- Wenn Sie einen Kredit zur Immobilienfinanzierung aufnehmen und diesen nicht wie geplant abrufen, entstehen Bereitstellungszinsen.
- Banken gleichen mit dieser „Parkgebühr“ den Verlust aus, der sich aus den fehlenden Zinsen für das bereitgestellte Geld ergibt. Bereitstellungsgebühren werden daher auch Nichtabnahmeentschädigung genannt.
- Die Höhe der Bereitstellungszinsen liegt mit in der Regel bei 0,25 Prozent pro Monat (3 Prozent im Jahr) deutlich höher als die regulären Bauzinsen.
- Bereitstellungszinsen entstehen vor allem bei der Baufinanzierung, da hier Banken das Darlehen in Teilbeträgen auszahlen, die sich nach dem Baufortschritt richten.
- Als Bauherr sollten Sie auf eine möglichst lange bereitstellungsfreie Zeit achten und das Bauvorhaben clever planen.
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