Seit 2015 gilt bei Vermietungen das Bestellerprinzip: Wer die Vermittlung beauftragt, trägt die Kosten zu 100 Prozent. Bevor das neue Wohnungsvermittlungsgesetz in Kraft getreten ist, konnten Vermieter:innen die Maklerprovision noch an die Mietinteressenten weiterreichen. Das ist mit dem Bestellerprinzip nicht mehr möglich.
Wie kann ich als Vermieter:in die Maklerprovision umgehen?
Es gibt vor allem zwei Möglichkeiten, wie Sie als Vermieter:in die Maklerprovision umgehen:
- Sie kümmern sich selbst um die Mietersuche. Hier finden Sie Tipps, wie Sie passende Mieter finden.
- Sie lassen sich finden. Wenn Mieter:innen selbst einen Suchauftrag stellen, tragen sie die Maklerkosten. Wichtig ist dabei, dass Sie als Vermieter:in nicht auch einen Vertrag mit dem Immobilienmakler geschlossen haben: Ihre Immobilie darf noch nicht im Portfolio des Maklers sein, wenn Wohnungssuchende den Auftrag stellen.
Denkbar wäre zudem, die Provisionskosten über eine höhere Miete wieder reinzuholen.
Achten Sie aber darauf, dass Ihr Mietpreis die ortsübliche Vergleichsmiete nicht zu sehr überschreitet. In vielen Städten gibt es eine Form der Mietpreisbremse. Eine zu hohe Miete kann außerdem geeignete Mieter:innen abschrecken.