Jemand gießt mit dem Gartenschlauch seine Gartenpflanzen.

Tipps zum Kleingarten

© Irene Davila / Unsplash

Viele Wohnungen oder Häuser haben keinen Garten. Besonders in größeren Städten sind Gärten eine Seltenheit. Mieter:innen und Eigentümer:innen, die nicht auf das eigene Stückchen Grün verzichten wollen, können einen Kleingarten mieten. Bei uns erfahren Sie alles Wichtige rund um dieses Thema.

Eigener Garten liegt wieder im Trend

Einen eigenen Garten zu haben ist wieder in. Über 43 Prozent der Befragten einer immonet-Umfrage zum Wohnumfeld wünschen sich einen Garten zum Haus oder zur Wohnung. Besonders bei Stadtbewohnern ist der Traum vom privaten Grün sehr ausgeprägt, lässt sich aber mangels Platz oft nicht verwirklichen. Die Lösung könnte ein Kleingarten sein.

Über eine Million Kleingärten in Deutschland

Ist vom Kleingarten die Rede, meint man in der Regel einen Garten, der Teil einer größeren Kleingartenanlage ist. Diese Anlagen werden in der Regel von einem Verein betrieben und verwaltet. Mehr als 14.000 Vereine verpachten deutschlandweit über 900.000 Kleingärten, so die Angaben des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde (BDG). Werden die nicht im BDG organisierten Vereine mitgerechnet, soll es deutschlandweit sogar über eine Million Kleingarten-Parzellen geben.

Für Familien und Hobbygärtner ideal

Die Gärten werden rege genutzt: Fast fünf Millionen Menschen verbringen dort laut BDG einen Teil ihrer Freizeit. Besonders die Erholung steht dabei im Mittelpunkt. „Auch für junge Familien, die im Grünen sein wollen, ist ein Kleingarten optimal“, sagt Hannelore Dörr, Vorsitzende der Stadtgruppe Frankfurt, ein Dachverband der Frankfurter Kleingartenvereine. Der Kleingarten biete Kindern geschützten Freiraum zum Toben und Spielen. „Und man hat das eigene Gemüse, frei von Pestiziden oder Ähnlichem“, so Dörr.

Vorgaben im Bundeskleingartengesetz

Wer einen Kleingarten pachtet, darf aus ihm keinen reinen Ziergarten oder Spielplatz machen. Der Kleingarten dient laut Bundeskleingartengesetz (BKleingG) neben der Erholung auch dem Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf. Dafür muss laut aktueller Rechtsprechung mindestens ein Drittel der Fläche genutzt werden. Der Grund liegt in den Ursprüngen des Kleingartenwesens. Ende des 19. Jahrhunderts sollte die arme Stadtbevölkerung mit einem Stückchen Land die Möglichkeit bekommen, sich günstig selbst mit Essen zu versorgen.

Übernachten im Kleingarten erlaubt?

Vorgaben macht das Gesetz auch hinsichtlich der Größe von Parzelle und Bebauung. Ein Kleingarten sollte nicht mehr als 400 Quadratmeter Fläche haben. Erlaubt ist eine Gartenhütte mit einem Grundmaß von maximal 24 Quadratmetern, einschließlich überdachter Terrasse. Dauerhaft darin zu wohnen ist nicht erlaubt. „Sie können aber ohne schlechtes Gewissen einmal in Ihrer Gartenhütte übernachten, zum Beispiel nach einem Fest“, erklärt Dörr. Über das Bundeskleingartengesetz hinaus können die Vereinssatzungen oder kommunale Bestimmungen weitere Vorgaben machen, was im Garten erlaubt oder verboten ist.

Der Weg zum eigenen Kleingarten

Wer seine eigene Parzelle in einer Kleingartenanlage bewirtschaften möchte, sollte sich sich zunächst beim Kleingartenverein vor Ort erkundigen, ob ein Garten frei ist. „Möglicherweise muss man sich auf eine Warteliste setzen lassen, denn die Nachfrage ist mancherorts riesig“, sagt Dörr. Besonders in den westlichen Bundesländern ist das Angebot an freien Kleingärten knapp. In den östlichen Bundesländern (außer Berlin) stehen dagegen nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde viele Gärten leer.

Hat man einen Garten gefunden, schließt man mit dem zuständigen Kleingartenverein einen Pachtvertrag ab. Folglich mietet man den Kleingarten zu einem festgelegten Preis. Die Verträge beginnen stets zum 1. Dezember, laufen ein Jahr und können innerhalb einer festgelegten Frist zum 30. November gekündigt werden.

Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung

Um pachten zu können, muss man zuerst Mitglied in dem Kleingartenverein werden, in dessen Anlage die gewünschte Parzelle liegt. Diese Mitgliedschaft beinhaltet in den allermeisten Fällen auch Gemeinschaftsarbeit: Alle Mitglieder kümmern sich gemeinsam um das Vereinseigentum und halten Wege, Spiel- und Grünflächen sowie das Vereinsheim in Ordnung. Wie viele Stunden Gemeinschaftsarbeit für jede Kleingarten-Pächterin und jeden Pächter verpflichtend sind, verrät ein Blick in die Vereinssatzung.

Diese Kosten fallen für Kleingärten an

Ein Kleingarten kostet natürlich Geld. Zunächst ist die Pacht zu entrichten. Sie darf laut Bundeskleingartengesetz höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht für Flächen betragen, auf denen erwerbsmäßig Obst oder Gemüse angebaut wird. Im bundesweiten Durchschnitt sind es nach BDG-Angaben 17 Cent pro Quadratmeter, für einen 400 Quadratmeter großen Kleingarten werden im Schnitt also 68 Euro Pacht fällig. 

Zu zahlen ist auch eine Ablösesumme an den Vorpächter für Anpflanzungen und die Laube. Wie der Betrag zustande kommt, ist streng geregelt. „Es wird eine offizielle Wertermittlung durchgeführt“, erklärt Dörr. „Das heißt jeder Baum, jeder Strauch und die Gartenhütte werden von unabhängigen Sachverständigen bewertet.“ Grundlage dafür sind die die Wertermittlungsrichtlinien der Landesverbände des BDG.

Kleingarten: Diese Versicherungen sind sinnvoll

Oft sind die Lauben der Kern des Gartens, deshalb sollten sie versichert werden. Dafür eignet sich eine sogenannten Kleingarten- oder Laubenversicherung. „Sie sind eine Kombination aus Gebäude- und Hausratversicherung“, sagt Olaf Bergann vom unabhängigen Bremer Versicherungsmakler KVS. Die Policen, deren Deckungssumme man frei wählen kann, versichern die Hütte gegen Schäden durch Feuer, Einbruch, Vandalismus und Diebstahl. Das Inventar des Gartens hingegen ist Bergann zufolge nur versichert, wenn es durch Feuer beschädigt wird. Die Risikofaktoren Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden lassen sich optional in eine Kleingartenversicherung aufnehmen. Einen Basisschutz gibt es ab 35 Euro Jahresbeitrag.

Eine separate Unfall- oder Haftpflichtversicherung für den Kleingarten ist in den meisten Fällen nicht nötig. „Gegen Unfälle oder verursachte Schäden auf Gemeinschaftsflächen ist man über den Verein versichert“, sagt Bergann. Innerhalb des eigenen Gartens greifen meist die Versicherungen, die man sowieso schon hat. „Eine Rückfrage bei der Versicherungsgesellschaft schadet aber nicht“, rät der Experte.

Kleingarten kostet Geld und macht Arbeit

Rechnet man Pacht, Versicherungskosten, Vereinsbeiträge und die Kosten für den Unterhalt zusammen, kommt je nach Region, Versicherungsschutz und Verein ein mittlerer zweistelliger Betrag im Jahr zusammen. HInzu kommen noch Ausgaben für Pflanzen und Sämereien, die Laube, Garten- oder Spielgeräte. „Das muss man stemmen können“, sagt Hannelore Dörr. „Ebenso wie die Arbeit, die ein Kleingarten macht. Das unterschätzen viele, die gerade neu anfangen.“

Praktische Tipps für Neugärtner:innen

Dörr wacht in ihrer Position über 16.000 Gärten. Sie rät dazu, die Parzelle nicht zu groß zu wählen. „Maximal 350 Quadratmeter, mehr ist kaum zu bewältigen.“ Damit man nicht nur am Wochenende in den Garten kommen kann und dann nur mit Aufräumarbeiten und Pflege beschäftigt ist, empfiehlt Dörr eine Parzelle in der Nähe der Wohnung zu pachten. So hat man kurze Wege und kann die Arbeit besser verteilen. Folglich bleibt noch genügend Zeit für die Erholung.

Praktische Erfahrung im Gärtnern muss übrigens niemand zwingend mitbringen, der zur Kleingärtnerin oder zum Kleingärtner werden möchte. Die Vereine und Verbände bieten Schulungen und Seminare zu allen Themen rund ums Gärtnern an.

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