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Aufgaben für Vermieter:innen
nach der Wohnungszusage

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Die passenden Mieter:innen sind gefunden – und nun? Hier erfahren Sie, was Sie als Vermieter:in nach der Wohnungszusage in die Wege leiten müssen und was es zu beachten gibt.

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Wer passende Mieter:innen gefunden hat, sollte im Optimalfall schon im Vorfeld die wichtigsten Formalitäten geprüft haben – besonders die Bonität. Spätestens nach der Zusage sollten Sie Dokumente wie eine Schufa-Auskunft und einen Arbeitsvertrag bzw. Einkommensnachweis anfordern.

Grundsätzlich sind Mieter:innen nicht dazu verpflichtet, dies vorzulegen. Als Vermieter:in haben Sie aber das Recht, Suchende ohne Nachweis abzulehnen. 

Mit folgenden Dokumenten bzw. Maßnahmen können Sie sich außerdem vor Mietnomaden schützen:

  • Blick ins öffentliche Schuldnerverzeichnis
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Nachweis der Mietzahlungen per Vorlage der Kontoauszüge
  • https://s.immonet.de/immonet-cms/pdf/Immonet-Mieterselbstauskunft.pdf" title="Zum kostenlosen Formular">Mieterselbstauskunft
  • Bestehen auf einer Mietbürgschaft

Ist eine mündliche Zusage bindend?

Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Wenn Sie mündlich zusagen, kann dies bereits als verbindlicher Vorvertrag gewertet werden, vor allem, wenn Sie sich bereits auf Details geeinigt haben. Schwierig wird es auch dann, wenn der Schlüssel bereits übergeben oder die Kaution bezahlt wurde. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Rücktritt vom Mietvertrag.

Im nächsten Schritt setzen Sie den Mietvertrag auf und schicken ihn den Mieter:innen zu. Warten Sie damit nicht zu lange, denn sonst entscheiden sich die Interessent:innen womöglich für eine andere Wohnung.

Als Laie sollten Sie den Vertrag nicht selbst formulieren, denn im schlimmsten Fall sind einzelne Klauseln oder der ganze Vertrag ungültig. Bei uns finden Sie rechtsgültige und aktuelle Mustermietverträge.

Wichtig: Sobald der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, müssen Sie die Unterlagen der anderen Bewerber:innen vernichten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Auf Details im Mietvertrag achten

Werden im Vertrag mehrere Mieter:innen aufgeführt, müssen diese auch alle unterschreiben. Ansonsten können bei Schäden nur die Personen haftbar gemacht werden, die unterzeichnet haben. Außerdem sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung die Bonität aller Personen prüfen, die mit einziehen.

Als Vermieter:in müssen Sie sicherstellen, dass die neuen Mieter:innen pünktlich einziehen können und die Wohnung im vereinbarten Zustand ist. Ansonsten sind Sie schadensersatzpflichtig. Wenn Sie noch Schönheitsreparaturen zu erledigen haben, sollten Sie sich früh genug darum kümmern. Planen Sie etwas Puffer mit ein für den Fall, dass Nachbesserungen nötig sind.

Muss ich die Übergabe selbst durchführen?

Sie können Dritte bevollmächtigen, zum Beispiel eine Maklerin oder einen Makler oder eine Hausverwaltung. Diese sollten unbedingt vertrauenswürdig sei, denn für mögliche Fehler bei der Übergabe haften Sie als Vermieter:in.

Was sollte ich bei der Übergabe beachten?

Planen Sie den Termin für die Wohnungsübergabe frühzeitig und lassen Sie sich Datum und Uhrzeit bestätigen. Die Übergabe sollte am besten bei Tageslicht stattfinden, um Mängel an der Wohnung besser zu erkennen. Eine zusätzliche neutrale Person als Zeug:in ist bei der Wohnungsübergabe generell sinnvoll.

Am Tag der Übergabe gehen Mieter:innen und Vermieter:innen gemeinsam durch jeden Raum und prüfen die gesamte Wohnung auf Schäden und Mängel.

Sie sollten dabei Punkte wie Sauberkeit, Kratzer im Boden und den Zustand der Wände protokollieren, Fenster und Türen öffnen und schließen sowie elektrische Geräte und Wasserleitungen testen.

Die Ergebnisse werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten – ein wichtiges Dokument, mit Beweiskraft vor Gericht. Das ist für Vermieter:innen von Vorteil, denn spätestens beim Auszug und neu auftauchenden Schäden müssen sie beweisen können, dass diese nicht schon vor dem Einzug existiert haben.

Das Protokoll sollte außerdem folgende Informationen beinhalten:

  • Name und Adresse von Mieter:in, Vermieter:in und möglichen Zeug:innen
  • Anschrift der Wohnung
  • Datum der Übergabe
  • Zählerstände von Gas, Wasser und Strom
  • Art und Zahl der übergebenen Schlüssel
  • Absprachen über anstehende Reparaturen

Das Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben und in doppelter Ausführung erstellt. Jede Person erhält eine Fassung.

Tipp: Schäden nachträglich aufnehmen

Es gibt auch Schäden, die bei der Übergabe zunächst unentdeckt bleiben. Mieter:innen dürfen diese Mängel schriftlich nachreichen. Das sollte allerdings innerhalb der ersten 30 Tage erfolgen.

Sie dürfen bis zu drei Monatskaltmieten als Mietkaution verlangen. Der Betrag kann als Einmalzahlung bei der Schlüsselübergabe erfolgen oder in drei Monatsraten gezahlt werden – die Wahl haben die Mieter:innen. Sie müssen das Geld verzinst und insolvenzsicher anlegen. Die Zinsen stehen den Mieter:innen zu. Da es verschiedene Kautionsarten gibt, ist es sinnvoll, die Form gemeinsam zu wählen.

Zur Wohnungsübergabe gehört auch die Übergabe sämtlicher Wohnungsschlüssel. Einen Zweitschlüssel dürfen Sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mieter:innen behalten. Sie können sich darauf einigen, dass Sie einen Schlüssel für Notfälle behalten und diesen zum Beispiel in einem versiegelten Briefumschlag aufbewahren.

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