- Entscheiden Sie sich für einen Baupartner, der eine Vertragserfüllungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft vorweisen kann.
- Vereinbaren Sie Abschlagszahlungen, die erst nach Fertigstellung des jeweiligen Bauabschnitts fällig werden.
- Falls Sie einen Neubau vom Bauträger kaufen: Sichern Sie sich Ansprüche am Grundstück durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
- Bewahren Sie im Falle einer Insolvenz erst einmal Ruhe, suchen Sie sich Rat bei einem Anwalt und schalten Sie einen unabhängigen Sachverständigen ein.
- Melden Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter an und warten Sie den Ausgang des Insolvenzverfahrens ab, ehe Sie weitere Schritte (z. B. Weiterbau) unternehmen.
Hauskataloge nach Hause bestellen
Bestellen Sie schnell und bequem die Hausbaukataloge unserer Partnerunternehmen zu sich nach Hause.