Handwerker baut Fenster ein

Wie Sie Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

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Vom tropfenden Wasserhahn bis zum neuen Dach: Mieter, Eigenheim-Bewohner und Vermieter können viele Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Erfahren Sie hier, welche, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben dürfen.

  • Mieter und Eigentümer, die selbst in der Immobilie wohnen, dürfen 20 Prozent (aber maximal 6.000 Euro) der Arbeitskosten absetzen. Somit sparen Sie durch den Handwerkerbonus bis zu 1.200 Euro pro Jahr an Steuern.
  • Es zählen Leistungen, die Sie nicht selbst erbringen können und die vor Ort stattfinden.
  • Als Vermieter:in können Sie die Handwerkerrechnung in voller Höhe sofort geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Leistung als Erhaltungsaufwand eingestuft wird.
  • Handelt es sich um Maßnahmen, die das Gebäude erweitern, wesentlich verbessern oder die in die ersten 3 Jahren 15 Prozent des Gebäude-Kaufpreises überschreiten, müssen Sie die Kosten über 50 Jahre hinweg abschreiben.

Wiederherstellen, modernisieren oder verschönern: Wenn Sie selbst in dem Haus oder der Wohnung leben (egal, ob als Mieter:in oder Eigentümer:in) profitieren Sie von Steuerermäßigungen.

Wie hoch ist der Handwerkerbonus für Mieter und Eigenheim-Besitzer?

Sie können bis zu 6.000 Euro Handwerkerleistungen pro Jahr geltend machen und sich so bis zu 20 Prozent (1.200 Euro) über eine Steuerersparnis zurückholen. Absetzbar sind allerdings nur:

  • Lohnkosten
  • Fahrtkosten und Maschinenkosten
  • Verbrauchsmittel (z.B. Klebebänder, Abdeckfolie)


Die Kosten für das Arbeitsmaterial (z.B. Farbe oder Fliesen) können Sie nicht geltend machen. Handwerker weisen Arbeitslohn und Materialkosten in der Regel getrennt in der Rechnung aus. Sie dürfen die Beträge samt Mehrwertsteuer geltend machen.

Achtung: Sie dürfen die Rechnung nicht bar zahlen, wenn Sie sie von der Steuer absetzen wollen. Zahlen Sie zum Beispiel per Überweisung oder per Kreditkarte.

Wo kann ich Handwerker-Kosten in der Steuererklärung eintragen?

Tragen Sie den Lohn- und Materialanteil inkl. Mehrwertsteuer in Zeile 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung ein.

Handwerkerleistungen vs. haushaltsnahe Dienstleistungen

Neben den Handwerkerkosten dürfen Sie auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Haushaltshilfen (Beschäftigung von Minijobbern) von der Steuer absetzen und so den Höchstbetrag für die Steuerersparnis auf bis zu 5.710 Euro pro Jahr erhöhen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind nicht immer leicht zu unterscheiden. Als Faustregel gilt: Alles, was Sie auch selbst erledigen könnten, zählt als haushaltsnahe Dienstleistung – zum Beispiel Rasenmähen, Heckenschneiden oder Putzen. Wenn Sie Profis brauchen, zum Beispiel für das Anlegen eines Gartens, handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Tragen Sie die Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen in Zeile 5 ein.

Unter welchen Voraussetzungen darf ich Handwerkerkosten absetzen?

  1. Sie wohnen selbst in dem Haus oder in der Wohnung (egal, ob als Mieter:in oder Eigentümer:in).
  2. Sie haben eine Rechnung, in der Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeschlüsselt sind und zahlen nicht bar.
  3. Es handelt sich um eine Maßnahme an einer bestehenden Immobilie. Neubauten sind ausgeschlossen. Sie dürfen allerdings zum Beispiel das Dachgeschoss ausbauen oder nachträglich ein Gartenhaus auf dem Grundstück errichten und die Lohnkosten geltend machen.
  4. Die Maßnahme wird nicht staatlich gefördert. Wenn Sie Anspruch auf eine KfW-Förderung haben, müssen Sie sich zwischen dieser und dem Steuerbonus entscheiden.

Von A bis Z: Welche Handwerkerleistungen darf ich von der Steuer absetzen?

Die Leistung muss grundsätzlich „im Haushalt erbracht“ werden. So können Sie zum Beispiel bei der Anbauplanung die Kosten für die Architektin und den Statiker nicht absetzen, wohl aber die Baumaßnahmen vor Ort. Hier finden Sie typische Handwerker-Leistungen, die das Finanzamt anerkennt. 

  • Abflussrohrreinigung
  • Abwasserentsorgung
  • Abwasserentsorgung
  • Außenanlagen errichten oder erneuern (z. B. Zaun, Mauer, Zufahrt)

  • Baugerüst aufstellen
  • Bodenbeläge
  • Brandschaden beseitigen (falls die Versicherung nicht zahlt)

  • Dacharbeiten
  • Dachgeschossausbau
  • Dachrinnenreinigung
  • Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen

  • Einbauküche austauschen oder erneuern
  • Einbruchschutz
  • Elektroanlagen

  • Fahrstuhl warten und reparieren
  • Fassadenverkleidung oder -sanierung
  • Fenster austauschen
  • Fertiggaragen (Arbeitskosten)
  • Feuerlöscherwartung
  • Fliesen erneuern
  • Fußbodenheizung einbauen oder reparieren

  • Gartengestaltung (ohne Gartenpflege)
  • Gemeinschaftsmaschinen (z. B. Waschmaschinen im Trockner im Mietshaus)
  • Geschirrspüler (Wartung und Reparatur)
  • Graffitibeseitigung

  • Hausanschlüsse
  • Hausschwammbeseitigung
  • Heizungsanlagen (Wartung, Reparatur, Austausch der Zähler laut Eichgesetz)
  • Herd und Backofen (Wartung und Reparatur)

  • Kamineinbau
  • Kellerausbau
  • Kellerschachtabdeckung
  • Klavierstimmung

  • Legionellenprüfung

  • Mauerwerksanierung
  • Modernisierung (z. B. Bad oder Küche)
  • Müllanlage (nur Wartung und Reparatur)
  • Müllschränke (Anlieferung und Aufstellung)

  • Pflasterarbeiten
  • Pilzbekämpfung

  • Schadens- und Ursachenfeststellung (z. B. bei Wasserschaden oder Brand)
  • Schimmelbeseitigung
  • Schornsteinfeger

  • Teppichboden ausbessern
  • Treppen erneuern
  • Trinkwasserproben
  • Trockeneisreinigung
  • Trocknung von Mauerwerk
  • TÜV (z. B. für Aufzug oder Treppenlift)

  • Überdachung von Terrasse, Carport etc.

  • Wände (Innen- und Außenwände) neu verputzen
  • Wärmedämmung
  • Wartung von Aufzug, Heizung etc.
  • Waschmaschine (Wartung und Reparatur)
  • Wasserschaden beseitigen
  • Wasserversorgung (Wartung und Reparatur)

Finanzierungsrechner

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Als Vermieter:in haben Sie weniger Einschränkungen beim Absetzen der Handwerker-Kosten: Sie können den vollen Betrag (Arbeits- und Materialkosten) in voller Höhe (100 statt 20 Prozent) als Werbungskosten von Ihren zu versteuernden Mieteinnahmen absetzen. Entscheidend ist, dass es sich um einen Erhaltungsaufwand handelt.

Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?

  • Handwerkerkosten, die als Erhaltungsaufwand eingestuft werden, dürfen Sie direkt als Werbungskosten von Ihren Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
  • (Nachträgliche) Herstellungskosten müssen Sie über die Nutzungsdauer des Gebäudes linear abschreiben. Bei vor 2025 errichteten Immobilien beträgt die AfA (Abschreibung für Abnutzung) 2 Prozent über 50 Jahre. Bei älteren Gebäuden 2,5 Prozent über 40 Jahre.

Wann handelt es sich um einen Erhaltungsaufwand?

Erhaltungsaufwendungen sind laut Bundesfinanzministerium „Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen“. Sie können zum Beispiel das Badezimmer sanieren oder alte Fenster durch vierfachverglaste Scheiben austauschen und als Erhaltungsaufwand absetzen. Denn die ursprüngliche Funktion bleibt erhalten. Auch (Schönheits-) Reparaturen zählen zu den Erhaltungsaufwendungen.

Nicht mehr als 15 Prozent in den ersten 3 Jahren

In den ersten 3 Jahren nach dem Immobilienkauf dürfen Sie maximal 15 Prozent des Gebäudewerts für Reparaturen, Instandhaltungen und Modernisierungen als Werbungskosten geltend machen. Übersteigen die Maßnahmen diese Grenze (ohne Umsatzsteuer), handelt es sich um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die Sie nur abschreiben dürfen.

Wenn die Renovierung ein Gebäude erweitert oder verbessert, zählt sie zu den Herstellungskosten.Herstellungskosten können nicht in voller Höhe abgesetzt werden. Sie müssen über meist 50 Jahre abgeschrieben werden.

Das umfasst die Erweiterung der Wohnfläche durch einen Anbau und eine sogenannte Substanzvermehrung wie

  • Einziehen von Trennwänden
  • Einbau zusätzlicher Treppen
  • Montage von Sicht- und Sonnenschutz (falls vorher nicht vorhanden)
  • Einbau von Einbruchschutz-Anlagen  
  • Einbau von Kachelofen oder Kamin


Auch wesentliche Verbesserungen an der Immobilie gelten als Herstellungskosten. Sie liegen dann vor, wenn sie den Gebrauchswert der Immobilie deutlich erhöhen oder neue Nutzungsmöglichkeiten schaffen. Zur Einordnung hilft folgende Faustregel: Wenn drei dieser vier Kernbereiche durch die Sanierung erweitert oder verbessert werden, handelt es sich um Herstellungskosten:

  • Heizung
  • Fenster
  • Sanitär
  • Elektro

Wie kann ich Erhaltungsaufwendungen absetzen?

Sie können die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen in der Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ als Werbungskosten eintragen (Seite 2). Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie setzen die Kosten in voller Höhe im selben Jahr ab, in dem Sie die Rechnung bezahlt haben.
  2. Sie verteilen die Kosten gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre.


Welche der beiden Möglichkeiten für Sie günstiger ist, hängt von Ihren sonstigen Einkünften ab. Bei hohen Einnahmen lohnt sich in der Regel der sofortige Abzug, bei geringeren Einnahmen die Verteilung über mehrere Jahre. Lassen Sie sich am besten von Steuerprofis zu Ihrem individuellen Fall beraten.

Sonderfall Einbauküche

Wenn Sie eine neue Einbauküche für Ihre vermietete Immobilie kaufen, gilt eine Sonderregeln: Sie müssen die Kosten über 10 Jahre hinweg abgeschrieben. 

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