- Beim Wegerecht unterscheidet man zwischen einem Gehrecht (Fußweg zum nicht angebundenen Grundstück) und einem Fahrtrecht (Befestigung, die mit einem Fahrzeug überquert werden kann). Zudem gibt es ein Leitungsrecht, bei dem die Erschließung (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) über das Grundstück des Nachbarn bzw. in dessen Erdreich erfolgt.
- Das Grundstück, das überquert wird, ist das dienende Grundstück oder Pfeifenstielgrundstück. Ein Wegerecht vermindert oft den Grundstücks- und Immobilienwert. Als Eigentümer können Sie sich das durch eine Entschädigung (meist eine Geldrente) ausgleichen lassen.
- Das Grundstück, das mit einem Wegerecht an das Verkehrsnetz angeschlossen wird, heißt herrschendes Grundstück oder Hinterliegergrundstück. Als Eigentümer sollten Sie darauf achten, dass es im Baulastenverzeichnis oder Grundbuch verankert ist.
- Falls sich Nachbarn nicht auf ein Wegerecht einigen können, kommt das Notwegerecht ins Spiel, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 917 BGB) festgeschrieben ist. Es ist das letzte Mittel, um den Zugang zu einem Grundstück sicherzustellen.
9 Tipps zur Grundstückssuche
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