Wohnberechtigungsschein: Was ist das und wer hat Anspruch darauf?

Wohnberechtigungsschein:
Wer hat Anspruch?

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Wer wenig verdient oder auf Sozialleistungen angewiesen ist, hat es oft schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. In solchen Fällen kann ein Wohnberechtigungsschein helfen. Hier erfahren Sie, was ein Wohnberechtigungsschein ist und wer Anspruch auf ein solches Dokument hat.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) – auch als Paragraf-8-Schein oder Paragraf-5-Schein bekannt – bestätigt, dass man über ein geringes Einkommen verfügt und damit das Recht hat, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.

Wohnungen, bei deren Bau der Staat den Eigentümer unterstützt hat, werden zu festgelegten Quadratmeterpreisen vermietet, die unterhalb des üblichen Mietniveaus der Stadt liegen. Man nennt diese Wohnungen auch Sozialwohnungen. Die Idee: Wohnungs- beziehungsweise Hauseigentümer und der Staat sorgen dafür, dass günstiger Wohnraum entsteht.

Solche Wohnungen sind Inhabern von Wohnberechtigungsscheinen vorbehalten, also Einzelpersonen und Familien, die nicht viel Geld zur Verfügung haben. Ausgestellt wird der Wohnberechtigungsschein von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein?

Ob jemand Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, hängt vom Einkommen der Personen ab, die in die neue Wohnung einziehen sollen. Liegt das Gesamteinkommen unterhalb bestimmter Grenzen, bekommt man einen WBS.

Zum Gesamteinkommen zählen die Einkünfte aller Personen, die zum Haushalt gehören. Nur das Kindergeld wird nicht verrechnet. Arbeitnehmer können von den Einkünften 1.000 Euro abziehen, außerdem bis zu jeweils zehn Prozent (insgesamt bis zu 30 Prozent), wenn Steuern gezahlt werden. Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung können ebenfalls abgezogen werden. Daraus ergibt sich das anrechenbare Einkommen. Dieses muss unter der gültigen Einkommensgrenze liegen, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.

Die Einkommensgrenze zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins definieren die Bundesländer, Städte und Kommunen unterschiedlich. Zur Orientierung gibt es eine bundesweit festgesetzte Einkommensgrenze, die bei 12.000 Euro (Jahreseinkommen) für Alleinstehende liegt und sich mit jeder weiteren Person im Haushalt erhöht. Für zwei Personen liegt die bundesweite Grenze bei 18.000 Euro. Für jede weitere (erwachsene) Person werden 4.100 Euro addiert, für Kinder sind zusätzlich 500 Euro vorgesehen.

Da die bundesweite Einkommensgrenze nur selten angepasst wird, hinkt sie der realen Mietpreisentwicklung oft deutlich hinterher. Aus diesem Grund haben die meisten Bundesländer eigene Maximalwerte definiert. Die exakten Einkommensgrenzen in Ihrer Stadt oder Gemeinde können folglich deutlich von den Bundeswerten abweichen, daher sollten Sie sich vor Ort informieren. Der unten stehenden Tabelle können Sie die aktuellen Einkommensgrenzen (bezogen auf das anrechenbare Einkommen) für den Wohnberechtigungsschein in 16 der größten deutschen Städte entnehmen.

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Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Ein Wohnungsberechtigungsschein ist ein Jahr lang gültig. Nach dem Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung gilt er, solange das Mietverhältnis dauert – auch dann, wenn sich die Einkommenssituation verändert.

Wichtig: Wer einen Wohnberechtigungsschein vorweisen kann, bekommt nicht automatisch eine günstige Wohnung. Der Schein berechtigt lediglich dazu, eine Sozialwohnung zu mieten.

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Stadt

Berlin

Einkommensgrenzen/ Jahr

(Ledige / 2 Personen / + jede weitere Person / + Kinderpauschale für Personen unter 18 Jahren)

16.800 € / 25.200 € / 5.740 € / 700 €

Stadt

Bremen

Einkommensgrenzen/ Jahr

12.000 € / 18.000 € / 4.100 € / 600 €

Stadt

Dortmund

Einkommensgrenzen/ Jahr

19.350 € / 23.310 € / 5.360 € / 700 €

Stadt

Düsseldorf

Einkommensgrenzen/ Jahr

19.350 € / 23.310 € / 5.360 € / 700 €

Stadt

Erfurt

Einkommensgrenzen/ Jahr

16.100 € / 21.600 € / 5.000 € / 1.000 €

Stadt

Essen

Einkommensgrenzen/ Jahr

19.350 € / 23.310 € / 5.360 € / 700 €

Stadt

Frankfurt/Main

Einkommensgrenzen/ Jahr

16.351 € / 24.807 € / 5.370 € / 650 €

Stadt

Hamburg

Einkommensgrenzen/ Jahr

12.000 € / 18.000 € / 4.100 € / 1.000 €

Stadt

Hannover

Einkommensgrenzen/ Jahr

17.000 € / 23.000 € / 3.000 € / 3.000 €

Stadt

Karlsruhe

Einkommensgrenzen/ Jahr

51.000 € / 51.000 € / 9.000 € / 0 €

Stadt

Köln

Einkommensgrenzen/ Jahr

19.350 € / 23.310 € / 5.360 € / 700 €

Stadt

Leipzig

Einkommensgrenzen/ Jahr

16.800 € / 25.200 € / 5.740 € / 700 €

Stadt

Magdeburg

Einkommensgrenzen/ Jahr

12.000 € / 18.000 € / 4.100 € / 500 €

Stadt

München

Einkommensgrenzen/ Jahr

22.600 € / 34.500 € / 8.500 € / 2.500 €

Stadt

Schwerin

Einkommensgrenzen/ Jahr

12.000 € / 18.000 € / 4.100 € / 500 €

Stadt

Stuttgart

Einkommensgrenzen/ Jahr

21.730 € / 28.885 € / 8.385 € / kein Sonderaufschlag für Kinder

Quelle: Eigene Recherche
Stand: 09/2021

Anmerkung zur Tabelle: Die Tabelle dient nur zur groben Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. So beziehen sich die abgebildeten Einkommensgrenzen z. B. für Magdeburg nur auf Angestellte und unterscheiden sich von den gültigen Einkommensgrenzen für Beamte und Rentner. Teilweise gibt es in den unterschiedlichen Städten auch Sonderprogramme: In Stuttgart etwa exisitert ein eigenes Regelwerk für „mittlere Einkommensbezieher“, die zwar zu viel für den Wohnberechtigungsschein, aber zu wenig für den freien Mietmarkt verdienen. Auch andere Städte und Gemeinde unterscheiden zwischen verschiedenen Gruppen. Die Zahlen für 1- und 2-Personen-Haushalte beziehen sich immer auf das anrechenbare Einkommen.

Rechenbeispiel: Ein 3-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind unter 18 Jahren dürfte in Bremen das anrechenbare Einkommen von 22.700 Euro pro Jahr nicht überschreiten, um Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein zu haben: 18.000 € (zwei Erwachsene) + 4.100 € (eine weitere Person im Haushalt) + 600 € (Sonderaufschlag für ein Kind).

Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Sozialamt oder Wohnungsamt Ihrer Gemeinde beziehungsweise in der Stadt, in der Sie eine neue Wohnung suchen. Häufig finden Sie den Antrag als PDF-Dokument zum Download auf der Webseite der jeweiligen Behörde.

Die Kosten für den Wohnberechtigungsschein werden individuell berechnet. Rechnen Sie mit einer Gebühr von 7 bis 20 Euro.

Neben dem ausgefüllten Antrag reichen Sie die folgenden Unterlagen mit ein:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweis aller Personen im Haushalt für die letzten 12 Monate (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Nachweise aus Kapitalvermögen)

Sofern vorhanden, bringen Sie auch die folgenden Dokumente mit:

  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftserklärung
  • Studienbescheinigung
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Nachweise über Aufenthaltserlaubnis
  • Schwerbehindertenausweis oder ähnliche Nachweise über Pflegebedürftigkeit
  • Nachweis einer bestehenden Schwangerschaft

Wenn Sie Ihren Antrag samt Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein innerhalb von vier Wochen zugestellt.

Wenn Sie den WBS erhalten haben, können Sie sich um eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben.

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