Tipp zur Zahlung der Sicherheitsleistung
Beachten Sie: Das Amtsgericht akzeptiert kein Bargeld als Sicherheitsleistung. Sie können entweder einen Bietungscheck (Bundes- oder Landeszentralbankschecks) vorlegen, der nicht älter als drei Tage ist, oder eine Vorab-Einzahlung auf das Konto des Gerichts vornehmen. Wenn Sie den Zuschlag erhalten haben, wird die Summe mit dem später zu zahlenden Betrag verrechnet. Scheiden Sie aus, erhalten Sie das Geld zurück. Oft akzeptiert das Gericht auch eine Bankbürgschaft.