Bankbürgschaft: Finanzielle Absicherung für Vertragspartner

Bankbürgschaft: Finanzielle Absicherung für Vertragspartner

© miodrag ignjatovic / iStock

Bei einer Bankbürgschaft steht das Kreditinstitut für die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners ein. Lesen Sie hier, wann eine Bankbürgschaft beim Immobilienkauf oder Hausbau relevant ist und worauf Sie achten sollten.

  • Wenn Sie ein Haus bauen, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Baupartner idealerweise eine Fertigstellungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft vorweisen kann. Das gilt auch für den Neubau-Kauf vom Bauträger.
  • Auch Privatpersonen können eine Bankbürgschaft beantragen – zum Beispiel als Alternative zur Mietkaution – falls sich Vermieter:innen auf diese Form der Mietsicherung einlassen.
  • Neben der Bürgschaft von der Bank gibt es auch eine Bürgschaft für die Bank. In diesem Fall steht eine dritte Person dafür ein, dass Sie Ihren Immobilienkredit vollständig zurückzahlen.

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Was genau ist eine Bankbürgschaft?

Die Bankbürgschaft – auch Aval, Bankaval oder Avalkredit genannt –, wird im Normalfall von jeder Hausbank gewährt. Das Aval ist rechtlich gesehen ein Zahlungsversprechen an einen Dritten. So bezieht es drei Parteien ein: Gläubiger, Schuldner und Bürgen. Zwei Schuldverhältnisse laufen parallel zueinander ab: das Verhältnis des Schuldners zum Gläubiger (man spricht von der Hauptschuld) und das Nebenschuldverhältnis zwischen Schuldner und Bürgen. Gesetzliche Grundlage ist § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Der Alptraum vieler Bauherr:innen ist, dass das Bauunternehmen oder der Bauträger während der Bauphase Insolvenz anmelden muss. Sie können sich zumindest finanziell dagegen absichern, indem Sie nur mit Partnern bauen, die folgende Bankbürgschaften vorweisen können.

  • Fertigstellungsbürgschaft: Die Bank des Baupartners bürgt dafür, dass Ihr Haus wie versprochen fertig gestellt wird und springt ein, falls Ihr Baupartner pleite geht und ein anderes Unternehmen übernehmen muss.
  • Gewährleistungsbürgschaft: Bei Bauverträgen ist eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren üblich. Solange muss das Bauunternehmen für Mängel geradestehen, die erst nach dem Einzug sichtbar werden. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft steht das Kreditinstitut auch in dieser Phase für den Vertragspartner ein.

Das Bauunternehmen ist Ihnen gegenüber Hauptschuldner, die Bank Nebenschuldner.

Auch Privatpersonen können eine Bankbürgschaft beantragen – zum Beispiel für die Mietabsicherung.

Sie ist (eine nicht sehr weit verbreitete) Alternative zur Mietkaution und bietet sich vor allem dann an, wenn Sie nicht genügend Mittel flüssig haben, um neben Umzug und evtl. neuer Einrichtung auch noch die Kaution zu zahlen.

Verbreiteter ist dagegen die Mietkautionsbürgschaft von Privatpersonen. Der typische Fall: Eltern stehen finanziell für ihre Kinder ein, die ihre erste eigene Wohnung mieten und kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Diese Bürgschaft wird auch Privatpersonenbürgschaft genannt. Vermieter:innen können allerdings selbst entscheiden, ob sie sich darauf einlassen.

Eine weitere Form der Bürgschaft ist die Mietkautionsversicherung (auch Mietaval genannt): Bei dieser Kautionsbürgschaft steht eine Versicherung für Ihre Schulden ein. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde. Der Nachteil: Banken und Versicherungen erheben für ihre Bürgschaft eine Provision. Sie hängt von der Höhe und Art der Bürgschaft ab.

Ihre Mietkautions-Versicherung

Für wenige Euro im Jahr übernimmt die Deutsche Kautionskasse Ihre Mietkaution. So bleibt Ihnen mehr Geld für den Umzug und die Einrichtung.

Für Vermieter:innen kann eine Bankbürgschaft durchaus Vorteile haben. So bestätigt das Kreditinstitut mit der Bürgschaft zugleich die Bonität des Mieters und Sie müssen diese nicht selbst prüfen bzw. einen Nachweis einfordern.

Achten Sie darauf, dass die Mietbürgschaft den Vermerk „auf erstes Anfordern“ enthält. So springt die Bank bei einem Zahlungsausfall der Mieter:innen sofort ein, ohne dass Sie erst eine Zwangsvollstreckung einleiten müssen. Werfen Sie auch einen Blick ins Kleingedruckte: Dort sollten alle Eventualitäten aufgeführt sein: Mietausfall, Reparaturkosten, Schadensregulierung etc.

Bei der Bankbürgschaft bürgt das Kreditinstitut für den Vertragspartner. Es gibt aber auch den Fall, dass die Bank selbst eine Bürgschaft verlangt, um einen größeren Kreditrahmen wie eine Immobilienfinanzierung zu gewähren.

Wer braucht eine Bürgschaft für die Baufinanzierung?

Es gibt vor allem drei Fällen, in denen Sie einen Bürgen für Ihren Immobilienkredit benötigen:

  • Sie haben eine schlechte Bonität: Das kann zum Beispiel ein negativer Schufa-Score sein oder Sie haben einen neuen Job, befinden sich noch in der Probezeit oder haben nur einen befristeten Vertrag.
  • Sie besitzen wenig Eigenkapital und keine weiteren Sicherheiten: Eine Finanzierung mit wenig Eigenkapital oder gar eine Vollfinanzierung ist nur für Personen möglich, die der Bank andere Sicherheiten bieten können wie eine bereits abbezahlte Immobilie, Lebens- und Rentenversicherungen mit einem hohen Rückkaufswert oder ein sehr hohes und sicheres Gehalt – oder einen Bürgen mit eben diesen Sicherheiten.
  • Sie sind selbstständig, freiberuflich, Student:in, Rentern:in oder Teil einer Berufsgruppe mit einem unsicheren oder niedrigen Einkommen.  

Wer kann Bürge gegenüber der Bank werden?

Folgendes müssen Sie als Bürge mitbringen:

  • Hohes und sicheres Einkommen oder andere Sicherheiten wie eine abbezahlte Immobilie
  • Gute Bonität
  • Sie sind über 18 Jahre alt und erfüllen weitere Formalitäten, die die jeweilige Bank verlangt, zum Beispiel einen Hauptwohnsitz und ein Bankkonto in Deutschland 

Welche Verpflichtungen gehen Bürgen ein?

Es gibt hauptsächlich vier unterschiedliche Arten von Bürgschaften:

  1. Ausfallbürgschaft: Bürgen werden nur dann herangezogen, wenn alle anderen Versuche erfolglos waren, die offene Schuld einzutreiben­ –­ zum Beispiel eine gescheiterte Zwangsvollstreckung.
  2. Selbstschuldnerische Bürgschaft: Hier muss der Bürge einspringen, sobald die eigentlichen Kreditnehmer:innen ihre Raten nicht mehr zahlen.
  3. Bürgschaft auf erstes Anfordern: Sie funktioniert wie die selbstschuldnerische Bürgschaft – nur kann die Bank noch schneller eine Zahlung vom Bürgen anfordern und muss nicht erst belegen, dass die Forderung begründet ist.
  4. Globalbürgschaft: Bürgen haften nicht nur für eine vorher definierte Summe, sondern für alle Verbindlichkeiten, die Schuldner gegenüber dem Kreditgeber eingehen.

Tipps für private Bürgen

Falls Sie sich auf eine Bürgschaft einlassen, sollten Sie Höchstbetrag und Dauer im Bürgschaftsvertrag begrenzen. Stehen Sie zum Beispiel nur für maximal 50 Prozent der Kreditsumme für höchstens zehn Jahre ein. Sie können auch festlegen, wofür Sie genau bürgen, zum Beispiel für ausstehende Raten und Zinsen, nicht aber für Provisionen und Gebühren.

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