Anordnung und Größe der Türen
Die Maße der Türöffnungen sind in der DIN18100 geregelt. Entscheidend für die Grundrissplanung ist vor allem die Breite. Sie beträgt meist 73,5, 86,0 oder 98,5 Zentimeter. Bei zweiflügeligen Türen sind 123,5 bis 198,5 Zentimeter üblich. Je breiter die Türen sind, desto vorausschauender planen Sie. Ab einer Breite von 80 Zentimetern gilt eine Tür als barrierefrei, ab 90 Zentimetern ist sie auch von Rollstuhlfahrern bequem passierbar.
Auch die Drehrichtung ist wichtig: Eine Tür kann nach innen oder außen, nach links oder rechts öffnen. Eingangs-, Terrassen- und Balkontür öffnen in der Regel nach innen, die meisten Innentüren ebenso. Eine Ausnahme sind sehr kleine Räume wie ein Gäste-WC oder eine Abstellkammer. Hier würde eine sich öffnende Tür zu viel Platz wegnehmen. Im Flur ist es wichtig, dass sich geöffnete Türen nicht gegenseitig blockieren.
Sollte die Tür links oder rechts öffnen? Entscheiden Sie so, dass Sie und Ihre Besucher beim Öffnen die schönste Seite des Zimmers zuerst sehen. Außerdem sollte die offene Tür Sie im Raum möglichst wenig behindern, keine Fenster überdecken oder gegen Möbel stoßen. Machen Sie sich daher auch schon Gedanken über die mögliche Einrichtung.