Wer bekommt die Zinsen?
Die Zinsen, die die Anlage der Kaution einbringt, stehen den Mieter:innen zu. Diese können das Geld aber erst nach Ende des Mietverhältnisses einfordern. Die Zinsen erhöhen Ihre Sicherheit. Falls Schäden oder Mietschulden die Höhe der Kaution übersteigen, dürfen Sie als Vermieter:in auch die Zinsen behalten.
Müssen Vermieter:innen die Mietsicherheit versteuern?
Als Vermieter:in müssen Sie die Kaution nicht in der Steuererklärung angeben. Die entstehenden Zinsen werden steuerrechtlich den Mieter:innen zugeordnet. Nur wenn Sie die Kaution am Ende des Mietverhältnisses (teilweise) einbehalten und oder mit ausstehenden Mietzahlungen verrechnen, zählen Kaution und Zinsen als Einnahmen. Sie müssen diese dann zusammen mit Ihren Mieteinnahmen versteuern.
Was passiert, wenn Vermieter die Kaution nicht anlegen?
Wenn Sie die Kaution nicht getrennt von Ihrem sonstigen Vermögen anlegen, machen Sie sich strafbar. Mieter:innen können Schadensersatz fordern. Sie müssen jederzeit nachweisen können, wo und wie Sie das Geld angelegt haben.
Was müssen Vermieter bei der Zahlung der Mietkaution beachten?
Es gibt vor allem drei Wege, wie Sie die Zahlung der Mietkaution entgegennehmen können und dürfen:
- Die Mieter:innen können die Kaution selbst anlegen: auf einem Sparbuch, das Sie als Pfand zur Aufbewahrung erhalten. Das Kreditinstitut erstellt bei der Kontoeröffnung eine Pfändungsurkunde aus.
- Die Mieter:innen überweisen die Kaution auf Ihr Konto. Sie müssen dieses Geld möglichst zeitnah von Ihrem Privatvermögen getrennt und mit Verzinsung anlegen.
- Sie erhalten die Kaution in bar. Auch in diesem Fall müssen Sie die Barkaution möglichst schnell anlegen und den Mieter:innen den Erhalt schriftlich bestätigen. Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage für die Quittung: