Seit dem 1. August 2021 werden pauschal monatlich 18,36 Euro Rundfunkbeitrag pro Haushalt fällig – egal ob Radio, Fernsehen, andere (Internet) oder gar keine Medien genutzt werden. Die Einwohnermeldeämter übermitteln alle An- und Abmeldungen von Wohnsitzen an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. So soll verhindert werden, dass die Beitragspflicht umgangen wird. Der Rundfunkbeitrag löste 2013 die pro Person erhobene Rundfunkgebühr ab, im Volksmund auch als GEZ bezeichnet. Die Kurzform steht für die ehemalige Gebühreneinzugszentrale, die für die Abwicklung der Rundfunkgebühr zuständig war.
Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt fällig
Vor allem Familien und Wohngemeinschaften wurden durch die Neuregelung von 2013 entlastet, da die Anzahl von Empfangsgeräten oder Bewohnern irrelevant geworden ist. So können sich mehrere Mitbewohner einer WG den Beitrag einfach teilen. Mit dem Beitrag sind auch die Radios in den privaten Fahrzeugen aller Bewohner abgedeckt. Doch Vorsicht: Für beruflich genutzte Fahrzeuge von Selbstständigen muss ein zusätzlicher Beitrag von 6,12 Euro pro Monat bezahlt werden.
Inhaber mehrerer Wohnungen müssen den Rundfunkbeitrag nur einmal bezahlen, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Haben Sie beispielsweise eine Zweitwohnung am Arbeitsort, ist diese nicht beitragspflichtig. Seit November 2019 können auch Ehepartner und Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ganz einfach Ihren Zweitwohnsitz von der GEZ befreien lassen, wenn am Hauptwohnsitz der Partner zahlt. Vorher ging dies nur, wenn Sie selbst den GEZ-Beitrag für die Hauptwohnung gezahlt haben.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag wird nicht monatlich, sondern standardmäßig pro Quartal erhoben. Bei einem Monatsbeitrag von 18,36 Euro ergibt sich ein Betrag von 55,08 Euro, der in der Mitte von drei Monaten oder im Voraus zum Ersten eines Quartals gezahlt wird. Die Beitragszahler können alternativ auch die jährliche oder halbjährliche Abbuchung beantragen.
Hintergrund: Im März 2020 hatten die Ministerpräsidenten der Länder entschieden, dass der Rundfunkbeitrag um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat erhöht werden soll. Die Ministerpräsidenten folgten damit einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Der neue Beitrag hätte ab dem 1. Januar 2021 gelten sollen.
Der geplanten Erhöhung mussten allerdings zuvor noch die Länderparlamente zustimmen. Nachdem Ministerpräsident Reiner Haseloff die Abstimmung in Sachsen-Anhalt aufgrund eines Parteienstreits abgesetzt hat, haben die öffentlich-rechtlichen Sender eine Erhöhung der Rundfunkgebühren durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erzwungen. Die Richter haben daraufhin entschieden, dass der neue Rundfunkbeitrag ab dem 1. August auf 18,36 Euro monatlich erhöht wird.