Durch ein Parkverbotsschild und das Einrichten einer sogenannten Halteverbotszone wird gewährleistet, dass Ihnen der beantragte Parkraum für Ihren Umzugstransporter während der Zeit des Umzugs uneingeschränkt zur Verfügung steht. Wenn die Parkplätze vor der alten und der neuen Wohnung knapp sind, sollten Sie für beide Standorte ein entsprechendes Halteverbot beantragen.
Wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen oder einer Möbelspedition umziehen, übernimmt die beauftragte Firma die Beantragung für Sie. Wer sich selber darum kümmern möchte, spart zwar ein bisschen Geld, muss sich die Verkehrsschilder aber selbst abholen aufstellen.
Wo kann ich ein Parkverbotsschild beantragen?
Die Genehmigungen für das Halteverbot beim Umzug können Sie beim zuständigen Straßenverkehrsamt, dem Ortsamt oder dem Landratsamt beantragen.
Ihr Antrag muss folgende Angaben beeinhalten:
- Vor- und Zuname
- Telefonnummer
- Zweck des gewünschten Halteverbots (Umzug)
- Zeitraum der Halteverbotszone
- Ort (genaue Adresse der alten und eventuell neuen Wohnung)
- Benötigter Platz (üblich sind 15 Meter, orientieren Sie sich an der Länge des Transporters)
- Kfz-Kennzeichen und zulässiges Gesamtgewicht des Transporters
Nach Eingang des Antrags müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Tagen rechnen. Bei positiver Prüfung erhalten Sie von der Behörde eine Bewilligung und eine Anordnung mit Angaben, wie die Halteverbotszone vor Ort zu kennzeichnen ist.