Mit Wohn-Riester zum Eigenheim

Wer ein Eigenheim kaufen, bauen oder entschulden möchte, sollte bei der Finanzierung nicht auf staatliche Fördermittel verzichten. Das betrifft besonders das 2008 eingeführte Eigenheimrentengesetz – im Volksmund „Riester-Rente“ oder „Wohn-Riester“ genannt. Dieses Gesetz fördert selbstbewohnte Immobilien als Altersvorsorge. Es besteht die Möglichkeit, Geld direkt aus bestehenden Riester-Verträgen zu entnehmen oder die Zulagen erst einmal in Riester-Bausparverträge einfließen zu lassen. Immonet sagt Ihnen, was Sie beachten sollten.

Was versteht man unter Wohn-Riester?

Der „Wohn-Riester“ besteht wie alle Bausparverträge aus einem Sparvertrag und einem günstigen Darlehen. Bei Riester-Bausparverträgen erhält man allerdings zusätzlich zu seiner Eigenleistung noch Zulagen vom Staat. Diese Förderungen werden in der Sparphase den Einzahlungen hinzugerechnet, in der Darlehensphase gelten sie als Sondertilgung. Werden sie zur Tilgung des Darlehens genutzt, verringert sich die Zinlast und der Bauherr kann sich schneller entschulden. Gut zu wissen: Riester-Darlehen müssen so konzipiert werden, dass die Tilgung bis zum 68. Lebensjahr erfolgen kann.

 

Was versteht man unter Wohn-Riester?

Ist Wohn-Riester steuerpflichtig?

Grundsätzlich werden Eigenleistungen, Zulagen und Tilgungsraten auf einem fiktiven Wohnförderkonto registriert und mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Der Betrag, der sich bei Beginn der Auszahlungsphase auf dem Wohnförderkonto befindet, muss versteuert werden. Dabei können die Sparer wählen, ob die Besteuerung jährlich oder in einer Summe vorgenommen werden soll. Im Falle einer jährlichen Besteuerung wird der Betrag auf dem Wohnförderkonto gleichmäßig aufgeteilt und der entsprechende Teilbetrag dem zu versteuernden Einkommen bis zum 85. Lebensjahr hinzugerechnet. Wird die einmalige Besteuerung gewählt, sind nur 70 Prozent des Betrags einmalig dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen.

Förderratgeber
Förderratgeber

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen für den Neubau und die Modernisierung von Wohnhäusern. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die Programme zu finden, die für Ihr Projekt in Frage kommen.

Wie sich die Förderbeträge zusammensetzen

Staatlich geförderte Riester Bausparverträge sind an das jeweilige Einkommen gekoppelt. Die volle Förderung von rund 154 Euro pro Jahr (308 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) erhält ein erwachsener Sparer bei Einzahlung von vier Prozent des Bruttobetrages seines Gehaltes für seinen Riester-Bausparvertrag. Für jedes Kind gibt es nochmals 185 Euro dazu. Ist eines der Kinder nach dem 1. Januar 2008 geboren, beläuft sich der Zuschuss auf 300 Euro pro Jahr. Besonderheit des Riester-Vertrages ist, dass es „Hartz IV-sicher“ ist, er muss also bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht aufgelöst werden. Aufwendungen für die Tilgung des Riester-Darlehens Eigenheimrente können am Ende des Jahres als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Steuervorteil von bis zu 2.100 Euro pro Jahr und Person macht die Riester-Immobilie daher auch für gutverdienende Angestellte attraktiv.

Kosten und Rendite beim Wohn-Riestern

Zwar erhält man nach der Ansparphase innerhalb des Riester-Vertrages ein günstiges Darlehen, jedoch fallen die Zinsen für den Sparbetrag auch relativ niedrig aus. Daher lohnt sich der Wohn-Riester eher für Personen, die tatsächlich mittel- oder langfristig in die eigenen vier Wände einziehen wollen. In der Regel berechnet der Anbieter ein Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr. Schließt man also beispielsweise einen Bausparvertrag über 25.000 Euro ab, werden einmalig 250 Euro fällig. In den meisten Fällen kommt eine jährliche Pauschale zwischen 10-40 Euro für die Führung des Kontos hinzu. Wird der Bausparvertrag vorzeitig abgebrochen, bleiben dem Bausparer nur die mageren Guthabenszinsen aus der Ansparphase.

Riester-Immobilien verkaufen und vermieten

Wer seine Riester-Immobilie verkaufen möchte, muss den Erlös innerhalb von vier Jahren in eine neue Immobilie investieren, andernfalls müssen die erhaltenen Einlagen und Förderungen nachträglich versteuert werden. Zieht ein Eigentümer beispielsweise in ein Seniorenheim um, kann er seine Immobilie verkaufen und sich in ein Seniorenheim einkaufen. Die Riester-Immobilie darf übrigens untervermietet werden, wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich ist und der Eigentümer bis zum 68. Lebensjahr wieder einzieht.

Vorteile gegenüber anderen Finanzierungsmodellen

Wer diszipliniert spart, kann sein Darlehen mit der staatlich geförderten Eigenheimrente schneller tilgen als mit anderen Finanzierungsmodellen. In Einzelfällen lassen sich so bis zu 50.000 Euro einsparen. Angestellten mit hohem Steuersatz bieten sich die größten Vorteile: Sie können neben den Zulagen auch von der Steuerersparnis profitieren. Ein weiterer Pluspunkt: Da es sich um einen fest vereinbarten Zinssatz und eine konstante Rate handelt, bietet die Finanzierung viel Sicherheit. Wohn-Riester können alle Personen beantragen, die gesetzlich rentenversichert sind, aber auch Beamte, Richter und Soldaten sowie seit 2008 Bezieher einer Ewerbsminderungsrente.

Tipp: Fördermittel prüfen

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob ein Riester-Bausparvertrag für Sie überhaupt sinnvoll ist und lassen Sie sich verschiedene Finanzierungsmodelle von Baugeld-Sachverständigen durchrechnen. Vielleicht eignen sich vergünstigte Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besser für Ihr Vorhaben. Die verschiedenen KfW-Programme lassen sich in viele Finanzierungskonzepte einbinden und fördern besonders stark energieeffizientes Bauen. Da auch einzelne Bundesländer mit attraktiven Förderprogrammen locken, sollten die verschiedenen Angebote unbedingt vor Vertragsabschluss miteinander verglichen werden. Näheres dazu unter: www.baufoerderer.de und www.kfw-foerderbank.de.

ING-DiBa Baufinanzierung
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