Kleiner Raum mit Fenster, angefangene Malerarbeiten

Schwarzarbeit: Warum Vermieter besser die Finger davon lassen

© nycshooter / iStock

Wer befreundete Handwerker:innen heimlich am Wochenende für sich arbeiten lässt, geht ein hohes Risiko ein: Schwarzarbeit ist verboten. Für Vermieter:innen lohnt sie sich auch aus finanzieller Sicht nicht.

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Von Schwarzarbeit spricht man dann, wenn ein Auftraggeber Arbeiten durchführen lässt und keine Sozialabgaben abführt. Auch wenn Auftragnehmer ihre Einkünfte nicht versteuern, handelt es sich um Schwarzarbeit. Gleiches gilt für ein nicht angemeldetes Gewerbe.

Schwarzarbeit ist Steuerhinterziehung und somit kein Kavaliersdelikt. Wer in seinem Haus oder seiner Wohnung Schwarzarbeiter:innen beschäftigt, dem drohen empfindliche Geldstrafen, hohe Steuernachzahlungen und im schlimmsten Fall eine Haftstrafe.

Abgesehen davon, dass Schwarzarbeit verboten ist, bringt sie für Vermieter:innen eine ganze Reihe an Nachteilen und Problemen mit sich.

  1. Keine Steuervorteile
    Ohne Rechnung können Sie Handwerkerleistungen nicht von der Steuer absetzen. Für Vermieter:innen ist das ein großer Nachteil. Denn anders als Eigentümer:innen, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, können Sie Handwerkerleistungen in voller Höhe von der Steuer absetzen. Sie mindern als Werbungskosten die zu versteuernden Mieteinnahmen.

  2. Mögliche Probleme mit Mieter:innen
    Handelt es sich um Schönheitsreparaturen oder geht die Ursache für eine Reparatur auf die Mieter:innen zurück, müssten diese im Normalfall die Kosten dafür tragen. Schwarzarbeit können Sie nicht in Rechnung stellen. Spätestens, wenn Mieter:innen eine Rechnung für ihre eigenen Steuerunterlagen verlangen, dürfte das widerrechtliche Arrangement auffliegen.

  3. Keine Gewährleistung
    Ein weiteres Argument gegen Schwarzarbeit ist die Gewährleistungspflicht. So müssen Handwerker:innen für schlechte Arbeiten oder Fehler einstehen und für eine Ausbesserung oder Ersatz sorgen. Wer keinen ordentlichen Vertrag hat, muss Mängel auf eigene Kosten beseitigen. So entschied der Bundesgerichtshof (AZ VII ZR 6/13) im Fall einer schlecht gepflasterten Auffahrt, dass die Auftraggeberin keine Mangelbeseitigung verlangen kann. Der Grund: Sie hatte zuvor bewusst Schwarzarbeit in Auftrag gegeben. Die in bar gezahlten 1.800 Euro waren weg und die Auffahrt weiter in marodem Zustand.
     

Wer unbedingt sparen will, kann mit dem Handwerksbetrieb verhandeln. Abschläge sind legal und meistens möglich. Eine weitere Möglichkeit ist eine Skonto-Zahlung. Dabei handelt es sich um einen Preisnachlass unter der Voraussetzung, dass der Rechnungsbetrag innerhalb einer bestimmten Frist – zum Beispiel einer Woche – beglichen wird.

Wenn Sie tatsächlich mit einer Fliesenlegerin oder einem Klempner befreundet sind, gibt es immer noch die Möglichkeit, die Materialien zum Selbstkostenpreis weiterzugeben. Die Arbeitsstunden sollten aber auf jeden Fall ordentlich in einer Rechnung verbucht werden.

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