- Vermieter müssen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern, können aber viele Aufwendungen von ihrer Steuerlast abziehen und im besten Fall sogar Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Unter anderem sind die Schuldzinsen abzugsfähig (§ 4 Abs. 4a EStG).
- Schuldzinsen sind alle Finanzierungskosten, die bei der Immobilienfinanzierung entstehen: Neben dem Sollzins sind das zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Disagios (Abschläge).
- Um Schuldzinsen tatsächlich absetzen zu können, müssen Sie die Immobilie vermieten, Eigentümer:in des Objekts sein und das Immobiliendarlehen auf Ihren Namen abgeschlossen haben.
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