Frau steht mit jungem Paar auf einer Treppe und zeigt den potentiellen Mietern eine Immobilie.

Mieter finden: In 9 Schritten
zum passenden Kandidaten

© Konoplytska / iStock

Die perfekten Mieter zu finden, ist selbst bei hoher Nachfrage nicht immer leicht. Solvent sollten sie sein, unkompliziert, sich an die Hausregeln halten und die Wohnung in Schuss halten. Erfahren Sie hier, wie Sie bei der Mietersuche am besten vorgehen und wie Sie sich vor Mietnomaden schützen.

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Eine angemessene Miethöhe ist der erste Schritt, um passende Mieter zu finden. Eine zu hohe Miete kann passende Kandidaten abschrecken. Ist die Miete zu niedrig, können Sie sich wahrscheinlich vor Anfragen kaum retten und aus dem Plan, dass sich die Immobilie von selbst abzahlt, wird mitunter nichts.

Orientieren Sie sich am örtlichen Mietpreisspiegel. Sie können die Vergleichsmieten in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung einsehen. Oft sind sie auch online zu finden. In Städten mit Mietpreisbremse dürfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 Prozent überschreiten.

Eine junge Familie, Studierende, ein gutverdienender Single oder Senioren: Legen Sie möglichst früh Ihre Zielgruppe fest. So können Sie bei der Anzeigenerstellung die Vorteile betonen, die Ihre Traum-Kandidaten ansprechen.

Achten Sie dabei nicht nur auf die Zahlungsfähigkeit, sondern auch darauf, welche Personengruppe gut ins Wohnumfeld passt. Wenn im Haus überwiegend Senioren wohnen, könnte eine Studierenden-WG Ärger vorprogrammieren. Anderseits können junge Leute auch frischen Wind in die Hausgemeinschaft bringen.

Diese Mietergruppen werden oft zu Unrecht verschmäht

  • Studierende/Auszubildende: Junge Menschen mit geringem Einkommen haben oft wenig Chancen auf dem Wohnungsmarkt. Eine Mietbürgschaft der Eltern kann die Angst vor einem Mietausfall mindern. Ideale Mieter sind junge Menschen zum Beispiel dann, wenn Sie einen Zeitmietvertrag schließen wollen. 
  • Arbeitslosengeld-II-Empfänger: Hier kommt die Miete direkt vom Jobcenter. Lassen Sie sich nicht von typischen Arbeitslosen-Klischees abschrecken – es lohnt sich oft, sich einen persönlichen Eindruck zu machen. Nicht selten handelt es sich um Menschen, die unverschuldet in eine missliche Lage geraten sind.
  • Geflüchtete: Was für ALG-II-Bezieher gilt, trifft auch auf Asylbewerber zu: Meist zahlen Stadt oder Gemeinde die Miete. Sollte es wider Erwarten doch Probleme geben und Ihnen ein finanzieller Schaden entstehen, kommen die Behörden dafür auf. Bei welchen anderen Mietern hat man schon diese Sicherheit?
  • Künstler und Selbstständige: Auch ohne Festanstellung können die meisten Menschen ihre Mietkosten gut bestreiten. Lassen Sie sich von Freiberuflern und Selbstständigen die letzten Einkommenssteuerbescheide anstelle von Gehaltsnachweisen zeigen.
  • Senior:innen: Ältere Menschen sind meist sehr angenehme Mieter:innen, Beschwerden von Nachbarn wegen lauter Partys dürften äußerst selten sein.

Tragen Sie alle relevanten Daten wie die exakte Wohnfläche, das Baujahr, den Energieträger oder die Heizungsart zusammen, bevor Sie mit der Anzeigenerstellung beginnen. Beachten Sie, dass Sie für die Neuvermietung einen Energieausweis benötigen. Er muss spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen. Ein Grundriss und Fotos von jedem Zimmer sowie eine Außenansicht des Gebäudes gehören ebenfalls ins Inserat.

So finden Sie einen seriösen Makler

Wenn Sie sich Zeit und Aufwand für die Mietersuche sparen wollen, können Sie einen Makler engagieren. Nutzen Sie zum Beispiel unsere kostenlose Maklerempfehlung, um einen vertrauenswürdigen Vermittler zu finden. Wir haben alle Anbieter anhand mehrerer Kriterien wie Erfahrung, Marktkenntnis, Qualifikation oder Mitgliedschaft in einem Fachverband geprüft.

Auf unseren Portalen können Suchende ihre Anfrage über ein Kontaktformular stellen. Als Anbieter erhalten Sie die Nachrichten per E-Mail und können selbst entscheiden, ob Sie die Person kontaktieren und zu einem Besichtigungstermin einladen.

Die Vorauswahl per E-Mail ist nicht immer leicht, die erste Nachricht kann aber bereits einiges über die potenziellen Mieter verraten. Eine höfliche Anrede, ein paar Sätze zur Person und warum die Wohnung gefällt, sind ein gutes Zeichen.

Unser Tipp: Laden Sie nicht mehr als fünf bis acht Kandidat:innen zur Wohnungsbesichtigung ein und vereinbaren Sie Einzeltermine statt eine Massenbesichtigung. So können Sie sich mit den Interessenten unterhalten und einen persönlichen Eindruck gewinnen.

Bereiten Sie sich gut auf die Besichtigung vor und spielen Sie die Situation am besten einmal durch: Welche Fragen könnten Interessenten stellen? Was wollen Sie von den Bewerbern wissen? Planen Sie genügend Zeit zwischen zwei Besichtigungen ein, sodass Sie sich Notizen zu jeder Person machen können.

Welche Fragen darf ich Mietern stellen?

Sie dürfen alles fragen, was für das Mietverhältnis relevant ist. Die Fragen müssen sachbezogen und Ihr Interesse daran muss berechtigt und nachvollziehbar sein. Darunter fallen vor allem:

  • Höhe des aktuellen Einkommens
  • Arbeitgeber und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Bonität und evtl. laufendes Insolvenzverfahren
  • Personen, die mit in die Wohnung einziehen würden


Nicht fragen dürfen Sie nach:

  • Familienstand und Verwandtschaftsverhältnis der zukünftigen Mieter
  • Familienplanung oder Kinderwunsch
  • Partei- und Religionszugehörigkeit
  • Ethnische Abstammung
  • Mitgliedschaft im Mietverein
  • Gesundheitszustand
  • Frühere Haft- oder Vorstrafen (Ausnahme: Geschädigter war der frühere Vermieter)
  • Ob die Person ein Instrument spielt, raucht oder ein Haustier halten will, denn dies dürfen Sie laut Mietrecht nicht generell verbieten

Stellen Sie doch eine Tabu-Frage, dürfen potenzielle Mieter sogar lügen.

Unterlagen wie eine Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweise oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters dürfen Sie erst anfordern, wenn Sie kurz vor Vertragsabschluss stehen und mögliche Mieter zumindest in der sehr engen Auswahl sind. Viele Vermieter legen Interessenten bei der Besichtigung eine Selbstauskunft vor. Entscheiden Sie sich in letzter Minute doch anders, müssen Sie alle Dokumente vernichten.

Wer soll es werden? Wenn die objektiven Kriterien bei mehreren Kandidaten stimmen, hilft oft nur eins: Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Vereinbaren Sie mit den Top-Kandidaten ggf. einen zweiten Termin und lernen Sie unbedingt alle Personen kennen, die in die Wohnung einziehen wollen.

Wann soll ich Mietinteressenten absagen?

Einerseits wollen Vermieter anderen Kandidaten aus der engeren Auswahl nicht absageben, ehe der Mietvertrag in trockenen Tüchern ist. Anderseits ist es fair, Mietinteressenten nicht zu lange hinzuhalten. Bereiten Sie den Mietvertrag bereits frühzeitig vor und schließen Sie den Prozess schnell ab. Sagen Sie freundlich ab, verzichten Sie aber auf eine Begründung. Abgewiesene könnten Sie sonst wegen Ungleichbehandlung verklagen. Wichtig: Vernichten und löschen Sie aus Datenschutzgründen alle persönlichen Daten der abgelehnten Mieter.

Lassen Sie Ihren Wunschkandidaten mit der Zusage direkt den Mietvertrag zukommen. Oft gibt es noch Fragen, Punkte werden ergänzt oder gestrichen.

Im Vertrag legen Sie auch fest, wie viel und in welcher Form Mietkaution gezahlt wird. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin zur Wohnungsübergabe.

Zahlen Ihre Mieter pünktlich und besteht ein gutes Verhältnis, können Sie aktiv dazu beitragen, dass sie sich wohlfühlen und lange in Ihrer Immobilie wohnen bleiben. Denn häufige Mieterwechsel sind nicht nur aufwändig, sondern führen oft zu kurzfristigem Leerstand und Mietausfällen.

Seien Sie gut erreichbar und bemühen Sie sich schnell um eine Lösung, wenn Probleme oder kleine Mängel auftreten. Ist die Miete einmal nicht pünktlich auf dem Konto, sprechen Sie Ihre Mieter freundlich darauf an. Vielleicht ist nur der Dauerauftrag ausgelaufen. Im persönlichen Gespräch lassen sich die meisten Schwierigkeiten unkompliziert beheben.

Mietverwaltung übernimmt viele Aufgaben

Wenn Sie mit der Vermietung wenig zu tun haben wollen oder mehrere Objekte vermieten, können Sie viele der Aufgaben an eine Mietverwaltung auslagern. Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Ratgeber zu den Rechten und Pflichten von Vermietern.

Mietnomaden sind nicht leicht zu erkennen. 5 Maßnahmen, wie Sie sich vor Mietbetrügern schützen:

  1. Fordern Sie Dokumente ein wie eine Schufa-Auskunft oder Einkommensnachweise.
  2. Lassen Sie sich beim Besichtigungstermin den Ausweis zeigen. Das schreckt viele Betrüger von vornherein ab.
  3. Prüfen Sie, ob die Interessenten einen festen Wohnsitz haben. Dieser ist im Personalausweis vermerkt, im Reisepass allerdings nicht. Lassen Sie sich zusätzlich eine Meldebestätigung zeigen.
  4. Kontaktieren Sie die Vorvermieter. Achtung: Die Vorvermieterbescheinigung kann auch gefälscht sein. Es ist nicht leicht festzustellen, ob es sich bei der angegebenen Person tatsächlich um den Vorvermieter handelt. Prüfen Sie zum Beispiel über Google Maps, ob es die Adresse tatsächlich gibt und ob sie mit den Angaben im Personalausweis übereinstimmt.
  5. Übergeben Sie die Wohnung erst, wenn die Mietkaution gezahlt wurde. Mieter haben allerdings das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen.  

Wie werde ich Mietnomaden wieder los?

Wenn Mieter nicht pünktlich zahlen (und Sie durch freundliches Nachfragen ein Versehen oder einen Fehler bei der Bank ausgeschlossen haben), sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Abmahnung: Lassen Sie Ihren Mietern eine schriftliche Abmahnung zukommen und setzen Sie eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.
  2. Fristlose Kündigung: Sobald Mieter zwei oder mehr Monatsmieten im Rückstand sind, können Sie den Mietvertrag fristlos kündigen. Setzen Sie eine Räumungsfrist von 14 Tagen.
  3. Räumungsklage: Ziehen die Mieter dennoch nicht aus, stellen Sie eine Räumungsklage. Leider können bis zur Vollstreckung oft mehrere Monate vergehen.    

Das Risiko, an Mietnomaden zu geraten, lässt sich leider nie zu 100 Prozent ausschließen. Sie können sich aber zumindest teilweise vor den finanziellen Folgen schützen, zum Beispiel mit einer Rechtsschutzversicherung und einer Mietausfallversicherung.

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