Grundstück

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Das Ergebnis basiert auf einer anfänglichen jährlichen Tilgung von 2% p.a., einem Sollzinssatz von 1,4% und auf Notarkosten von 2,0% .

Grundstücke: Was Sie beim Kauf beachten sollten

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, der braucht zunächst ein geeignetes Grundstück. Doch dabei handelt es sich nicht nur um den Kauf eines Stückchen Lands, denn beim Erwerb vom Grund und Boden des zukünftigen Eigenheims gibt es eine ganze Menge zu beachten!

Checkliste zum Grundstückskauf

  • Gibt es in der Umgebung Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte usw.?
  • Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?
  • Wird das Grundstück beeinträchtigt z.B. durch Flughafen- oder Straßenverkehrslärm, etc.?
  • Gibt es irgendwelche Bauvorhaben in der Gegen, die den Grundstückswert beeinflussen könnten?
  • Liegt ein Bebauungsplan vor? Wenn nicht, muss man sich an der Nachbarschaftsbebauung orientieren!
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Tipps zum Grundstückskauf

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Ratgeber: Immobilienkauf

10 wichtige Tipps zum Immobilienkauf, die Sie kennen sollten.

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Der Rat eines Immobilienexperten kann bei der Kaufentscheidung helfen und viel Geld sparen.

Zuerst Überblick über das Grundstück verschaffen

Mithilfe von Immobilienportalen im Internet kann man sich schnell und einfach einen Überblick über das Angebot an Grundstücken in der Wunschgegend verschaffen. Interessenten sollten sich bereits vor der Grundstückssuche einen groben finanziellen Rahmen setzen, damit das Projekt Eigenheim am Ende nicht wegen eines zu teuren Grundstücks ins Wanken gerät. Auch in lokalen Tageszeitungen stößt man ab und zu auf reizvolle Grundstücksangebote, daher schadet es nicht ein bis zwei Mal wöchentlich einen Blick darauf zu werfen.

Besichtigung unter der Woche

Kommt ein Grundstück in Frage, dann sollte der Verkäufer kontaktiert und so bald wie möglich eine Besichtigung vorgenommen werden, denn man kann nie wissen, wie begehrt ein Angebot ist und wie viele andere Interessenten sich möglicherweise schon beim Anbieter gemeldet haben. Es ist empfehlenswert, die Besichtigung zwischen Montag und Freitag zu machen, um sich einen unverfälschten Eindruck vom Verkehrslärm und dem Rest der Umgebung verschaffen zu können. Tipp: Sollten Sie vor Ort Bewohner antreffen, dann versuchen Sie ruhig in kurzen Gesprächen etwas mehr über die Gegend zu erfahren!

Nach dem ersten Eindruck geht es ins Detail

Hat das Grundstück beim Interessenten einen guten ersten Eindruck hinterlassen und befindet sich der Preis im Rahmen des Möglichen, so kann der Kaufprozess in die zweite Runde gehen. Das Grundstück sollte nun auf Herz und Nieren geprüft werden, denn ist der Kaufvertrag unterschrieben und das Geld gezahlt, ist es meist sehr schwierig Mängel geltend zu machen. Der Käufer sollte zunächst die Angaben zur Grundstücksgröße mit der in natura sichtbaren Grundstücksgrenze und -größe abgleichen, denn schließlich ist jeder Quadratmeter bares Geld.
Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollte sich der zukünftige Grundstückseigentümer auch über die Bodenbeschaffenheit informieren und überprüfen, ob diese bestimmte Vorkehrungen oder Eigenschaften beim Fundament des Hauses erfordert. Außerdem sollte man die Bebaubarkeit des Grundstücks prüfen und herausfinden, ob es dort irgendwelche Beschränkungen durch Alt- oder Baulasten gibt. Dafür sollten das Altlastenregister und das Baulastenverzeichnis in der betreffenden Gemeinde eingesehen werden, sofern diese dort vorhanden sind.

Notartermin beim Grundstückswechsel

Wie bei Immobilien, können auch Grundstücke nur über einen Notar den Besitzer wechseln, daher heißt es im nächsten Schritt: Termin vereinbaren. Käufer und Verkäufer des Grundstücks sollten sich ein bis zwei Wochen vor dem Notartermin den Entwurf des Kaufvertrages zukommen lassen und genauestens prüfen, am besten mithilfe eines Rechtsanwalts. Fragen und Änderungswünsche können noch geklärt und besprochen werden, bis der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben, notariell beglaubigt und somit rechtskräftig wird. Sobald der Verkäufer den Kaufpreis erhalten und der Käufer die Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 %) an das Finanzamt gezahlt hat, beantragt der Notar die Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch. Nach Überprüfung der Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes durch den Notar, ist der Grundstückskauf schließlich abgeschlossen. Für den neuen Eigentümer kann es nun weitergehen auf dem Weg zum Eigenheim.

Weiterführende Informationen aus unserem Ratgeberbereich

  1. Baurecht - Wer ein Grundstück erwirbt, darf nicht automatisch Bauen. Den Durchblick im Baurecht-Dschungel gibt's hier
  2. Energieeinsparverordnung - Überblick: Welche Richtlinien zum Energiesparen Sie als Bauherren unbedingt kennen und beachten sollten
  3. Grenzbebauung - Für die Bauung der an die Nachbarschaft angrenzden Teile des Grundstücks gelten die im folgenden vorgstellten Richtlinien.
  4. Notar - Ein Notar ist jede Kaufabwicklung im Immobilienbereich sinnvoll und steht Ihnen auch beim Grundstückskauf beratend zur Seite.
  5. Grundstückskauf - Alle Ratgeberthemen rund um den Erwerb eines Grundtstücks auf einen Blick finden Sie auf dieser Überblicksseite.

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