Vermieter dürfen die Mietkaution oder Teile davon nur für bestimmte Forderungen einbehalten. Dazu gehören:
- Ausstehende Miete
- Nebenkostennachzahlungen
- Noch zu erwartende Nebenkostennachzahlungen
- Mängel
Welche Mängel deckt die Mietkaution?
Bevor Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter klären, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muss. Wurde beispielsweise vereinbart, die Wände weiß zu streichen und Bohrlöcher zu verputzen? Diese Fragen sind meistens im Mietvertrag geregelt.
Wenn Sie alle geforderten Punkte erledigt haben, können Sie der Wohnungsübergabe entspannt entgegenblicken. Bestehen Sie dabei unbedingt auf die Anfertigung eines Übergabeprotokolls, das sowohl Sie als auch der Vermieter nach der Übergabe unterzeichnen und anerkennen.