Grundflächenzahl (GRZ) und Baugrenzen
Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Flächenanteil eines Baugrundstückes maximal überbaut werden darf. Eine Grundflächenzahl von 0,4 bedeutet, dass höchstens 40 Prozent der Grundstückfläche bebaut werden dürfen. Oft sind zudem genaue Baugrenzen definiert. Baulinien legen das Baufenster fest, also den Bereich des Grundstücks, der bebaut werden darf. Schraffierte Bereiche kennzeichnen die Fläche, die freibleiben muss.
Art der Nutzung
Wie auch im Flächennutzungsplan sind im Bebauungsplan Festsetzungen (also Vorschriften) zur Art der Nutzung eines Grundstücks zu finden. Folgende Nutzungsvarianten sind möglich:
WR Reines Wohngebiet
WA Allgemeines Wohngebiet (hier soll vorwiegend nur gewohnt werden)
WB Besonderes Wohngebiet (hier ist Wohnen und Gewerbe möglich)
WS Kleinsiedlungsgebiet
MD Dorfgebiet
MI Mischgebiet
MK Kerngebiet
GE Gewerbegebiet
GI Industriegebiet
Anzahl der Vollgeschosse
Vollgeschosse sind – vereinfach gesagt – überirdische Stockwerke oder Etagen. Die zugehörige Kennziffer wird in römischen Ziffern angegeben. „II“ bedeutet zum Beispiel, dass Sie ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen bauen dürfen. Darüber hinaus sind auch Staffelgeschosse möglich. Sie nehmen weniger Fläche ein und sind oft niedriger. Das Dachgeschoss kann ein Staffelgeschoss sein.
Ab welcher Größe ein Vollgeschoss vorliegt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Der Keller zählt – sofern er sich nicht zum Großteil oberirdisch befindet – nicht zu den Vollgeschossen.
Beispiel: Bei einem Bebauungsplan, mit der römischen Ziffer I dürften Sie einen Bungalow mit Keller bauen. Auch ein Dachgeschoss wäre möglich, solange es deutlich weniger Fläche als das Erdgeschoss einnimmt und eine gewisse Höhe nicht überschreitet.
Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Die Geschossfläche ist die Summe der Außenmaße aller Vollgeschosse.
Bauhöhe
Der B-Plan regelt auch, wie hoch ein Gebäude maximal sein darf. Maßgaben können beispielsweise Wand- oder Firsthöhe sein.
- Firsthöhe (FH): Abstand in Metern zwischen Boden und First. Der First ist die höchste Stelle des Daches.
- Traufhöhe (TH): Abstand in Metern zwischen Boden und Traufe. Die Traufe ist der untere Abschluss eines Daches und wird auch als Tropfkante bezeichnet, da sich hier der Regen sammelt. In der Regel befinden sich die Dachrinnen an der Traufe.
Bauweise und Haustypen
Hier wird zwischen offener („o“) und geschlossener Bauweise („g“) unterschieden. Zur offenen Bauweise zählen freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit einer Länge von maximal 50 Metern. In einem Baugebiet mit geschlossener Bauweise ist der Bau von Reihenhäusern und Hausgruppen möglich, die direkt aneinandergrenzen. Folgende Kürzel verraten, welchen Haustyp Sie auf einem Grundstück bauen dürfen:
E Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus
D Doppelhaus
ED Einfamilienhaus- oder Doppelhaus
H Hausgruppen
R Reihenhäuser
Nebengebäude
Je nach Bauordnung versteht man unter Nebengebäude Garagen, Werkzeugschuppen, Gartenhäuser oder Ställe. In welchem Umfang sie erlaubt sind, regelt ebenfalls der Bebauungsplan.
Baumassenzahl (BMZ)
Sie gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse pro Quadratmeter möglich sind, also wie wuchtig das Gebäude sein darf.
Abstandsfläche und Grenzabstände
Zwischen einem Gebäude und dessen Nachbargrundstück muss ein bestimmter Grenzabstand eingehalten werden. Als Richtwert können Sie von mindestens drei Metern ausgehen. Um den genauen Wert zu ermitteln, müssen Sie die Höhe der höchsten Außenwand mit einem Faktor zwischen 0,4 und 1 multiplizieren. Dieser Faktor unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und ist in der jeweiligen Landesbauordnung zu finden.
Dachform und Dachneigung
Modernes Flachdach, klassisches Satteldach oder verwinkeltes Krüppelwalmdach: Auch die Dachform und der Grad der Dachneigung sind im Bebauungsplan vorgeschrieben. Sie erkennen die zulässigen Dachformen an folgenden Kürzeln:
FD Flachdach
SD Satteldach
WD Walmdach
KWD Krüppelwalmdach
ZD Zeltdach
PD Pultdach
vPD versetztes Pultdach
TD Tonnendach
Materialien, Farben und Fassadengestaltung
Es gibt Bebauungspläne, die viel Spielraum für eigene Wünsche lassen und solche, deren Vorgaben bis hin zu den verwendeten Baumaterialien, der Fassade und ihrer Farbe reichen. Dabei gilt: Je ausgefallener die Wünsche, desto unwahrscheinlicher ist eine Baugenehmigung. Ein pinker Fassadenanstrich wird ebenso schwer umzusetzen wie ein Haus mit Reetdach und Klinkerfassade inmitten süddeutscher Putzhäuser. Je abgelegener das Haus gebaut wird, desto eher sind extravagante Wünsche möglich.