Sonderurlaub bei privaten Umzügen
Auf Grundlage von § 616 BGB Sonderurlaub zu beantragen, wird nach Auffassung von Dr. Till Bender von der DGB Rechtsschutz GmbH schwierig – zumindest dann, wenn es sich um einen Umzug aus privaten Gründen handelt.
Das ist sehr häufig der Fall: Nach einer aktuellen Studie des Vergleichsportals Homeweek sind für fast 94 Prozent aller Wohnortwechsel private Anlässe ausschlaggebend, etwa ein besseres Wohnumfeld, ein veränderter Platzbedarf oder familiäre Gründe.
„Das BGB sagt, dass den Arbeitnehmer kein Verschulden treffen darf“, erklärt Jurist Bender, der als Rechtsschutzsekretär die Belange der Mitglieder im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vertritt. „Einen Umzug, weil die neue Wohnung größer, schöner oder günstiger ist, hat der Arbeitnehmer sozusagen selbst zu verantworten.“ Deshalb könne er sich in diesem Fall nicht auf § 616 BGB berufen.
Sonderurlaub bei Umzug: Regelung im Tarifvertrag
Ein Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug besteht für Arbeitnehmer nur, wenn er „innerhalb des Arbeitsrechts in Sonderformen der Rechtssetzung“ festgehalten wurde, so Bender. Sprich: In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag können entsprechende Regelungen enthalten sein.
So ist beispielsweise in folgenden Tarifverträgen eine Umzugsfreistellung aus privaten Gründen explizit geregelt:
- Beschäftigte im Bauhauptgewerbe haben laut aktuellem Rahmentarifvertrag Anspruch auf zwei Sonderurlaubstage pro Kalenderjahr für den privaten Umzug.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der hessischen Metall- und Elektroindustrie steht gemäß gültigem Manteltarifvertrag ein Tag bezahlter Urlaub im Jahr für den Umzug zu.
- Die Chemie-Branche gewährt ihren Mitarbeitern im Manteltarifvertrag einen Tag Sonderurlaub, um umzuziehen.
- In Nordrhein-Westfalen können Beschäftigte des Einzelhandels gemäß Manteltarifvertrag zwei zusätzliche Tage bezahlten Urlaub für ihren Wohnungswechsel nehmen.
Der Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Nicht jeder Arbeitnehmer unterliegt in seinem Betrieb einem Tarifvertrag. Zudem gibt es eine Fülle von unterschiedlichen Verträgen mit unterschiedlichem Geltungsbereich. „Die Tariflandschaft in Deutschland ist sehr bunt“, sagt Till Bender.
Tipp des Experten: Werfen Sie einen Blick in den für Ihre Branche geltenden Tarifvertrag beziehungsweise in die Betriebsvereinbarung Ihres Unternehmens und in Ihren Arbeitsvertrag, um zu erfahren, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Freistellung für den privaten Umzug zusteht.