Gebäudeenergiegesetz: Wie viel Energie darf Ihr Haus verbrauchen?

Gebäudeenergiegesetz: Wie viel
Energie darf Ihr Haus verbrauchen?

© deepblue4you / iStock

Das neue Gebäudeenergiegesetz (früher Energieeinsparverordnung) schreibt vor, welche Energieverbrauchswerte Neubauten einhalten müssen. So soll der CO2-Ausstoß minimiert und der Einsatz erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Hier erfahren Sie, was das Gebäudeenergiegesetz für Ihren Hausbau bedeutet.

  • Wenn Sie ein Haus bauen, müssen Sie bestimmte Mindeststandards beim Energieverbrauch und CO2-Ausstoß einhalten. So dürfen Einfamilienhäuser zwischen 45 und 60 Kilowattstunden Primärenergie (Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser) pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen.
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt seit 1. November 2020 die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Grenzwerte für Neubauten wurden nicht verschärft.
  • Dennoch lohnt es sich für Bauherren oft, nach den strengeren KfW-Effizienzstandards zu bauen, da der Staat dafür Zuschüsse sowie zinsgünstige Darlehen gewährt und langfristig mit einer Verschärfung der Verbrauchswerte zu rechnen ist.

Gebäudeenergiegesetz: Was ist neu?

Das Gebäudeenergiegesetz – der volle Name lautet „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – ist seit 1. November 2020 in Kraft und hat diese drei Gesetze abgelöst:

  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Grund für die Reform ist die europäische Gebäudeeffizienz-Richtlinie, die eine schrittweise Einführung von Niedrigstenergiegebäuden vorschreibt. Auch der Klimaschutzplan der Bundesregierung sieht vor, den Bedarf an Primärenergie von Gebäuden gegenüber den Werten von 2008 um 80 Prozent zu senken.

Erfahren Sie hier, inwieweit Sie beim Hausbau mit dem Gebäudeenergiegesetz in Berührung kommen, wie Sie den Energiebedarf Ihres Gebäudes berechnen lassen können und wann Sie staatliche Zuschüsse und Förderdarlehen erhalten.

Neubauten müssen Niedrigstenergiegebäude sein

Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass alle Neubauimmobilien ab 2021 sogenannte Niedrigstenergiegebäude sein sollen. Was konkret darunter zu verstehen ist, bleibt auch im neuen Gebäudeenergiegesetzt relativ schwammig. Demnach ist ein Niedrigstenergiegebäude ein Haus, das „eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll“.

Was versteht man unter dem Primärenergiebedarf eines Hauses?

Wie auch schon bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Bauherren den Primärenergiebedarf ihres geplanten Hauses berechnen lassen. Der sogenannte Wärmeschutznachweis gehört zu den nötigen Unterlagen für einen Bauantrag. Unter dem Primärbedarf versteht man die Energie, die das Gebäude an sich für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser benötigt. Der Strom, den Sie für private Aktivitäten wie Kochen, Fernsehen, Arbeiten, für Waschmaschine, Backofen oder andere Geräte benötigen, fällt nicht darunter. 

Ebenso handelt es sich nicht um die Werte, die Sie als Bewohner am Ende tatsächlich verbrauchen – etwa, wenn Sie über- oder unterdurchschnittlich stark heizen, sondern die Werte, die bei der Hausbau-Planung errechnet wurden. Dabei spielt nicht nur der Verbrauch selbst eine Rolle, sondern auch die Gewinnung, der Transport und die Speicherung der nötigen Energie.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht Referenzwerte für verschiedene Haustypen vor. So verbraucht ein Einfamilienhaus weniger Energie als zum Beispiel eine Villa oder ein Mehrfamilienhaus. Auch der Energieträger spielt eine Rolle. All dies führt dazu, dass Sie als Laie die Berechnung in der Regel nicht selbst durchführen können, sondern einen Energieberater benötigen.

Energieberater für Ihren Hausbau finden

Energieberater für die Hausbau-Planung oder Experten für die Baubegleitung finden Sie zum Beispiel über die bundeseigene Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). Falls Sie ein KfW-Effizienzhaus bauen, übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent bzw. maximal 4.000 Euro der Kosten.

Neubauten sollen in Zukunft zumindest anteilig regenerative Energien nutzen. Daher wird der Energieverbrauch mit einem Primärenergiefaktor multipliziert, der sich je nach Energieträger unterscheidet. Bei erneuerbaren Energien liegt dieser Faktor bei null. Rein rechnerisch kommen Passivhäuser und Plusenergiehäuser so vollständig ohne fossile Energie aus. Bei den meisten Energiesparhäusern handelt es sich allerdings um einen Mix aus regenerativen und fossilen Energiequellen.

In folgender Tabelle sehen Sie, welche Energieträger in welche Kategorie fallen und welcher Primärenergiefaktor angewendet wird. 

Fossile Brennstoffe

Primärenergiefaktor

Heizöl

Erdgas

Flüssiggas

Steinkohle

Braunkohle

1,1

1,1

1,1

1,1

1,2

Biogene Brennstoffe

Primärenergiefaktor

Biogas

Bioöl

Holz

0,5

0,5

0,5

Nah-/Fernwärme aus Kraft-Wärmekopplung

Primärenergiefaktor

Fossiler Brennstoff

Erneuerbarer Brennstoff

0,7

0,7

Nah-/Fernwärme aus Heizwerken

Primärenergiefaktor

Fossiler Brennstoff

Erneuerbarer Brennstoff

1,3

0,1

Strom

Primärenergiefaktor

Allgemeiner Strommix

Verdrängungsstrommix

2,4

2,8

Umweltenergie

Primärenergiefaktor

Solarenergie

Erdwärme, Geothermie

Umgebungswärme

Umgebungskälte

0,0

0,0

0,0

0,0

Abwärme innerhalb des Gebäudes

Primärenergiefaktor


0,0

Ursprünglich war geplant, dass für neue Häuser der KfW-Standard 55 gelten soll. Damit wären die Energieeffizienz-Höchstwerte im Vergleich zu den aktuellen Anforderungen um circa 20 Prozent gesunken. Die Sorge vor steigenden Hausbau-Kosten hat eine Verschärfung der Grenzwerte verhindert. Sie sollen allerdings voraussichtlich 2023 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Umweltschützern geht das Gebäudeenergiegesetz insgesamt nicht weit genug.

Doch was versteht man unter einem KfW-Effizienzhaus 55? Es handelt sich um Gebäude, die maximal 55 Prozent der Primärenergie eines entsprechenden Referenzgebäudes benötigen und daher unter die Förderkriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fallen. Einen noch geringeren Verbrauch erzielen die KfW-Effizienzhäuser 40 und 40 plus. In folgender Tabelle haben wir für Sie die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst:

Standard

40 Plus*

Kredit

bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Zuschuss

bis zu 37.500 Euro

Standard

40 Erneuerbare-Energien-Klasse** oder Nachhaltigkeits-Klasse***

Kredit

bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Zuschuss

bis zu 33.750 Euro

Standard

40

Kredit

bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit

Zuschuss

bis zu 24.000 Euro

*Gebäude mit dem Effizienzstandard 40 plus verbrauchen nicht nur maximal 40 Prozent der Energie, die ein vergleichbarer Neubau benötigt, sondern erzeugen selbst Strom zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Batteriespeicher und einer Lüftungsanlage mit Wärme­rück­gewinnung. 

**Erneuerbare-Energien-Klasse: Die Heizungsanlage beruht auf erneuerbaren Energien und deckt mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs.

***Nachhaltigkeits-Klasse: Für das Effizienzhaus wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. Dieses erhalten Sie, wenn das Gebäude den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) entspricht.

Achtung: Regierung stoppt KfW-Förderkredite für energieeffiziente Gebäude

Die alte Bundesregierung hatte im November 2021 beschlossen, die Förderung von Gebäuden mit dem Energiestandard „Effizienzhaus 55“ Ende Januar 2022 auslaufen zu lassen. Diese Entscheidung hatte eine Antragsflut zur Folge, woraufhin die Ampelkoalition am 24. Januar 2022 einen KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude verkündet hat. 

Konkret bedeutet das: Die für Ende Januar auslaufende Förderung des Energiestandards „Effizienzhaus 55“ wird ab sofort eingestellt, Anträge werden nicht mehr entgegengenommen. Betroffene Bauherr:innen, deren Finanzierung durch das Förderaus gefährdet ist, soll mittels eines Kredites geholfen werden. Die konkrete Regelung steht noch aus.

Nicht mehr gefördert wird auch das KfW-Programme für das „Effizienzhaus 40“ im Neubau. Ebensfalls ausgesetzt wird die Förderung der Sanierung. Bei Sanierungen betrifft der Förderstopp sowohl die Kredite und Tilgungszuschüsse für Paketlösungen als auch für Einzelmaßnahmen. 

Laut Auskunft von Minister Robert Habeck reichen die Fördermittel auch für bereits eingereichte Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, nicht mehr aus. Die Sprecher:innen des Wirtschaftsministeriums haben angekündigt, dass Bauherr:innen bei baureifen Projekten Darlehen aus einem anderen KfW-Fördertopf erhalten sollen. So sollen Liquiditätsengpässe vermieden werden, falls die KfW Anträge abgelehnt hat. Zugang sollen auch Bauherr:innen erhalten, bei denen nach Ende der Förderung ein finanzieller Härtefall eingetreten ist.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 01.November 2020.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde zusammen mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vom neuen Gebäudeenergiegesetz abgelöst.

Grund dafür ist eine europäische Gebäudeeffizienz-Richtlinie, die bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudestandard für Neubauten vorschreibt.

Die EnEV schrieb vor, welche Anforderungen Wohn- und Bürogebäude im Hinblick auf den Energiebedarf erfüllen müssen. So sollten klimapolitische Ziele erfüllt werden.

Nein, die Vorgaben für Neubauten wurden nicht verschärft.

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