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Geringer Verwaltungsaufwand: Der Betreiber kümmert sich sowohl um die Vermietung, den Mieterkontakt als auch um die Verwaltung und Instandhaltung des Objekts. Ihnen obliegt in den meisten Fällen lediglich die Teilnahme an den Eigentümerversammlungen.
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Ortsunabhängigkeit: Als Eigentümer müssen Sie nicht ständig vor Ort sein, da der Betreiber die regulären Verwaltungsprozesse übernimmt. Hierdurch ist es problemlos auch möglich, beispielsweise in Berlin zu wohnen und eine Pflegeimmobilie in Bayern zu kaufen.
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Mietsicherheit: Bei Pflegeimmobilien wird der Mietvertrag in der Regel nicht mit dem Bewohner, sondern mit dem Betreiber der Einrichtung geschlossen. Der Vertrag läuft hierbei häufig über 20 Jahre und der Betreiber kommt auch dann für die Miete auf, wenn das Appartement gerade nicht vermietet sein sollte.
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Solide Renditen: Allgemein geht man bei Pflegeimmobilien von einer jährlichen Rendite zwischen 4 und 6 Prozent auf den Kaufpreis aus.
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Geringe Konjunkturabhängigkeit: Da die Frage nach Pflegeeinrichtungen und -plätzen in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird, sind Pflegeimmobilien im Unterschied zu Gewerbe- oder Wohnimmobilien weniger konjunkturabhängig.
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Gewinnbringender Verkauf: Aufgrund der prognostizierten Entwicklung des Bedarfs und des Markts sind Preissteigerungen der Pflegeimmobilien wahrscheinlich. Im Fall eines Verkaufs können so erhebliche Gewinne entstehen.
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Grundbucheintrag: Wie auch bei einer Eigentumswohnung, können Sie Ihr Pflegeappartement jederzeit veräußern. Ihr angelegtes Kapital ist nicht fest gebunden und für den Fall, dass Sie es einmal benötigen sollten, direkt verfügbar. Um die Fälligkeit der Spekulationssteuer zu umgehen, empfiehlt es sich allerdings, die entsprechenden Fristen zu wahren.
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Steuerliche Vorteile: Die Pflegeimmobilie wie auch das Inventar können steuerlich geltend gemacht und die Finanzierungszinsen abgesetzt werden. Wie bei anderen Eigentumsimmobilien ist ein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren möglich.
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Staatliche Förderung: Bestimmte Pflegeimmobilien erfahren staatliche Unterstützung. Hierzu zählen Hospize, stationäre Pflegeeinrichtungen, Behindertenwohnheime sowie psychiatrische Einrichtungen. Tritt eine Zahlungsunfähigkeit des Bewohners ein, übernimmt der Staat die Mietkosten, was für den Betreiber wiederum ein geringeres Insolvenzrisiko mit sich führt.