Ist es besser, einen Gutachter zu beauftragen, um den Wert eines Hauses oder einer Wohnung einzuschätzen – oder genügt die Ermittlung des Marktwertes mit Hilfe einer Online-Immobilienbewertung oder eines Maklers? Wir stellen die Alternativen vor:
Online-Immobilienbewertung
Bei einer Online-Immobilienbewertung ermitteln Eigentümer die relevanten Informationen selbst und geben die Objektdaten eigenständig ein. Der Aufwand ist entsprechend gering: Eigentümer haben die wenigen benötigten Angaben (Adresse, Wohnfläche, Ausstattung, Baujahr) schnell zur Hand und erhalten das Ergebnis bereits kurz nachdem sie die Daten abgeschickt habe.
Wann ist eine Online-Immobilienbewertung empfehlenswert?
- Wenn Eigentümer eine Einschätzung dazu haben möchten, wieviel ihre Immobilie aktuell wert ist am Markt
- Wenn Interessenten einen geforderten Kaufpreis überprüfen oder besser bewerten möchten
Immobiliengutachten
Bei einem Gutachten tragen qualifizierte Sachverständige – häufig ein Ingenieur oder eine Architektin – die benötigten Angaben mit den Eigentümern bzw. Interessenten zusammen und besichtigen die Immobilie vor Ort. Aufgrund der fachlichen Expertise erkennen Profis mögliche Mängel oder auch die besonderen Vorzüge einer Immobilie, die sie in die Bewertung mit einfließen lassen.
Um ein Gutachten erstellen zu können, benötigen Sachverständige eine Vielzahl von Unterlagen, die zum Teil bei Ämtern hinterlegt sind. Die Beschaffung kostet Zeit, hinzu kommen etwa zwei, drei Stunden des Gutachters vor Ort zur genauen Besichtigung der Immobilie. Von der Auftragsannahme bis zur Vorlage des finalen Dokuments können mehrere Wochen vergehen.
Wann ist ein Immobiliengutachten die richtige Wahl?
- Wenn die Bank oder Versicherung eine aktuelle Vermögensaufstellung fordert, zum Beispiel für die Bestimmung des Versicherungswertes oder zur Kreditsicherheit vor Bewilligung eines Kredits
In Fällen, in denen der Immobilienwert für Ämter und Behörden ermittelt werden soll oder rechtliche Relevanz hat, empfehlen wir ein Immobiliengutachten. Im Rahmen einer Auseinandersetzung vor Gericht ist ein sogenanntes Verkehrswertgutachten sogar zwingend erforderlich.
Beispiele für rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht:
- Wertermittlung im Falle einer Erbschaft, z.B. zur Errechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Erzwungene Vermögensaufteilung, z.B. bei einer Scheidung
- Zwangsversteigerung einer Immobilie
- Wertermittlung für steuerliche Zwecke
- Wertermittlung für Bilanzierungszwecke
Immobilienbewertung durch einen Makler
Wenn eine Online-Immobilienbewertung nicht ausreicht – weil wertsteigernde oder wertmindernde Faktoren bezüglich Ausstattung, Lage etc. nicht genügend berücksichtigt werden –, ein Immobiliengutachten jedoch zu aufwändig oder kostspielig erscheint, gibt es eine weitere Alternative: einen Makler.
Erfahrene Makler aus der jeweiligen Region können vor Ort eine – oftmals sogar kostenfreie – Immobilienbewertung vornehmen, die auf der Einbeziehung aller relevanten Merkmale sowie der Erfahrung mit vergleichbaren Objekten beruht.
Bei immonet gibt es dazu eine kostenfreie Maklerempfehlung: Anhand der Daten zur Verkaufsimmobilie empfehlen wir Eigentümern geeignete Immobilienmakler in der Nähe, die das Objekt kostenlos besichtigen und den Immobilienwert ermitteln.
Ein schriftliches Gutachten stellen allerdings nur entsprechend qualifizierte Gutachter aus, die dafür in jedem Fall Geld verlangen.