Bevor Sie sich für eine Immobilienverrentung entscheiden, sollten Sie die Alternativen zumindest kennen. Folgende Optionen sind möglich:
Eigenheim verkaufen
Würde das Paar aus unserem Rechenbeispiel sein Haus verkaufen, würde es abzüglich der Kosten für Makler, Grundschuldlöschung und andere Verkaufskosten einen Erlös von etwa 280.000 Euro erzielen, also weitaus mehr als die errechnete Verrentung in Höhe von 127.000 Euro. Von dem Geld könnten sich die beiden zum Beispiel eine kleinere Wohnung kaufen oder mieten und mit der Differenz die Rente aufstocken. Wie viel am Ende bleibt, hängt natürlich wieder von den Kauf- und Mietpreisen der jeweiligen Region ab. Und es bleibt ein Problem: In dieser Variante könnten die Rentner nicht in ihren vertrauten vier Wänden bleiben.
Immobilie verkaufen und Nießbrauch sichern
Die Lösung: Das Paar könnte sein Eigenheim unter der Bedingung verkaufen, dass es das Nießbrauchrecht behält. Unter Nießbrauch versteht man, dass die Nutznießer in der Immobilie wohnen und Gewinne erzielen können – zum Beispiel durch Vermietung. Das Nießbrauchrecht wird ins Grundbuch eingetragen. Der Nachteil: Wie ein lebenslanges Wohnrecht senkt auch der Nießbrauch den Verkaufswert, da neue Eigentümer mit der Immobilie nicht machen können, was sie wollen. Vor allem in begehrten Regionen und angesichts der begrenzten Lebenszeit von Senioren ist diese Variante für Kapitalanleger aber durchaus interessant.
Immobilie mit Mietvertrag verkaufen
Alternativ könnte das Paar den Verkauf auch an einen Mietvertrag knüpfen, sodass es fortan als Mieter in der Immobilie lebt. Auch hier müssten sie genau durchrechnen, wie viel vom Kaufpreis sie für Miet- und Nebenkosten zurücklegen müssten und inwieweit sich diese Variante lohnt. Zudem würden die Bestimmungen des Mietrechts gelten und ohne juristische Vorkehrungen könnte der neue Immobilienbesitzer zum Beispiel aufgrund von Eigenbedarf kündigen.
Teilverkauf der Immobilie
Ebenfalls ein Modell, das in Deutschland noch nicht weit verbreitet aber im Kommen ist, ist der Teilverkauf: In diesem Fall würde das Rentnerpaar zum Beispiel 20 Prozent seines Eigenheims verkaufen und könnte gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts weiter darin wohnen bleiben. Der Nachteil: Es müsste die Kosten für die Instandhaltung weiterhin alleine tragen und beim späteren kompletten Verkauf fallen in der Regel hohe Gebühren an.
Teil des Eigenheims vermieten
Glück hat das Ehepaar, wenn es in einem Haus mit einer Einliegerwohnung wohnt oder die Immobilie grundsätzlich so gestaltet ist, dass ein Teil davon vermietet werden kann. Oft kommen Bewohner im Alter mit weniger Platz aus, zum Beispiel weil die Kinder ausgezogen sind. Ein (Unter-)Mieter könnte die Rentenkasse auffüllen und frischen Wind ins Haus bringen. Allerdings müsste sich das Paar mit Mitbewohnern arrangieren.
Gut zu wissen: Sobald ein Haus über zwei voneinander getrennte Wohneinheiten verfügt, gilt es als Zweifamilienhaus und Sie können als Besitzer von einem vereinfachten Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das heißt: Sie könnten den Mietvertrag auch ohne Begründung kündigen. Allerdings würde sich die Kündigungsfrist um drei Monate verlängern.