Wer ein Tiny House bauen will, muss einiges beachten. Denn auch für die winzigsten Häuser gelten in Deutschland gesetzliche Regeln, die sich kaum von denen normal großer Immobilien unterscheiden.
Die Nutzung ist entscheidend
Bevor Sie Ihr Tiny House planen, sollten Sie sich über Ihre Bedürfnisse klar werden. Denn von der Nutzung hängt ab, welche Genehmigungen Sie benötigen. Soll es ein transportables Heim werden, ein Ferienhäuschen, ein bewohnbares Gartenhaus für einen Untermieter oder das erwachsene Kind, ein Single-Haus in der Großstadt auf einem eigens gekauften Grundstück oder ein erweiterbares Modulhaus? Für alle Bedürfnisse existieren passende Zuschnitte und Modelle, die Bedingungen können aber sehr unterschiedlich sein. Gleiches gilt für den Aufwand für Planung und Bau.
Baugenehmigung für ein Tiny House
Wer in Deutschland ein Haus bauen will, braucht dafür eine Genehmigung und muss einen Bauantrag stellen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie ein Minihaus bauen dürfen, ist im Bebauungsplan der Gemeinde festgeschrieben. In der Regel ist es einfacher, eine Genehmigung für den Bau innerhalb der Gemeinde zu erhalten als in Randgebieten.
Der Traum von der idyllischen Hütte in einsamer Lage ist daher auch mit Tiny Houses nicht immer zu realisieren. Das Aufstellen eines Mobile Homes – also eines autarken transportablen Heims – erfordert eine Aufstellgenehmigung und ist nicht überall gern gesehen. Lassen Sie sich von Ihrem Architekten – falls Sie einen haben – oder der Gemeindeverwaltung beraten.
Das Grundstück für ein Tiny House muss erschlossen sein, also an das Wegenetz und die Versorgung mit Elektrizität, Wasser und Abwasser angeschlossen sein. Je weiter das Haus entfernt von anderer Bebauung errichtet wird, desto höher sind in der Regel die Erschließungsgebühren.
Wer auf einem vorhandenen Grundstück ein zweites Gebäude errichten will, hat es meist einfacher, kommt um Anträge aber nicht herum. Sinnvoll ist es, zuvor mit den Nachbarn über das Bauvorhaben zu sprechen. Ihre Zustimmung kann die Erteilung der Baugenehmigung beeinflussen.