Statik beim Hausbau: Das sollten Bauherren wissen

Statik beim Hausbau:
Das sollten Bauherren wissen

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Ein Schwimmbad auf dem Dach, ein massiver Holzofen oder ein großes Aquarium im Wohnzimmer: Die Statik spielt für Ihre Hausbauplanung eine wichtige Rolle. Denn sie entscheidet, wie standsicher Ihr Gebäude ist und ob die Baubehörde grünes Licht gibt. Lesen Sie hier unter anderem, wer die Statik berechnet, inwiefern sie bei der Hausbauplanung eine Rolle spielt und welche Nachweise Sie für den Bauantrag benötigen.

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Welche Bauweise bevorzugen Sie?

  • Als Bauherr kommen Sie bei der Hausbauplanung mit dem Thema Statik in Berührung. Die spätere Standsicherheit spielt bereits bei der Wahl des Grundstücks eine Rolle.
  • Auch bei einfachen Einfamilienhäusern und anderen Haustypen benötigen Sie fast immer einen Standsicherheitsnachweis und weitere bautechnische Nachweise, um eine Baugenehmigung zu erhalten.
  • Meist fungieren Bauingenieure als Tragwerksplaner und Statiker. Auch Architekten sind mit Fragen der Baustatik vertraut. Diese Baupartner stellen für Sie die nötigen Berechnungen und Nachweise für den Bauantrag zusammen.
  • Fehler bei der Berechnung der Statik können zu Rissen führen, die oft aber unproblematisch und vorhersehbar sind. Gravierender sind ungleichmäßige Setzungen des Baugrundes. Bekanntestes Beispiel dafür ist der Schiefe Turm von Pisa.

Die Rolle der Statik und Standfestigkeit eines Gebäudes ist so wichtig, dass sie gesetzlich geregelt ist. Sie wird in der Regel nicht vom Architekten verantwortet, sondern ist Aufgabe eines Ingenieurs, obwohl ein großer Teil der Architekten ebenfalls über statische Kenntnisse verfügt. Der Bauingenieur wird meist Statiker oder Tragwerksplaner genannt.

Die Zweiteilung in der Planung ist sinnvoll, denn der Architekt entwirft das Gebäude und beaufsichtigt meist alle am Haus notwendigen Gewerke und Handwerker. Damit ist sein Aufgabengebiet bereits sehr breit gefächert. Der Bauingenieur hingegen beschränkt sich auf die Bemessung und Dimensionierung der tragenden Wände und Stützen eines Gebäudes. Dabei arbeitet er eng mit dem Architekten zusammen. Beide Planer sind bei ihrer Arbeit aufeinander angewiesen. Beim Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses steht der Tragwerksplaner dem Architekten beratend zur Seite.

Ingenieure, die als Statiker bzw. Tragwerksplaner tätig sind, arbeiten als Experten für die Konstruktion eines Gebäudes. Ihre Aufgabe ist es, die Tragfähigkeit unter Berücksichtigung aller auf den Bau wirkenden Kräfte und Belastungen zu ermitteln. Ein Beispiel: Wer ein Schwimmbecken auf dem Flachdach haben möchte, sollte dies unbedingt rechtzeitig mit dem Statiker besprechen, denn dann müssen alle Bauteile unterhalb des Schwimmbeckens sehr massiv ausgeführt werden. Es muss nicht unbedingt gleich ein Schwimmbad sein, selbst ein sehr großes Aquarium oder ein massiv gebauter Holzofen können Auswirkungen auf die Tragfähigkeit einer Konstruktion haben.

Statik berechnen: Diese Lasten müssen berücksichtigt

Im Detail unterteilt man die auf ein Bauwerk wirkenden Lasten nach der Häufigkeit ihres Auftretens in

  • ständige Lasten: etwa das Eigengewicht der Konstruktion und der Möblierung
  • veränderliche Lasten: zum Beispiel Schneelast, Wind, Temperatur, Verkehr oder schwankende Wasserstände
  • außergewöhnliche Einwirkungen: etwa Erdbeben, Feuer oder der Aufprall von Fahrzeugen

Statiker müssen dabei sehr genau und zuverlässig planen, denn ihre Arbeit hat Einfluss auf die Herstellungskosten eines Gebäudes.

Diese Nachweise muss ein Statiker erbringen

Im Ergebnis muss der Statiker einen nach dem Bauordnungsrecht der Bundesländer erforderlichen Standsicherheitsnachweis erstellen und den zuständigen Behörden bei der Baugenehmigung vorlegen. Über die Richtigkeit der Angaben des Statikers wacht der Prüfstatiker. Bei komplexen Bauvorhaben wird der Prüfstatiker vom Bauaufsichtsamt beauftragt. Im Zug eines vereinfachten Genehmigungsverfahren – das ist bei vielen Einfamilienhäusern ausreichend – muss der Bauherr den Prüfstatiker selbst beauftragen. Bei kleineren baulichen Vorhaben ist kein Prüfstatiker nötig. Genaue Auskünfte dazu gibt das zuständige Bauaufsichtsamt. Vorsicht: Schauen Sie unbedingt in die Baugesetzgebung Ihres Bundeslandes. Was in Bayern erlaubt ist, kann in Schleswig-Holstein verboten sein.

Der Statiker ist nicht nur für die Standsicherheitsnachweise zuständig. Falls Sie ihn entsprechend beauftragen, gehörten zu seinen Leistungen auch der rechnerische Nachweis der jeweils geforderten Schall-, Brand- und Wärmeschutzwerte.

Menschen aus allen Berufen machen Fehler. Statiker oder Tragwerksplaner sind davon nicht ausgenommen und haften selbstverständlich, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Treten in der Konstruktion eines Bauwerkes Spannungen auf, kann es beispielsweise zu Rissen kommen. Diese müssen nicht zwangsläufig zu Problemen führen. In einem Bauteil aus Stahlbeton – das kann eine Wand oder Decke sein – sind minimale Risse normal und haben in der Regel natürliche und vorhersehbare Ursachen.

Schwerwiegender sind Risse aufgrund von Setzungen des Baugrundes. Wer als Bauherr auf der grünen Wiese baut, muss sich vor Augen führen: Wo bisher nur Gräser wuchsen, drückt mit einmal eine viele Tonnen schwere Last auf den Untergrund. Jedes Gebäude senkt sich daher etwas in die Erde ab. Wurde im Vorfeld der Boden des Grundstücks nicht ausreichend untersucht, kann der Baugrund an verschiedenen Stellen unterschiedlich reagieren. Ein sehr prominentes Beispiel ist der Schiefe Turm von Pisa, der bekanntlich nicht absichtlich schief gebaut wurde, sondern sich aufgrund von statischen Problemen neigte. 

Nachweise der Statik für den Bauantrag

Grundsätzlich gehören zum Bauantrag eines Einfamilienhauses neben dem formalen Antrag ein Lageplan, ein Übersichtsplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnung der Grundflächen und Geschossflächenzahl, des umbauten Raumes und der Nutz- und Wohnflächen, Nachweis der erforderlichen Pkw-Stellplätze, die bautechnischen Nachweise (also die Statik) sowie Wärme- und Schallschutznachweis.

Generell müssen Sie als Bauherr diese Unterlagen beschaffen und bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Natürlich helfen sowohl der Architekt als auch der Ingenieur bei der Abgabe der Unterlagen, schließlich haben sie darin viel mehr Erfahrung und kennen unter Umständen auch die zuständigen Personen in den jeweiligen Ämtern.

Nicht nur beim Bau eines Massivhauses spielt die Statik eine Rolle. Auch wer ein Fertighaus baut, kann nicht auf Planer und Statiker verzichten. In diesem Fall wird die Beauftragung in der Regel vom Fertighausunternehmen übernommen, das die Honorare im Kaufpreis der Immobilie verrechnet. Ein Sonderfall kann eintreten, wenn eine aufwändige Untersuchung des Baugrundes notwendig ist, um dessen Tragfähigkeit festzustellen. In diesem Fall muss mit dem Hausanbieter geklärt werden, wer diese Leistung übernimmt.

Einen Richtwert für die Honorarhöhe eines Statikers finden Sie in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie ist zwar seit 1. Januar 2021 nicht mehr rechtlich bindend, bietet aber Orientierungswerte für eine angemessene Vergütung. Die Werte richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens.

Ein pauschaler Wert für diese Leistung lässt sich nicht definieren. Ein Beispiel: Der Statiker kann für den Baugrund ein Bodengutachten erstellen. Trifft er allerdings auf komplizierte Bodenverhältnisse, wird er diese Aufgabe eher einem Geologen überlassen. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Aufwand, der allein von der örtlichen Gegebenheit abhängt und nicht verallgemeinert werden kann.

Tipp: Ein Vertrag schützt vor bösen Überraschungen

Wie alle Verordnungen und Gesetzestexte ist auch die HOAI kein leicht zu lesendes Werk. Selbst Architekten und Ingenieure machen in der Anwendung manchmal Fehler. Die Honorarordnung ist derart komplex aufgebaut, dass Sie gegebenenfalls Fachleute wie einen Bausachverständigen brauchen, um zu überprüfen, ob die vom Statiker abgerechneten Kosten tatsächlich angemessen sind. Auf jeden Fall sollten sie einen schriftlichen Vertrag schließen, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und keine unfreiwilligen Überraschungen erleben. Ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Statiker lässt sich zwar auch per Handschlag vereinbaren, aber davon ist dringend abzuraten.

Die Statik kann sehr großen Einfluss auf ein Bauwerk haben, aber das gilt im Allgemeinen nur bei Brücken, Hochhäusern oder großen öffentlichen Gebäuden. Im normalen Wohnungsbau wird es nur wenigen Bauherrn gelingen, einen Tragwerksplaner mit Sonderwünschen zu verunsichern. Selbst das bereits erwähnte Schwimmbad auf dem Flachdach bringt den Rechner des Statikers nicht zum Glühen. Aber natürlich kann eine aufwändige Statik durchaus Einfluss auf die Architektur haben – denn alles, was kompliziert wird, ist letztlich auch teuer. Da nur wenige Bauwillige über einen unbegrenzten Etat verfügen, sollten Sie bei der Baukonstruktion auf einfache und bewährte Lösungen setzen, um später die teuersten Räume eines Hauses, die Küche und das Bad, angemessen ausstatten zu können.

Vereinfacht gesagt, muss alles berechnet, also im statischen Nachweis rechnerisch ermittelt werden, was trägt. Die Standfestigkeit der Tragwerke und des Gebäudes beginnt mit der Wahl des Baugrundstücks. Folglich muss der Boden untersucht oder begutachtet werden, damit eine geeignete Gründung – die Fundamentierung des Hauses – gewählt werden kann. Eine übertriebene Genauigkeit ist in der statischen Berechnung nicht erforderlich, denn es wird allgemein mit Näherungswerten gearbeitet, da Materialkennwerte und Lastannahmen wie auch die statischen Rechenmodelle mit Ungenauigkeiten behaftet sind. Im Allgemeinen werden im statischen Modell von Wohnbauten ausreichend große Sicherheitsreserven berücksichtigt.

Auch bei Aus- und Umbauten oder bei aufwändigen Sanierungen kann es nötig werden, die Statik zu berechnen. Das gilt sowohl bei ein- als auch bei mehrstöckigen Gebäuden. Beim Umbau von Bestandsgebäuden sind Sie jedoch nicht zwangsläufig auf einen Statiker angewiesen. Dies hängt von der Art der geplanten Änderungen am Gebäude ab. Jedoch kann in der Regel nur eine fachkundige Person eine Entscheidung darüber treffen, ob eine statische Berechnung notwendig ist. Sie sollten bei baulichen Änderungen auf Nummer Sicher gehen, um sich vor bösen und teuren Überraschungen zu schützen.

Beauftragen Sie den Statiker bzw. Tragwerksplaner erst, wenn Sie genau wissen, was Sie wollen. Umplanungen sind ein Mehraufwand und kosten Geld. Setzen Sie auf einfache und bewährte Lösungen, auch dann, wenn Sie ein unverwechselbares und einmaliges Gebäude bauen lassen möchten. Denken Sie ans Alter: Die Räume, die Sie heute mit Ihren drei Kindern bewohnen, brauchen Sie nach dem Erwachsenwerden Ihres Nachwuchses nicht mehr. Zu viele Räume sind später eine Last. Überlegen Sie, wie Sie ein Wohnhaus gestalten, das sich ggf. zukünftig einfach für mehrere Familien teilen lässt.

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