Immobilienbesitzer profitieren besonders
Wenn Sie die Arbeitszimmerkosten vollständig absetzen dürfen und im Eigenheim wohnen, profitieren Sie von Steuervorteilen, die sonst nur Vermieter genießen: Sie können Ihre Anschaffungskosten anteilig abschreiben. Dabei handelt es sich um den Gebäudeanteil am Kaufpreis plus Kaufnebenkosten wie Notargebühren etc.
Für das gesamte Gebäude beträgt die lineare Abschreibung meist 2 Prozent pro Jahr über 50 Jahre hinweg. Für Häuser, die vor 1925 errichtet wurden, sind es 2,5 Prozent über 40 Jahre. Sie können wiederum nur den Anteil abschreiben, der dem des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche entspricht. Anteilig absetzten können Sie auch Ihre Schuldzinsen für einen noch laufenden Immobilienkredit sowie Handwerkerkosten.