Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt bis zu zehn Prozent der noch offenen Restschuld. Da bei Immobilienkrediten hohe Summen im Spiel sind, wird so schnell ein fünfstelliger Betrag fällig. Hier finden Sie fünf Möglichkeiten, wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder zumindest gering halten können.
1. Die Zinsbindung läuft aus
Bei Abschluss der Baufinanzierung legen Sie die Zinsbindung fest. Sie beträgt in der Regel zwischen 10 und 20 Jahre. Nach Ablauf der Frist können Sie frei entscheiden, ob Sie für die Restschuld eine Anschlussfinanzierung abschließen oder das Darlehen auf einen Schlag tilgen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie in diesem Fall nicht zahlen.
2. Die Auszahlung liegt mehr als zehn Jahre zurück
Unabhängig von der Zinsbindungsfrist können Sie nach zehn Jahren von Ihrem Sonderkündigungsrecht nach §489 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gebrauch machen. Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.
Voraussetzungen ist allerdings, dass Sie die Restschuld vollständig tilgen und eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Der Stichtag für die Berechnung ist das Datum, an dem die Bank das Darlehen in vollem Umfang ausgezahlt hat. Haben Sie zwischendurch neue Vereinbarungen zu Zins und Zeitpunkt der Rückzahlung getroffen, so gilt das jeweilige Datum der Vertragsänderung.
3. Der Kreditvertrag enthält formale Fehler
Wenn der Kreditvertrag formale Fehler aufweist, können Sie ihn unter Umständen juristisch anfechten und die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen. Typisch sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Diese verjähren allerdings bereits nach einem Jahr und 14 Tagen (§ 356b Abs. 2 BGB). Meist handelt es sich bei den Gründen zur Anfechtung um Spitzfindigkeiten, die in der Regel nur Juristen herausfinden.
4. Sie verkaufen Ihre Immobilie samt Kredit
Wollen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf umgehen, können Sie nach einem Käufer suchen, der auch Ihren Darlehensvertrag mit kauft. Übernimmt er bzw. sie ihn zu den Konditionen, die Sie einstmals ausgehandelt haben, so fallen keine Entschädigungszahlungen an. Voraussetzung ist, dass der Käufer für die Bank kreditwürdig ist.
5. Sie vereinbaren Sondertilgungsrechte
Meist nicht ganz ablösen aber zumindest einen Teil der noch offenen Schuld tilgen können Sie mit einem Recht auf Sondertilgungen. Achten Sie bereits bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie auch größere Summen vorzeitig tilgen können. Die meisten Kreditgeber erheben dafür allerdings einen Zinsaufschlag.
Tipp: Nutzen Sie unseren Tilgungsrechner, um mögliche Finanzierungsvarianten mit unterschiedlichen Sondertilgungen durchzuspielen.