Ein Haus mit Freunden kaufen oder bauen

Ein Haus mit Freunden
kaufen oder bauen

© nortonrsx / iStock

Geteilte Investition, doppelte Freude: Wenn Sie mit Freunden ein Haus kaufen oder bauen, sparen Sie Kosten, schultern das Projekt gemeinsam und können sich im Alltag gegenseitig unterstützen. Rechtlich einiges beachten müssen Eigentümer, wenn offizielle Familienbande fehlen. Hier erfahren Sie, wie Ihr gemeinsames Projekt gelingt.

Kostenlos Hauskataloge anfordern

Welche Bauweise bevorzugen Sie?

Selbst wenn Sie seit Kindertagen befreundet sind und denken, alles voneinander zu wissen: Das Wohnen unter einem Dach stellt ganz neue Anforderungen an eine Freundschaft. Fragen Sie sich Folgendes, bevor Sie zusammen ein Haus kaufen oder bauen: 

  • Haben Sie die gleichen Vorstellungen, wo Sie leben wollen und wie das Haus aussehen soll?
  • Verfügen Sie über ähnliche finanzielle Verhältnisse und in etwa gleich viel Eigenkapital?
  • Wollen Sie gleichberechtigte Eigentümer werden oder übernimmt eine Partei die Mehrheit der Anteile?
  • Was soll passieren, wenn eine Partei ausziehen, verkaufen oder vermieten will? Was ist, wenn es bei einer Partei zur Trennung kommt oder ein Partner stirbt?
  • Wie wollen Sie vorgehen, wenn eine Partei in Zahlungsschwierigkeiten kommt und den Kredit nicht mehr stemmen kann?
  • Wie wollen Sie die Räume aufteilen? Beachten Sie auch Garten, Garage, Treppenhaus und andere Gemeinschaftsräume.
  • Wie sehen Ihre langfristigen Familien- und Lebensplanungen aus? Bedenken Sie, dass sich diese ändern können.
  • Wie steht es um Ihren Schlaf-Wach-Rhythmus und Ihre Lärmempfindlichkeit? Haben Sie ähnliche Vorstellungen von Sauberkeit und Ordnung – zum Beispiel für den Fall, dass Sie sich einen gemeinsamen Eingangsbereich und das Treppenhaus teilen?
  • Wollen Sie Haustiere halten?
  • Bekommen Sie häufig Besuch oder veranstalten Sie oft private Partys?

Der Härtetest: Stimmt die Chemie?

Verbringen Sie vor der Entscheidung für einen gemeinsamen Immobilienkauf bzw. Hausbau zumindest einen Urlaub zusammen, mieten Sie ein gemeinsames Ferienhaus, verzichten Sie darauf, auswärts essen zu gehen und erledigen Sie möglichst vieles selbst: Kochen, Aufräumen, Putzen. Falls es bereits im Urlaub zu Konflikten kommt, ist Streit im gemeinsamen Alltag vorprogrammiert. 

Je nachdem, mit wie vielen Freunden Sie bauen oder kaufen wollen und wie eng Sie zusammenleben möchten, kommen diese Haustypen in Frage:

Sie können die gemeinsame Immobilie zu gleichen Teilen aber auch in jedem beliebigen Verhältnis untereinander aufteilen und ins Grundbuch eintragen lassen. Möglich sind zum Beispiel die Gründung einer privaten Baugemeinschaft (GbR) oder das Bruchteilseigentum.

Private Baugemeinschaft

Bei dieser Variante bilden Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), kaufen zusammen ein Grundstück und teilen die Wohneinheiten der Immobilie auf. Wenn das Haus fertig ist, wird aus der privaten Baugemeinschaft eine Eigentümergemeinschaft. Der Vorteil einer GbR: Sie ist als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, die Besitzverhältnisse werden mit einem Gesellschaftervertrag geregelt – und wenn die Verhältnisse sich ändern, müssen Sie nicht jedes Mal den Grundbucheintrag gebührenpflichtig ändern lassen. Allerdings können dabei auch bürokratische Pflichten entstehen, zum Beispiel Buch über die gemeinsame Immobilie zu führen.

Bruchteilseigentum

Diese Variante ist üblich, wenn Ehepaare ein Haus kaufen, sie kann aber auch für den Immobilienerwerb von Freunden angewendet werden. Hier wird bereits im Kaufvertrag festgelegt, wer zu welchen Anteilen Eigentümer ist.

Ein Teilungsvertrag schafft klare Verhältnisse

Fertigen Sie eine Teilungserklärung an, die auch im Grundbuch hinterlegt wird. Darin ist genau festgeschrieben, welche Flächen welcher Partei gehören, was als Gemeinschaftseigentum zusammen genutzt wird (zum Beispiel Treppenhaus, Keller oder Parkplatz) und ob es Sondernutzungsrechte gibt (dann darf Gemeinschaftseigentum nur von einer Partei genutzt werden). Im Grundbuch wird für jeden Eigentümer ein eigenes Blatt angelegt, wodurch die getrennte Finanzierung ermöglicht wird. Voraussetzung dafür ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass es sich um zwei (oder mehrere) getrennte Wohneinheiten handelt.  

Jeder Fall ist anders: Lassen Sie sich beraten

Welche Rechtsform und Aufteilung für Sie am geeignetsten ist, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Notar beraten. Auch das Hinzuziehen eines Steuerberaters ist sinnvoll. Ideal ist es, wenn sich die beteiligten Parteien unabhängig voneinander beraten lassen. So können auch heikle Fragen offen angesprochen werden.

Voraussetzung für eine Baufinanzierung ist, dass die jeweilige Bank erstrangige Grundpfandrechte bekommt: Falls Sie zahlungsunfähig werden und es zu einer Zwangsversteigerung kommt, erhält das Kreditinstitut aus dem Erlös die noch offene Restschuld plus Gebühren. Das setzt voraus, dass die Wohneinheiten klar voneinander abgegrenzt sind und jede Partei ein eigenes Grundbuchblatt hat.

Auf einen gemeinsamen Kreditvertrag lassen sich Kreditgeber in der Regel nicht ein. Zudem ist diese Variante riskant: Falls Ihre Freunde nicht mehr zahlen können, müssten Sie die Tilgung alleine übernehmen. Machen Sie sich Gedanken über folgende Fälle:

  • Was passiert, wenn eine Partei verkaufen will bzw. muss oder es zu einer Zwangsversteigerung kommt? Sie können sich zum Beispiel ein gegenseitiges Vorkaufsrecht einräumen, das allerdings den Immobilienwert mindert.
  • Denken Sie auch über den Todesfall nach: Ohne Regelungen gehen die Anteile des Verstorbenen an die gesetzlichen Erben. 

Auch bei diesen Fragen ist es wichtig, dass Sie sich von Experten beraten lassen.

Finanzierungsrechner

Können Sie sich Ihr Traumhaus leisten? Rechnen Sie es aus und holen Sie sich Finanzierungsangebote ein – schnell, einfach, unverbindlich.

Achtung bei vermieteten Immobilien

Falls Sie ein vermietetes Haus kaufen, um selbst darin zu wohnen, brauchen Sie Zeit und Geduld. Eine Kündigung aus Eigenbedarf ist frühestens drei Jahre nach dem Kauf möglich. Oft steht den Bewohnern ein Vorkaufsrecht zu.

  • Größerer Spielraum: Zusammen können Sie sich unter Umständen ein Eigenheim leisten, das der Einzelne alleine nicht finanzieren könnte.

  • Kosten sparen: Ein großes Grundstück ist oft leichter zu finden und günstiger als zwei kleinere. Auch bei den Baukosten ergeben sich Synergieeffekte. Beim Hauskauf können Sie sich die Kaufnebenkosten teilen.  

  • Gegenseitige Unterstützung: Wenn Sie mit Ihren Freunden unter einem Dach leben, haben Sie immer einen Ansprechpartner. Das ist vor allem für Familien mit Kindern praktisch – aber auch im Hinblick auf das Wohnen im Alter, wenn die Kinder ausgezogen sind. Falls ein Partner stirbt, ist der Hinterbliebene nicht alleine.

  • Kompromissbereitschaft: Bei einem gemeinschaftlichen Hausprojekt müssen Sie Kompromisse eingehen: Das beginnt schon bei Ideen für die Hausbauplanung bzw. Immobiliensuche und setzt sich fort, wenn Sie gemeinsam unter einem Dach bzw. Wand an Wand wohnen.

  • Knifflige rechtliche Fragen rund um Eigentumsverhältnisse und Finanzierung: Um für alle Fälle abgesichert zu sein, müssen Sie viele Vorkehrungen treffen und Verträge schließen.

  • Schärfere Regeln zum Brandschutz: Je mehr Wohneinheiten sich auf engstem Raum befinden, desto wichtiger ist der Brandschutz. Gesetzlich vorgeschrieben ist zum Beispiel eine spezielle Brandschutzwand zwischen Doppel- und Reihenhäusern. Die Brandsicherheit von Wänden und Decken muss gewährleistet sein und Rauchmelder gehören in alle Räume.

  • Höhere Anforderungen an den Schallschutz: Damit die Freundschaft erhalten bleibt, ist ein besonders guter Schallschutz nötig. Falls Sie erst noch bauen, sind schwere Stahlbetondecken und gemauerte Wände zu empfehlen. Besondere Dämmplatten für Wände, Decken und Fußböden erhöhen die Kosten für die Investition – das sollte Ihnen die Freundschaft wert sein.

Wie soll Ihr Haus aussehen?

Sammeln Sie Ideen und bestellen Sie kostenlose Hauskataloge für unterschiedliche Bauweisen und Haustypen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.