Eigenheimzulage: So erhalten Sie die Finanzspritze in Bayern

Eigenheimzulage:
Bayerische Förderung
ist ausgelaufen

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Wer in Bayern bis 31. Dezember 2020 selbstgenutzten Wohnraum gebaut oder gekauft hat, erhielt eine Finanzspritze in Höhe von 10.000 Euro vom Freistaat. Erfahren Sie hier, welche anderen Fördermittel Sie nach Ablauf dieses Programms beantragen können und was es mit der Eigenheimzulage sowie Baukindergeld Plus auf sich hatte.

Die Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus waren zwei Förderprogramme in Bayern, die vor allem Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen sollten. Von 2018 bis 2020 hat der Freistaat fast eine halbe Milliarde Euro dafür ausgegeben. Die Programme waren von Anfang an bis Ende 2020 begrenzt und sind nun ausgelaufen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.  

Die bayerische Eigenheimzulage und Baukindergeld Plus sind ausgelaufen. Aber es gibt noch eine Reihe von Fördermitteln, die Familien aber auch Alleinstehende für den Bau, Kauf oder die Sanierung ihrer Immobilie beantragen können – bundesweit und nicht nur in Bayern.

  • Die Eigenheimzulage war eine einmalige Zahlung in Höhe von 10.000 Euro für Menschen, die in Bayern selbstgenutzten Wohnraum kauften oder bauten.
  • Der Begriff wurde auch für einen staatlichen Zuschuss für Eigenheime gebraucht, der zwischen 1995 und 2005 bundesweit gewährt wurde. Das Programm existiert ebenfalls nicht mehr. 
  • Neben der Eigenheimzulage erhielten Familien im Freistaat bis Ende 2020 zusätzlich das Baukindergeld des Bundes sowie das bayerische Baukindergeld Plus.
  • Die Eigenheimzulage konnte erst nach dem Einzug beantragt werden. Die Finanzspritze konnte zum Beispiel als Sondertilgung oder als Rücklage für Reparaturen und Instandhaltungen genutzt werden.

Bis Ende 2020 erhielten Menschen die bayerische Eigenheimzulage, wenn

  • sie mindestens ein Jahr in Bayern gearbeitet oder gewohnt haben (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt)
  • sie ein Haus bauten oder eine Wohnung kauften und dieses Wohneigentum selbst nutzten
  • die Einkommensgrenze nicht überschritten wurde
  • die Baugenehmigung vor dem 30. Juni 2018 erteilt bzw. ein notariell beurkundeter Kaufvertrag vor diesem Stichtag geschlossen wurde

 

Gefördert wurden:

Die Eigenheimzulage gabe es nur für selbstgenutzten Wohnraum, nicht etwa für Ferienhäuser oder vermietete Immobilien. Zudem war keine Förderung möglich, wenn Antragsteller das Eigenheim von ihrem Ehegatten, Lebenspartner oder einem Verwandten in gerader Linie – zum Beispiel Eltern oder Großeltern – erworben hatten.

Familien profitierten in Bayern ganz besonders

Familien erhielten im Freistaat neben der Eigenheimzulage von einmalig 10.000 Euro auch das Baukindergeld des Bundes, das noch bis 31. März 2021 beantragt werden kann. Dieses sieht jährlich 1.200 Euro pro Kind und Jahr für maximal zehn Jahre vor. Bayern legte mit dem Baukindergeld Plus noch einmal 300 Euro jährlich oben drauf (ebenfalls für maximal zehn Jahre), sodass pro Kind bis zu 15.000 Euro Zulage möglich waren. Mit der Eigenheimzulage stieg die Finanzspritze auf 25.000 Euro. In anderen Bundesländern gab es pro Kind maximal 12.000 Euro, also nicht einmal die Hälfte.

Die Eigenheimzulage sollte Bauherren und Hauskäufer mit niedrigem und mittlerem Einkommen dabei unterstützen, Wohneigentum zu erwerben. Menschen, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen folgende Beträge überstieg, erhielten keine Förderung. 

Alleinstehende

50.000 Euro

Haushalte ohne Kind

75.000 Euro

Haushalte mit einem Kind

90.000 Euro

Zuschlag für jedes weitere Kind

+15.000 Euro

Für die Berechnung wurde das Durchschnittseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung herangezogen. Es wurden alle steuerpflichtigen Einkünfte der Haushaltsmitglieder addiert – außer Nebentätigkeiten oder Ferienjobs der Kinder.

Nach dem Bezug ihres Eigenheims hatten Antragsteller nicht allzu viel Zeit, die Eigenheimzulage zu beantragen. Spätestens sechs Monate danach musste der Antrag bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) eingereicht sein. 

Welche Unterlagen waren für den Antrag nötig?

  • Einkommensteuerbescheide: Antragsteller mussten Kopien der Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragsstellung einreichen. Für den Antrag wurden die Steuerbescheide aller Mitglieder eines Haushalts benötigt.
  • Meldebescheinigung: Nötig war eine erweiterte Meldebescheinigung für alle Haushaltsmitglieder, um nachzuweisen, dass diese tatsächlich eingezogen sind und vorher mindestens ein Jahr in Bayern gelebt hatten. Falls letzteres nicht der Fall war, die Antragsteller aber seit mindestens einem Jahr im Freistaat erwerbstätig waren, musste eine Bestätigung des Arbeitgebers beiliegen.
  • Kindergeldbescheid: Für jedes kindergeldberechtigte Kind im Haushalt stieg die Einkommensgrenze. Kindergeldbescheide waren als Nachweis nötig. Auch kinderlose Einpersonenhaushalte und Mehrpersonenhaushalte konnten die Eigenheimzulage beantragen.
  • Grundbuchauszug: Mit dem Grundbuchauszug konnten sich Antragsteller als rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ausweisen. Da die Umschreibung im Grundbuch mehrere Wochen bis Monate dauert, reichte auch eine Auflassungsvormerkung.  
  • Baugenehmigung bei Hausbau: Sie musste vor dem 30. Juni 2018 erteilt worden sein.  
  • Kaufvertrag beim Kauf einer Immobilie: Er musste von einem Notar beurkundet und ebenfalls vor dem 30. Juni 2018 geschlossen worden sein.

Wie ging es nach der Antragstellung weiter?

Die BayernLabo bearbeitete den Antrag und prüfte, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wie lange die Bearbeitung nach Antragseingang dauerte, hing davon ab, wie viele Anträge zu dem Zeitpunkt gestellt wurden. Bei einer Bewilligung erhielten Antragsteller einen positiven Bescheid, das Geld wurde anschließend überwiesen.

Da die Eigenheimzulage erst nach Bezug beantragt werden konnte, konnten die 10.000 Euro nicht als Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung eingebracht werden. Am sinnvollsten war es, mit dem Kreditgeber die Möglichkeit zur Sondertilgung in Höhe der 10.000 Euro im ersten Jahr zu vereinbaren. So konnte auf einen Schlag ein größerer Teil der Kreditsumme abbezahlt werden, was die Laufzeit verkürzt und Kreditkosten verringert.

Eine andere Möglichkeit: Bauheren und Käufer konnten die Förderung nutzen, um Rücklagen zu bilden. Egal ob Eigentumswohnung oder Haus: Immobilienbesitzer sollten regelmäßig Geld für Reparaturen und Instandhaltungen zurücklegen. Die LBS empfiehlt einen Euro pro Monat und Quadratmeter.

Finanzierungsrechner

/mtl.

Die bayerische Eigenheimzulage lief zum 31. Dezember 2020 aus. Bis dahin musste der Antrag in Papierform und unterschrieben bei der BayernLabo liegen.

Nein, seit 1. Januar 2021 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Das Baukindergeld des Bundes kann noch bis 31. März 2021 beantragt werden und läuft dann ebenfalls aus.

Ja, die Eigenheimzulage konnte mit Baukindergeld, Baukindergeld Plus und weiteren staatlichen Förderungen wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombiniert werden.

Nach dem Einzug in das Eigenheim hatten Bauherren und Käufer sechs Monate Zeit, um die Eigenheimzulage zu beantragen. Nach dieser Frist war kein Antrag mehr möglich. Seit 1. Januar 2021 können generell keine Anträge mehr gestellt werden.

Es gibt verfahrensfreie Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung benötigt wird. In diesem Fall musste nach dem Stichtag 30. Juni 2018 folgendes erfolgt sein:

  • Die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO (Genehmigungsfreistellung) war abgelaufen oder
  • die Gemeinde hatte eine Mitteilung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt.

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