Ummelden nach dem Umzug: Frist beim Einwohnermeldeamt

Ummelden nach dem Umzug

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Das Ummelden beim Einwohnermeldeamt ist eines der wichtigsten To-dos nach dem Umzug. Bei uns erfahren Sie, welche Frist beim An- und Ummelden einzuhalten ist und welche Strafe Ihnen bei Nichtbeachtung droht. Außerdem haben wir Tipps zur Ummeldung Ihres Autos sowie Ihres Telefon-, Strom- und Internetanbieters. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, wie Sie Ihre Daten bezüglich des Rundfunkbeitrags (ehemals GEZ) aktualisieren können und was Sie bei einem Nachsendeauftrag bei der Post beachten sollten.

Statistisch betrachtet wechseln rund zehn Prozent der Bundesbürger innerhalb eines Jahres ihren Wohnsitz. Und wer in Deutschland umzieht, muss sich laut Gesetz beim Einwohnermeldeamt um- bzw. anmelden. Das ist auch sinnvoll, denn erst nach der offiziellen Registrierung können Sie weitere Behörden wie die Zulassungsstelle für Ihr Auto oder das Finanzamt über die Adressänderung informieren.

Generell gilt beim Einwohnermeldeamt eine maximale Frist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt Ihres Einzugs in das neue Haus oder die neue Wohnung. Gemäß der Definition des Bundesmeldegesetzes müssen Sie diese Frist einhalten, wenn Sie voraussichtlich länger als sechs Monate an Ihrem neuen Wohnort leben werden. Das An- bzw. Ummelden nach einem Umzug erfolgt entweder im Einwohnermeldeamt oder im Bürgeramt der Stadt oder Gemeinde.

Für die Registrierung müssen Sie entweder persönlich in der Meldebehörde erscheinen oder eine Vertrauensperson mit einer Vollmacht beauftragen. Bei einem Familienumzug besteht die Möglichkeit, dass ein Vertreter die gesamte Familie anmeldet. Die meisten Städte verlangen für diesen Service keine Gebühren, es gibt jedoch Ausnahmen. Hamburg beispielsweise verlangt pro Person und Ummeldung eine Gebühr von sechs bis zwölf Euro.

Seit dem 1. November 2015 benötigen Mieter zur Um- bzw. Anmeldung beim Amt eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung (im Volksmund auch Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung oder Vermietermeldebescheinigung genannt). Diese wird Ihnen von Wohnungsgeber, meist dem Vermieter, ausgestellt. Warum die Bestätigung benötigt wird und wie Sie das Formular erhalten erfahren Sie im Artikel zur Wohnungsgeberbestätigung.

Hinweis:

Der Unterschied zwischen einer Anmeldung und einer Ummeldung besteht darin, dass sich eine Ummeldung auf einen Umzug innerhalb der gleichen Stadt oder Gemeinde bezieht. Sie melden sich also nicht neu an, sondern ändern lediglich Ihre Adresse im bisherigen Stadt- oder Gemeindegebiet. Beim Anmelden eines Wohnsitzes hingegen sind Sie in eine neue Stadt gezogen. Diese Unterscheidung spielt im allgemeinen Sprachgebrauch aber keine Rolle, häufig werden die beiden Wörter synonym verwendet.

Frist beim Ummelden verpasst: Wie viel kostet das?

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach dem Umzug umzumelden. Unverzüglich bedeutet innerhalb von zwei Wochen ab Umzugsdatum. Falls Sie die Frist für den Behördengang versäumen sollten, müssen Sie theoretisch mit Bußgeldern in unterschiedlicher – und teils empfindlicher – Höhe rechnen.

Vergehen

Sie melden sich erst bis zu vier Wochen nach dem Umzug um.

Konsequenz

In der Regel beträgt das Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro.

Vergehen

Sie beantragen die Ummeldung erst einen bzw. mehrere Monate nach dem Umzug.

Konsequenz

Hier kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen.

Vergehen

Sie kümmern sich erst ein Jahr (oder später) nach dem Umzug um die Ummeldung.

Konsequenz

In diesem Fall kann der Sachbearbeiter ein offizielles Bußgeldverfahren einleiten. Im schlimmsten Fall kann das Bußgeld bis zu 1.000 Euro betragen.

Höhe des Bußgeldes variiert

Die Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessen des jeweiligen Amtes und des zuständigen Sachbearbeiters. In den meisten Fällen müssen Sie maximal 50 Euro bezahlen, selbst wenn Sie sich mit der Ummeldung um einige Monate verspätet haben. Dennoch sollten Sie es nicht darauf ankommen lassen – im Ernstfall müssten Sie nachweisen, dass die Verspätung nicht beabsichtigt war.

Adressänderung beim Umzug: Kann ich mich online ummelden?

In Deutschland können Sie sich aktuell noch nicht digital ummelden, im Internet finden Sie lediglich die Vordrucke der benötigten Formulare. Es besteht aber zumindest die Möglichkeit, online einen Termin für die Ummeldung zu vereinbaren. Die digitale Ummeldung soll in Zukunft möglich sein, bislang existiert allerdings nur ein Pilotprojekt in Bonn. Alternativ können Sie sich erkundigen, ob eine postalische An- oder Ummeldung Ihrer Adresse möglich ist. Sind alle wichtigen Unterlagen und Unterschriften vorhanden, akzeptieren manche Behörden die Anmeldung per Post.

Ummeldefrist versäumt, weil kein Termin verfügbar war?

Besonders in großen Städten müssen Sie sich auf lange Wartezeiten im Bürgeramt einstellen, Termine sind häufig erst mehrere Wochen später verfügbar. Falls Sie dadurch die Frist von 14 Tagen versäumen, sind Sie sozusagen offiziell entschuldigt. In Großstädten können Sie sich allerdings auch in einem anderen Meldeamt als dem in Ihrer unmittelbaren Nähe ummelden – wohnen Sie beispielsweise in Berlin-Spandau, ist eine Ummeldung auch in Berlin-Tegel möglich.

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder einen Nebenwohnsitz (z. B. eine Zweitwohnung für den Beruf) aufgeben.

Ummeldung des Wohnsitzes:
Welche Dokumente benötige ich?


Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass: Diese Dokumente müssen noch gültig sein, ansonsten müssen sie zuvor verlängert werden. Falls Sie weitere Familienmitglieder an- oder ummelden möchten, benötigen Sie alle Ausweise und Pässe der betroffenen Personen aus dem Haushalt. Beim Ummelden erhalten alle Dokumente einen offiziellen Aufkleber mit der neuen Meldeadresse.
  • Ausgefülltes Meldeformular: Die Vordrucke finden Sie auf der Website der jeweiligen Stadt (oder Gemeinde) bzw. beim Online-Auftritt des zuständigen Bürgeramtes.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Diese Bestätigung wird auch Vermieterbescheinigung genannt. Seit 2015 stellt die Wohnungsgeberbestätigung ein Pflichtdokument beim Ummelden dar, um den Meldebetrug zu verhindern. Die Bescheinigung erhalten Sie entweder automatisch bei Abschluss eines Mietvertrages oder auf Anfrage beim Vermieter. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, sich vor dem Umzug umzumelden. Falls der Vermieter oder Hausbesitzer eine falsche Bescheinigung ausstellt, können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
  • Vollmacht: Eine Vollmacht ist nur nötig, wenn Sie sich nach dem Umzug ummelden wollen und eine Vertrauensperson zum Termin ins Einwohnermelde- oder Bürgeramt schicken, weil Sie aus bestimmten (häufig gesundheitlichen) Gründen verhindert sind.

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Anmeldung durch einen Vertreter nur mit Vollmacht

Wenn Sie es nicht persönlich schaffen, sich innerhalb der Frist und zu den festen Öffnungszeiten bei Ihrem Einwohnermeldeamt zu melden, können Sie grundsätzlich auch einen Vertreter schicken. Dafür müssen Sie der Vertrauensperson allerdings Ihren Personalausweis mitgeben sowie eine schriftliche Vollmacht ausstellen, die belegt, dass die Person in Ihrem Auftrag handelt. In einigen Bundesländern wie Hessen und Bayern muss die Vollmacht zusätzlich beglaubigt sein.
 

Benötigte Unterlagen

Die bevollmächtigte Person benötigt folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihren Reisepass, falls Sie einen besitzen
  • Das von Ihnen vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Meldeformular
  • Ihre schriftliche Vollmacht
  • Den eigenen Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet).

Wenn Sie umziehen, haben Sie beim Strom drei Möglichkeiten: Haben Sie noch keinen laufenden Stromvertrag, können Sie sich frei für einen neuen Anbieter entscheiden. Besteht bereits ein Vertrag mit einem Stromanbieter, können Sie diesen entweder mitnehmen oder Sie nutzen die Gelegenheit und wechseln zu einem günstigeren Stromlieferanten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das Thema „Strom ummelden“.

In Deutschland ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) zu leisten. Waren Sie zuvor noch nicht selbst beim sogenannten Beitragsservice angemeldet, müssen Sie sich beim Umzug in eine eigene Wohnung neu registrieren. Haben Sie den Rundfunkbeitrag bereits in der vorherigen Wohnung gezahlt, müssen Sie sich ummelden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das Thema „GEZ ummelden“.

Wenn Sie umziehen, kann es sich lohnen, Telefon und Internet zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Doch auch falls Sie Ihren Internet- und Telefonanschluss mitnehmen wollen, sollten Sie einiges beachten. Wir haben Tipps zur Anbieterwahl für Sie zusammengestellt. Wer passt zu Ihnen und wann sollten Sie sich um eine An-, Ab- oder Ummeldung kümmern? In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das Thema „Internet ummelden“.

Sobald die Umzugskartons in der neuen Bleibe ausgepackt und alle Utensilien an Ort und Stelle verstaut sind, ist der größte Teil des Umzugs überstanden. Ein paar organisatorische Aufgaben sind aber noch zu erledigen – dazu gehört etwa das Ummelden des Autos. Hier lesen Sie, was Sie bei der Ummeldung Ihres Wagens beachten sollten.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Kfz-Ummeldung

Um Ihr Auto nach einem Umzug umzumelden, müssen Sie ein paar Dokumente zum Termin mitbringen. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigungen I und II. Wer ein älteres Auto besitzt, muss zur Ummeldung den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief mitbringen, damit in der Zulassungsstelle die neue Adresse in die Dokumente eingetragen werden kann. Vorlegen müssen Sie außerdem den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, zum Beispiel durch den TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) sowie einen Nachweis über die Abgasuntersuchung.

Um Ihre Adresse angeben zu können, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermelde- oder Bürgeramtes. Sollten Sie ein Firmenfahrzeug ummelden, benötigen Sie zusätzlich den Handelsregisterauszug oder einen Nachweis über die Gewerbeanmeldung. Wer nach dem Umzug ein neues Nummernschild wünscht, sollte die vorhandenen Schilder ebenfalls zur Ummeldung mitbringen.

 

Dokumente für die Kfz-Ummeldung:

  • Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2015)
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 2015)
  • Nachweis über Hauptuntersuchung
  • Nachweis über Abgasuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt
  • Bei Firmenfahrzeug: Handelsregisterauszug oder Nachweis über die Gewerbeanmeldung
  • Falls neue Nummernschilder gewünscht werden: Vorhandene Schilder

Service in einigen Meldeämtern

In einigen Regionen können sich Kfz-Halter nach einem Umzug den Gang zur Zulassungsstelle sparen. Denn dort bieten Meldebehörden wie das Einwohnermelde- oder das Bürgeramt an, die Ummeldung des Autos vor Ort vorzunehmen. Dennoch benötigen Sie dafür die gleichen Dokumente wie in der Zulassungsstelle (siehe oben). Erkundigen Sie sich am besten vorab, ob diese Option beim Meldeamt in Ihrer Region ebenfalls besteht.

So viel kostet die Ummeldung

Grundsätzlich müssen Sie für die Ummeldung Ihres Autos eine Gebühr bezahlen. Die Höhe der Gebühr variiert von Region zu Region. Üblich ist ein Betrag zwischen 20 und 30 Euro. Nähere Auskünfte zu den Gebühren erteilt Ihre zuständige Zulassungsstelle.

Kfz-Ummeldung durch einen Bevollmächtigten

Wer sein Auto nicht selbst ummelden kann oder möchte, etwa aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen, kann einen Vertreter mit einer Vollmacht ausstatten. Neben der (schriftlichen) Vollmacht muss zusätzlich eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt werden. Außerdem benötigt der Vertreter den Personalausweis oder den Reisepass des Auftraggebers und die Meldebescheinigung.

Das Auto online ummelden

Seit Januar 2015 dürfen Kfz-Halter ihr Auto auch online ummelden. Zunächst gilt das aber nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Denn seit 2015 werden Neuzulassungen mit anderen Fahrzeugpapieren als bisher ausgestattet. Auf diesen Dokumenten sind spezielle Sicherheitscodes verdeckt aufgedruckt, die bei Bedarf freigerubbelt werden können. Diese Codes können zum Beispiel auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder der Seite der Zulassungsbehörde des entsprechenden Bundeslandes eingegeben werden. Für diesen Vorgang ist allerdings auch ein elektronischer Personalausweis nötig, mit dem die Eingabe bestätigt werden kann. Die Kosten für die Online-Ummeldung sind deutlich günstiger im Vergleich zur persönlichen Ummeldung bei der Zulassungsstelle.

Darf ich mein Kennzeichen nach dem Umzug behalten?

Seit Anfang 2015 dürfen Kfz-Halter ihr Nummernschild behalten und müssen den Ort auch nach einem Umzug nicht ändern lassen. Wer beispielsweise von München nach Hamburg zieht, darf auch in der Hansestadt mit dem Kennzeichen „M“ unterwegs sein. Doch Achtung: Die Pflicht zur Kfz-Ummeldung besteht weiterhin.

Frist für die Kfz-Ummeldung

Ganz klar hat der Gesetzgeber die zeitliche Frist für die Ummeldung von Autos nicht definiert. Paragraph 27 der Straßenverkehrsordnung schreibt jedoch vor, dass die Ummeldung „zeitnah“ nach dem Umzug erfolgen sollte. Wer zögert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wann das fällig wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörden vor Ort.

In der Praxis drückt die Polizei bei Kontrollen innerhalb des ersten Monats fast immer ein Auge zu. Bei drei Monaten belassen die Kontrolleure es häufig bei einer Verwarnung. Wer aber länger als sechs Monate wartet, muss damit rechnen, dass er mit 40 Euro und mehr zur Kasse gebeten wird.

Ein Nachsendeauftrag sorgt nach einem Umzug dafür, dass Ihre Post auch in der neuen Wohnung oder im neuen Haus ohne große Verzögerung ankommt. Hier lesen Sie, wie Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten und was Sie dabei beachten sollten.

Nachsendeauftrag: Beantragung, Laufzeiten und Kosten

Wer umzieht, sollte möglichst frühzeitig einen Nachsendeauftrag einrichten, damit die Post ab dem offiziellen Einzugsdatum verlässlich weitergeleitet wird. Das ist besonders wichtig bei Rechnungen und Mahnungen sowie bei Schreiben von Ämtern, Anwälten und Behörden.

Einen Nachsendeauftrag erteilen Sie entweder online oder in einer Filiale der Deutschen Post. Sie sollten den Nachsendeauftrag mindestens fünf Werktage vor dem Einzugsdatum stellen. Wer sichergehen möchte, dass die Post rechtzeitig ankommt, sollte sich bereits zwei bis drei Wochen vor dem Umzug um einen Nachsendeantrag kümmern. Einen Nachsendeauftrag über die Laufzeit von zwölf Monaten können Sie ausschließlich online beantragen. Bei einem Haushalt mit mehreren Personen genügt ein Antrag, alle Haushaltsmitglieder werden dort namentlich erfasst.

Die Preise unterscheiden sich nach Dauer und Antragsteller – je nachdem, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Eine aktuelle Übersicht über die Preise des Nachsendeauftrags der Deutschen Post finden Sie hier.

Nachsendung von Infopost und Paketen

Erwarten Sie wichtige Post, die vom Absender durch einen Postzustellungsauftrag versendet wurde, muss eine Nachsendung an die neue Adresse gesondert beantragt werden. Gegen ein Zusatzentgelt werden DHL-Infopost und Blindensendungen sowie Pakete und Päckchen nachgesendet. Bei der Nachsendung von Briefen ins Ausland können zusätzliche Gebühren anfallen, die sich je nach Land unterscheiden.

Sollte trotz Nachsendeauftrag ein Teil der Post nicht bei Ihnen ankommen, können Sie einen sogenannten Nachforschungsauftrag stellen. Hierfür hat die Deutsche Post einen Online-Service für Briefe sowie eine Service-Hotline eingerichtet. Für nationale und internationale Pakete und Päckchen gibt es ebenfalls eine Nachforschungsmöglichkeit. Sind Sie ins Ausland umgezogen, empfiehlt sich zunächst der Gang zum Postamt vor Ort. Fragen Sie dort nach, ob eine Sendung für Sie gelagert wird. Ausländische Postämter sind nicht dazu verpflichtet, Sendungen an den Absender zurückzuschicken. Dies wird länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt.

Verlängerung und Kündigung des Nachsendeauftrags

Etwa vier Wochen bevor der Auftrag ausläuft, erhalten Sie ein Schreiben der Post mit einem Verlängerungscode. Sind Sie ins Ausland umgezogen oder nur vorübergehend abwesend, kann der Nachsendeantrag nicht verlängert werden. Eine Stornierung oder Abbestellung des Auftrags ist jederzeit möglich. Über die Erstattung von Kosten wird im Einzelfall verhandelt. Bei Stornierungen und Abbestellungen hilft Ihnen der Kundenservice der Deutschen Post weiter.

Zum Wohnsitz Ummelden benötigen Sie folgende Dokumente:
• Personalausweis und Reisepass
• Ausgefülltes Meldeformular
• Wohnungsgeberbestätigung
• Vollmacht (optional)

Weitere Details zu den Dokumenten zum Ummelden und wann Sie eine Vollmacht benötigen, erfahren Sie hier.

Unverzüglich nach dem Umzug – laut Bundesmeldegesetz haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen (ab Einzugsdatum) beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Lesen Sie hier, welche Bußgelder bei verspäteter Ummeldung drohen.

Das Ummelden ist in Deutschland überwiegend kostenlos. In einigen Städten und Gemeinden zahlen Sie eine geringe Gebühr von 10 – 20 Euro, wenn Sie Ihren Wohnsitz ummelden.

Sich online umzumelden ist in Deutschland noch nicht möglich. Vereinbaren Sie auf der Webseite des Einwohnermeldeamts am neuen Wohnort einen Termin.

Man muss nicht persönlich zum Ummelden im Einwohnermeldeamt erscheinen. Sie können die Ummeldung für eine andere Person übernehmen, wenn diese Ihnen eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht ausstellt.

Die Ummeldung muss nicht in dem Wohnbezirk oder Stadtteil erfolgen, in den Sie ziehen. Sie können sich in jedem Kundenzentrum am neuen Wohnort ummelden.

Das Meldeformular, welches Sie am besten ausgefüllt zum Ummelden mitbringen, erhalten Sie auf der Webseite des Bürger- bzw. Einwohnermeldeamts oder über das Stadt- bzw. Gemeindeportal Ihres neuen Wohnorts. Alternativ bekommen Sie das Formular auch direkt vor Ort im Kundenzentrum.

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