Wer seine Traumwohnung ergattern will, muss sich zunächst beim Vermieter vorstellen. Die Unterredung kann in manchen Fällen durchaus unangenehm werden, wenn der Vermieter zu private Fragen stellt. Zudem verlangen Vermieter immer häufiger vor Abschluss eines Mietvertrages eine sogenannte Selbstauskunft vom Mieter. Doch worin besteht der Vorteil einer Mieterselbstauskunft für Vermieter?
Wohnungseigentümer müssen sich gegen Zahlungsausfälle bestmöglich absichern und bestehen daher – besonders in beliebten Wohngegenden – auf eine Mieterselbstauskunft, nicht zu verwechseln mit einer SCHUFA-Bonitätsauskunft. Auf diese Weise erhoffen sich Vermieter, potenzielle Mieter besser einschätzen zu können. Grundsätzlich erfolgt die Selbstauskunft auf freiwilliger Basis, dennoch kommen Wohnungssuchende kaum um das Ausfüllen des Fragebogens herum, wenn sie ihre Chance auf eine begehrte Wohnung wahren möchte.
Selbst wenn Vermieter eine Mieterselbstauskunft nicht explizit fordern: Häufig vergrößert sich die Chance auf den Zuschlag für die Traumwohnung, wenn Mieter die ausgefüllte Selbstauskunft unaufgefordert zum Besichtigungstermin mitbringen. Allerdings sollten Sie die Mieterselbstauskunft nur dann dem potenziellen Vermieter überlassen, wenn die Wohnung für Sie grundsätzlich infrage kommt.