbeiträge sind Teil des Hausgeldes, das Besitzer von Eigentumswohnungen monatlich zahlen.

Auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sollten bestimmte Policen für Hauseigentümer zur Pflichtversicherung gehören. Wenn die Immobilie abbrennt oder ein Passant sich auf dem Grundstück verletzt, droht Unversicherten schnell der finanzielle Ruin.

Gebäudeversicherung: Unverzichtbar für alle Eigentümer

Die Gebäudeversicherung sichert das Wohngebäude mit allen Anbauten, Nebengebäuden und fest verbauten Elementen im Schadensfall ab. Dazu gehören:

  • Feuer: Die Feuerversicherung ist Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Sie greift nicht nur im Fall von Bränden, sondern auch bei Blitzschlag, Überspannung und Explosion. Auch Schäden durch Löschwasser und Ruß sollten abgedeckt sein. Ausgeschlossen sind meist Nutzwärmeschäden (die zum Beispiel durch einen Kamin oder ein Bügeleisen ausgelöst werden) und Sengschäden. Diese entstehen durch Hitze ohne Brand, zum Beispiel Brandflecken im Parkett durch glimmende Zigarettenstummel.   
  • Leitungswasser: Dieser Baustein schließt Schäden durch Rohrbruch oder Frost mit ein. Nicht versichert sind meist Schadensfälle durch Reinigungswasser oder Regenwasser.
  • Sturm: Die Sturmversicherung greift erst ab Windstärke 8. Viele Versicherer schließen Sturmfluten, Lawinen und Sturmschäden aus, die durch nicht ordnungsgemäß abgedichtete Türen und Fenster entstehen.
  • Hagel: Hagelschäden sind in der Regel unabhängig von der Windstärke in der Wohngebäudeversicherung enthalten.  

Versicherungssumme und Kosten

Je nachdem, wo sich Ihre Immobilie befindet, wie groß sie ist, welchen Wert sie hat und wie sie gebaut ist, kostet die Gebäudeversicherung 200 bis 500 Euro im Jahr. Falls Sie in einem Risikogebiet leben (in dem es zum Beispiel häufiger zu Hochwasser kommt) und einen Zusatzschutz vereinbaren, können die Beiträge auf jährlich 1.000 Euro oder mehr steigen. 

Um bei einem Totalschaden abgesichert zu sein, sollten Sie den Neuwert Ihres Hauses versichern lassen. Falls nur der Zeitwert ersetzt wird, reicht die Summe in der Regel nicht für den Wiederaufbau oder Neubau aus. Neben den Kosten für Reparaturen und die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung sollte Ihr Versicherer auch die Unterbringungskosten zahlen, falls Sie vorübergehend nicht mehr in Ihrem Haus leben können.

Tipp: Lassen Sie Fahrlässigkeit mitversichern

Achten Sie beim Vergleich und Abschluss der Tarife genau darauf, ob und wann die Versicherung Leistungen ausschließt. In folgenden Fällen zahlen Versicherungsunternehmen meist nicht:

  • Missachtung von Sicherheitsvorschriften
  • Grob fahrlässiges Handeln
  • Handeln unter Vorsatz
  • Krieg und Kernenergie

Auch wenn der Beitrag meist etwas teurer wird, sollten Sie sich für einen Tarif entscheiden, bei dem auch Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten versichert sind. Denn dies passiert schneller, als man denkt. Typische Beispiele sind Brände durch vergessene Herdplatten, nicht ausgedrückte Zigaretten oder brennende Kerzen. 

Hausratversicherung bei Selbstnutzung

Eine Wohngebäudeversicherung greift für Schäden am Gebäude selbst sowie für fest verbaute Bestandteile wie Einbauküchen, fest installierten Sicht- und Sonnenschutz, Briefkästen, Alarmanlagen, Satellitenanlagen etc. Zur Absicherung der beweglichen Einrichtung benötigen Sie eine Hausratsversicherung. Sie umfasst:

  • Möbel
  • technische Geräte
  • teure Kleidungsstücke
  • Wertgegenstände
  • sonstiges Inventar

Eine Hausratversicherung ist nicht nur für Eigentümer:innen sinnvoll, sondern auch für Mieter:innen. Oft ist der Abschluss dieser Police sogar im Mietvertrag vorgeschrieben.

Die Police greift bei Folgeschäden von Feuer (auch Blitzschlag oder Explosion), Einbruch (auch Raub und Vandalismus nach Einbruch), Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser (z.B. Wasserrohrbruch, geplatzte Schläuche von Waschmaschine oder Geschirrspüler). Die Hausratversicherung kommt also für Sachschäden und deren Folgekosten auf.

Ist eine Wohnung zum Beispiel nach einem Wasserschaden unbewohnbar geworden, zahlt die Versicherung in der Regel die Transportkosten Ihrer Möbelstücke, deren Einlagerung sowie Ihre Hotelkosten (bei einer kompletten Sanierung bis zu 100 Tage lang). Die Modalitäten sind je nach Anbieter unterschiedlich.

Unterversicherungsverzicht und Entschädigungsgrenze

Ist die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Schaden, liegt eine Unterversicherung vor. Es kann passieren, dass der Versicherer nur anteilig aufkommt.

Beispiel: Sie vereinbaren eine Versicherungssumme von 80.000 Euro, der Hausrat ist aber 100.000 Euro wert und somit durch die Versicherung nur zu 80 Prozent abgedeckt (unterversichtert). Entstehen bei einem Einbruch 10.000 Euro Schaden, übernimmt die Police auch hiervon nur 80 Prozent, also 8.000 Euro.  

Dies vermeiden Sie, indem Sie einen Vertrag mit Unterversicherungsverzicht abschließen und stattdessen eine Entschädigungsgrenze festlegen. Sie sollte etwa 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Vermietung

Wenn Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung vermieten oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus oder Reihenhaus –, sollten Sie unbedingt eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke

Sie greift dann, wenn sich Personen auf Ihrem Grundstück verletzten oder Gegenstände beschädigt werden. Beispielsweise könnte sich ein Dachziegel lösen und auf ein geparktes Auto fallen, ein morscher Ast einen Passanten treffen oder ein Besucher auf einem glatten Steinboden ausrutschen. Als Hausbesitzer müssen Sie unter Umständen Schadensersatz leisten, für die Behandlungskosten aufkommen oder Schmerzensgeld zahlen.

Da es hier vor allem um Personenschäden geht, sollte die Versicherungssumme drei bis fünf Millionen betragen. Die Grundbesitzerhaftpflicht kostet 30 bis 70 Euro pro Jahr. Vermieter können diese Kosten auf den Mieter umlegen. Falls Sie selbst in Ihrem Haus leben, benötigen Sie keine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, denn dann springt die private Haftlichtversicherung ein.  

Privathaftpflichtversicherung: Ein Muss für Eigentümer und Mieter

Unabhängig davon, ob Sie Wohneigentum besitzen oder nicht: Eine Privathaftlicht sollte immer vorhanden sein. Diese Versicherung greift dann, wenn durch Ihr Handeln oder Unterlassen andere Personen oder deren Besitz zu Schaden kommen. Fahrlässigkeit ist abgedeckt, zum Beispiel Schäden durch Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit. Nicht abgedeckt sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden, zum Beispiel durch Brandstiftung.

Als Vermieter können Sie schnell und ohne Absicht Schaden am Eigentum Ihres Vermieters verursachen – vom Sprung im Waschbecken über zerbrochene Bodenfliesen in der Küche bis hin zur Überschwemmung im Badezimmer, die in die Nachbarwohnung darunter tropft, oder gar ein Wohnungsbrand. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme auch für einen Totalschaden ausreicht. Oft beträgt der Höchstschutz für Mietsachschäden nur 25.000 Euro.

Hundehalter benötigen eine Extra-Versicherung

Ob umgeworfene Kerzen oder angeknabberte Leitungen: Auch Tiere können in bzw. an der Wohnung erheblichen Schaden anrichten. Während kleine Haustiere wie Meerschweinchen, Wellensittiche oder auch Katzen in der Privathaftpflichtversicherung berücksichtigt sind, müssen Hundebesitzer eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Glas und gemietete Möbel sind nicht mitversichert.

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Je nach Ihrer persönlichen Situation, dem Haus und seinem Standort können weitere Versicherungen sinnvoll sein. Hierzu zählen vor allem Elementarschadenversicherungen gegen Naturgewalten und Risikolebensversicherungen zur Absicherung von Hinterbliebenen.

Elementarschadenversicherung: Schutz vor Naturgewalten

Bei der Elementarversicherung handelt es sich um Zusatzbausteine der Gebäudeversicherung. So können Sie sich vor Schäden durch Naturgewalten absichern, von der Überschwemmung bis hin zum Erdbeben oder Vulkanausbruch. Vor allem Hausbesitzer, die in der Nähe von Gewässern oder in Hanglage leben, sollten sich finanziell vor Elementarschäden schützen. Da Wetterextreme immer häufiger vorkommen, können auch weitere Bausteine sinnvoll sein.

  • Schneedruck: Die Versicherung zahlt zum Beispiel bei Dachschäden, die durch eine schwere Schneedecke entstehen.  
  • Lawinen und Erdrutsch: Hausbesitzer in bergigen Regionen sollten diese Risiken beim Versicherungsschutz im Blick haben.
  • Erdsenkungen: Darunter versteht man das allmähliche Absacken oder plötzliche Einstürzen der Erdoberfläche. Ein Bodengutachten gibt Aufschluss darüber, ob diese Gefahr auf Ihrem Grundstück besteht.    
  • Starkregen und Hochwasser: Immer häufiger kommt es zu Überschwemmungen, die den Keller volllaufen lassen oder das Gebäude auch oberirdisch beschädigen. Eine Elementarschadenversicherung kommt zum Beispiel für die Trockenlegung, Sanierung und im schlimmsten Fall sogar für Abriss und Neubau auf.

Versicherungen gegen Elementarschäden sind in Risikoregionen oft schwer zu bekommen und sehr teuer.

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung eignet sich für Hausbesitzer, die im Todesfall ihre Hinterbliebenen absichern wollen. Dies ist vor allem bei einer laufenden Immobilienfinanzierung sinnvoll. Ist der Kredit noch nicht abbezahlt und stirbt der Hauptverdiener, bleiben die Hinterbliebenen so nicht auf einem Schuldenberg sitzen. 

Auch sollten Unverheiratete beim Hauskauf diese Police abschließen, um sich gegenseitig abzusichern. Die ausbezahlte Summe kann zum Beispiel dabei helfen, die Erbschaftsteuer zu begleichen. 

Gewässerschadenhaftpflicht für Öltankbesitzer

Hausbesitzer, die mit Öl heizen, sollten eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung abschließen. Bereits wenige Tropfen Öl, die bei einem Leck ins Grundwasser gelangen, können einen großen Schaden anrichten, den Privat- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen oft nicht abdecken.

Photovoltaikversicherung für Solaranlagen

Falls Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach haben, sollten Sie klären, ob diese in der Wohngebäudeversicherung inbegriffen ist. Das ist nicht immer der Fall. Solaranlagen sind anfällig für Schäden durch Stürme, Hagel und Überspannung.

Nicht alle Versicherungen, die sich an Haus- und Wohnungseigentümer richten, sind tatsächlich sinnvoll. Hier erfahren Sie, auf welche Policen Sie fast immer verzichten können.

Restschuldversicherung

Restschuldversicherungen versprechen dann einzuspringen, wenn Hausbesitzer ihren Kredit nicht mehr begleichen können – zum Beispiel bei Erkrankung, Arbeitslosigkeit oder Tod. Experten raten von diesen Policen ab, da sie sehr teuer sowie unflexibel sind und oft strenge Ausschlussklauseln beinhalten. So zahlen die Versicherer bei einem Jobverlust oft erst nach einer langen Wartezeit und zum Beispiel nicht, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Besser ist in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Absicherung der Angehörigen durch eine Risikolebensversicherung.

Glasbruchversicherung

Zerbrochene Glasscheiben werden nur unter bestimmten Umständen von der Gebäudeversicherung (zum Beispiel bei einem Sturm ab Windstärke 8) oder der Hausratversicherung (bei einem Einbruch) gedeckt. Beschädigt ein Ball oder großer Vogel das Glas, greift meist keine dieser Policen, weshalb es zusätzliche Glasversicherungen gibt. Diese lohnen sich in der Regel aber nur für Häuser mit großflächigen Glasfronten, einer verglasten Fassade oder einem großen Wintergarten.

Ausnahme: Für Familien mit kleinen Kindern können Glasbruchversicherungen sinnvoll sein. Schnell landet ein Ball im Fenster, splittert eine Glastür oder zerspringt eine gläserne Tischplatte, wenn etwas darauf fallengelassen wurde. Auch das Ceranfeld zum Kochen in der Küche kann in die Versicherung mit einbezogen werden.

Haus- und Wohnungsschutzbrief

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist eine Ergänzung der Hausratversicherung. Er sichert Notfälle und Missgeschicke ab. Zum Beispiel, wenn ein Schlüsseldienst die Tür öffnen muss, Abflussrohe verstopft sind, Ungeziefer oder Wespennester entfernt werden müssen. Der Schutzbrief ist somit eine Art Vollkaskoschutz für Eigentümer und Mieter, hat aber auch einen Haken. So zahlen die Policen oft maximal 500 Euro pro Schadensfall – einen Betrag, den man für solche Risiken auch ansparen kann.

Tipp: Richtig teuer kann es werden, wenn Sie einen Schlüssel verlieren und dadurch die gesamte Schließanlage eines Mehrfamilienhauses ausgetauscht werden muss. Achten Sie darauf, dass Ihre private Haftpflichtversicherung dieses Schlüsselrisiko abdeckt.

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