Stromverbrauchsrechner: Stromkosten berechnen und sparen

Stromverbrauchsrechner:
Stromkosten berechnen und sparen

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Elektrische und elektronische Geräte erleichtern unseren Alltag, doch dieser Komfort ist nicht gerade günstig. Bei stetig steigenden Strompreisen sollten Sie im Blick haben, wie viel Strom Sie verbrauchen, welche Elektrogeräte die größten Stromfresser sind und was Sie unternehmen können, um Stromkosten zu sparen. Erfahren Sie außerdem, wie Sie auf Strompreiserhöhungen reagieren und stressfrei den Stromanbieter wechseln können.

Unser Stromverbrauchsrechner ist ein Online-Rechentool, dessen Algorithmus die für den Stromverbrauch wichtigsten Faktoren berücksichtigt. Mit seiner Hilfe können Sie Ihren Stromverbrauch ziemlich gut schätzen lassen.

Ist ein elektronischer Durchlauferhitzer vorhanden?

Geschätzter Stromverbrauch


pro Jahr

So nutzen Sie unseren Stromverbrauchsrechner

Das sind die wichtigsten Parameter in unserem Stromverbrauchsrechner:

  • Größe der Wohnung: Hier geben Sie die Quadratmeterzahl Ihrer gesamten Wohnung an. Falls Sie nicht genau wissen sollten, wie groß Ihre Wohnung ist, finden Sie die Information in den meisten Fällen auch im Mietvertrag. Ganz allgemein gilt: Je größer und höher die Räume, desto mehr Energie wird benötigt, um sie warmzuhalten.
  • Anzahl der Personen im Haushalt: Hier tragen Sie die Anzahl an Personen ein, die inklusive Ihnen selbst in dem Haus oder der Wohnung leben. Ganz allgemein gilt: Je mehr Menschen in einem Haushalt wohnen, desto höher ist der Stromverbrauch, da jede Person über eigene elektronische Geräte (etwa Handy oder Laptop) verfügt. Außerdem werden die Geräte „für alle“ – beispielsweise der Kühlschrank oder der Fernseher – häufiger geöffnet oder angeschaltet, was zu einem höheren Stromverbrauch führt.
  • Anzahl elektrischer Großgeräte: Hier tragen Sie die Anzahl an elektrischen Großgeräten ein, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Zu den elektrischen Großgeräten zählen insbesondere Kühlschrank, Elektroherd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner, Gefriertruhe, Fernseher, Computer und HiFi-Anlage.
  • Ist ein elektronischer Durchlauferhitzer vorhanden? Diese Frage können Sie bejahen oder verneinen. Wenn das Warmwasser von einem Durchlauferhitzer erzeugt, also elektrisch bereit gestellt wird, ist der Verbrauch dem Bund der Energieverbraucher e. V. zufolge deutlich erhöht. Experten kalkulieren mit einem Faktor zwischen 2,5 und 3.

 

Wichtig: Der Stromverbrauchsrechner kann Ihnen zwar recht genaue Werte liefern, doch der tatsächliche Stromverbrauch hängt von einer Reihe weiterer individueller Faktoren ab. Sind Sie und Ihre Familie oder Mitbewohner:innen beispielsweise oft zu Hause oder viel unterwegs? Je nachdem haben Sie einen deutlich höheren oder niedrigeren Stromverbrauch.

Im nächsten Absatz finden Sie eine Beispielrechnung, mit der Sie Ihren eigenen Verbrauch besser einschätzen können. Zusätzlich stellen wir Ihnen weitere Faktoren vor, die Ihren Stromverbrauch beeinflussen, aber in unserem Rechner nicht berücksichtigt werden konnten, da sie in erster Linie von Ihrem individuellen Verhalten bestimmt werden.

Bund der Energieverbraucher: So schätzen Sie Ihren Stromverbrauch

Unabhängig von der Ausstattung der Wohnung und vom individuellen Verbrauchsverhalten hat der Bund der Energieverbraucher eine Formel entwickelt, mit der man seinen voraussichtlichen Stromverbrauch schätzen kann. Im ersten Schritt wird die Wohnungsgröße in Quadratmetern mit neun multipliziert. Dann wird die Zahl der Personen, die im Haushalt wohnen, mit 200 multipliziert. Wenn das Warmwasser von einem Durchlauferhitzer erzeugt – also elektrisch bereitgestellt – wird, beträgt der Faktor nicht 200, sondern 550. Zuletzt wird die Anzahl der größeren elektrischen Geräte im Haushalt wie Elektroherd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, Mikrowelle, Fernseher und Computer mit 200 multipliziert. Alle Ergebnisse werden im Anschluss addiert, die Summe ist eine (grobe) Schätzung des Stromverbrauchs in Kilowattstunden pro Jahr.

Geschätzter Stromverbrauch pro Jahr im 1-Personen-Haushalt mit Durchlauferhitzer
 

  1. Wohnungsgröße:
    50 Quadratmeter x 9 = 450
  2. Personenanzahl:
    1 x 550 = 550
  3. Elektrische Geräte (Kühlschrank, Elektroherd, Waschmaschine, Fernseher, Computer, HiFi-Anlage):
    6 x 200 = 1200
     
  4. 450 + 550 + 1200 = 2200 kWh

Geschätzter Stromverbrauch im 4-Personen-Haushalt ohne elektrische Warmwasseraufbereitung

  1. Wohnungsgröße:
    130 Quadratmeter x 9 = 1170
  2. Personenanzahl:
    4 x 200 = 800
  3. Elektrische Geräte (Kühlschrank, Elektroherd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner, Gefriertruhe, zwei Fernseher, drei Computer):
    11 x 200 = 2200
  4. 1170 + 800 + 2200 = 4170 kWh

Stromverbrauch variiert je nach Ausstattung der Wohnung

Der eigene Stromverbrauch hängt stark vom individuellen Verhalten sowie von der Ausstattung und Einrichtung der Wohnung ab. Einen maßgeblichen Anteil auf den Stromverbrauch haben die folgenden Faktoren:

  • Wird mithilfe von Strom auch Warmwasser aufbereitet oder die Heizung betrieben?
  • Wie groß sind die Räume und wie steht es um die Isolierung der Wohnung? Dabei gilt: Je größer und höher die Räume, desto mehr Energie wird benötigt, um sie warmzuhalten.
  • Ein kleinerer Faktor, aber nicht unerheblich: Wie viel Tageslicht dringt in die Räume? Je mehr Lichtquellen Sie benötigen, desto kostet fällt Ihr Stromverbrauch aus.

Diese Parameter sollte man bei der Kalkulation des eigenen Strombedarfs beachten – oder möglicherweise sogar schon bei der Wohnungssuche im Blick haben.

Individuelles Verbrauchsverhalten entscheidend

Noch wichtiger als die oben genannten Faktoren ist allerdings das eigene Verbrauchsverhalten. Energieeffiziente Elektrogeräte vom Kühlschrank bis zur Waschmaschine gehören mittlerweile zum Standard – bleibt die Frage, wie viele Geräte davon Sie ständig oder häufig in Betrieb haben.

Unterschätzen Sie auch die kleinen Stromfresser nicht: Über das Jahr verteilt kommen auch für den Stand-by-Modus und den Betrieb kleinerer Geräte wie den WLAN-Router oder für das Aufladen des Smartphones einige Euro zusammen. Generell gilt: Je moderner ein Haushalt ausgestattet ist, desto mehr Strom wird dort verbraucht.

Sobald Sie Ihren Stromverbrauch möglichst exakt geschätzt haben, können Sie die ungefähren Kosten berechnen, die auf Sie zukommen. Entscheidend für den Preis ist die Wahl des Stromanbieters und -tarifs, die Anzahl an elektrischen und elektronischen (Groß)Geräten, die Wohnfläche, die Personenanzahl sowie das Nutzungs- und Verbrauchsverhalten der Haushaltsmitglieder.

Wir zeigen Ihnen anhand einer Beispieltabelle, mit welchen Stromkosten Sie grob rechnen müssen, wenn Sie alleine oder in einem Haushalt mit bis zu vier Personen leben. Als Maßstab dienen uns der langjährige durchschnittliche Stromverbrauch in verschiedenen Haushalten und der durchschnittliche Strompreis in Deutschland im Jahr 2021.

Wie viel kostet der Stromverbrauch im Jahr?
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Stromkosten steigen deutlich

Die voraussichtlichen Stromkosten zu berechnen kann eine sinnvolle Strategie sein, um am Jahresende beim Öffnen der Abschlussrechnung keine böse Überraschung zu erleben. Die aktuell steigenden Stromkosten machen vielen Haushalten zu schaffen. 2021 zahlt jeder Haushalt im Schnitt rund 32 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Wie viel Strom ein Haushaltsgerät verbraucht, hängt ganz allgemein von dessen Leistung ab. Dafür wird die Maßeinheit Watt herangezogen. Sie steht vereinfacht für den Energieumsatz pro Zeitspanne, 1.000 Watt entsprechen einer Kilowattstunde (kWh). Im vorherigen Absatz haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie Ihren Gesamtstromverbrauch pro Jahr realistisch schätzen können. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, mit welchen Stromkosten Sie in Ihrem Haushalt zu rechnen haben.

So viel zahlen Sie für Ihren Stromverbrauch

Grundlage der folgenden Tabelle sind der langjährige durchschnittliche Stromverbrauch in Haushalten von ein bis vier Personen und der durchschnittliche Strompreis in Deutschland im Jahr 2021:

Haushaltsgröße

1 Person

Durchschnittlicher Stromverbrauch

1.500 kWh

Jährliche Stromkosten

480 €

Haushaltsgröße

2 Personen

Durchschnittlicher Stromverbrauch

2.500 kWh

Jährliche Stromkosten

800 €

Haushaltsgröße

3 Personen

Durchschnittlicher Stromverbrauch

3.500 kWh

Jährliche Stromkosten

1.120 €

Haushaltsgröße

4 Personen

Durchschnittlicher Stromverbrauch

4.250 kWh

Jährliche Stromkosten

1.360 €

Stromkosten: Tabelle liefert Richtwerte

Wichtig: Der durchschnittliche Stromverbrauch und die voraussichtlichen Stromkosten in der Tabelle sind als grobe Richtwerte zu verstehen und dienen Ihnen lediglich zur Orientierung. Die Berechnung unterliegt außerdem der Annahme eines Stromverbrauchs von 32 Cent je Kilowattstunde – je nach Anbieter und Tarif bezahlen Sie vielleicht (deutlich) mehr oder weniger für Ihren Stromverbrauch. 

Grundsätzlich ist der Stromverbrauch in einem Einfamilienhaus höher als in einer Wohnung, da beispielsweise für die Außenbeleuchtung oder Gartengeräte wie einen Rasenmäher zusätzliche Kosten anfallen. Allgemein gilt: Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher fallen die Stromkosten aus. Allerdings sinkt der Pro-Kopf-Verbrauch anteilig, da große Geräte wie etwa der Kühlschrank, Herd und Fernseher gemeinsam genutzt werden.

Fernsehen, Waschmaschine, Spülmaschine, Staubsauger, Internet – welche Geräte sind die größten Stromfresser? Hier erfahren Sie, welche Haushaltsgeräte auf der Stromrechnung am meisten zu Buche schlagen und ob sich neue Geräte für Sie lohnen könnten. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie mit der Umsetzung einfacher Tipps Strom sparen können.

Die größten Stromfresser in der Wohnung
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Stromverbrauch: Lohnen sich neue Geräte?

In vielen Fällen lohnt es sich, die alten Geräte gegen energieeffiziente Modelle auszutauschen. Mit einer neuen Kühl-Gefrier-Kombination ließen sich jährlich 80 Euro einsparen, sagt Hans Georg Buttermann, Wissenschaftler beim unabhängigen Forschungsinstitut EEFA (Energy Environment Forecast Analysis). Die Anschaffung würde sich in relativ kurzer Zeit amortisieren. Birgit Holfert, Expertin der Verbraucherzentrale Energieberatung, gibt ein weiteres Beispiel: „Neue Waschmaschinen sparen Strom – fast 200 Kilowattstunden im Jahr im Vergleich zum alten Gerät. Die Ersparnis liegt bei rund 50 Euro im Jahr.“

Die Frage, ob sich eine Neuanschaffung lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Alter, Effizienz und Leistung eines Gerätes. Aber auch die effektive Nutzungszeit spielt eine große Rolle. Wer nur einen Teil der Geräte austauschen und wissen möchte, bei welchen Stromfressern es sich finanziell am meisten rechnet, kann sich grob an zwei Kriterien orientieren: Welche Geräte werden am intensivsten genutzt und weisen gleichzeitig eine schlechte Energieeffizienz auf?

„Während es bei einem Kühlschrank, der ja ohnehin durchläuft, kaum Unterschiede zwischen einem Single-Haushalt und einer Großfamilie gibt, sieht das bei der Waschmaschine anders aus“, sagt Buttermann. „Wenn ein Single die Waschmaschine vielleicht einmal in der Woche anstellt, nutzt eine fünfköpfige Familie sie fast jeden Tag.“ Für sie rentiert sich die Neuanschaffung folglich schneller. „Ab einem Alter von zehn, zwölf Jahren lohnt sich die Anschaffung einer neuen Waschmaschine oder eines neuen Geschirrspülers aber in jedem Fall“, sagt Buttermann.

Dazu trägt auch bei, dass die Kosten für diese Geräte deutlich gesunken sind, die Strompreise aber stetig steigen. Wer hingegen als Single seinen alten und ineffizienten Staubsauger nur für einige Minuten in der Woche anwirft, kann hier am ehesten Abstriche machen.

Wer sind die größten Stromfresser?

Das Sparpotenzial bezüglich des Stromverbrauchs ist groß: „In den meisten Haushalten kann man hier mit relativ geringem Aufwand bis zu hundert Euro im Jahr einsparen“, sagt Birgit Holfert. Um Stromkosten zu sparen müsse man der Expertin zufolge nicht verzichten, sondern Bescheid wissen.

Zu den größten Stromfressern im Haushalt zählen Elektrogeräte. „Vor allem Kühlschrank, Spülmaschine, Waschmaschine und Trockner verbrauchen einen Großteil des Stroms, insbesondere dann, wenn es sich um ältere Geräte handelt“, so Hans Georg Buttermann. Das unabhängige Forschungsinstitut EEFA, für das er tätig ist, hat den Stromverbrauch in deutschen Haushalten untersucht.

Die größten Energiefresser sind Holfert zufolge Wäschetrockner: „Ihr Betrieb kostet im Jahr mindestens 200 Euro.“ Deshalb sollte man möglichst immer – wenn die Temperaturen es zulassen – die Wäsche an der frischen Luft trocknen.

Großes Sparpotenzial beim Stromverbrauch

Durch das Beachten einiger kleiner Verhaltensregeln im Haushalt lassen sich mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Wir haben zahlreiche Tipps gesammelt, die sich leicht umsetzen lassen. Außerdem erfahren Sie hier, wie Sie durch kleine Tricks und Kniffe die Energieeffizienz Ihres Zuhauses verbessern können. Besonders bei elektrischen und elektronischen Geräten gibt es ein hohes Einsparpotenzial hinsichtlich ihres Stromverbrauchs.

Strompreiserhöhungen sind ärgerlich. Wer den Aufpreis nicht einfach hinnehmen möchte, kann prüfen, ob der Anbieter alle Fristen eingehalten hat. Alternativ können Sie auch den Versorger wechseln. Wie Sie bei der Prüfung vorgehen und herausfinden, ob Ihnen durch die Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht, erfahren Sie hier.

Strompreiserhöhung: Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte
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Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte

Wenn Sie sich als Stromkunde nicht aktiv für einen Anbieterwechsel in einen bestimmten Tarif entscheiden, werden Sie für gewöhnlich durch den örtlichen Stromversorger in die sogenannte Grundversorgung eingestuft. Was viele Stromkunden nicht wissen: Die Grundversorgung zählt häufig zu den teuersten Tarifen. Es kann sich daher durchaus für Sie lohnen, sich nach Alternativen umzusehen und die Tarife und Preise zu vergleichen.

Stromkunden in der Grundversorgung können ihren bestehenden Vertrag mit dem Versorger jederzeit innerhalb einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Wer einen anderen Tarif im Rahmen eines sogenannten Sondervertrags gewählt hat, sollte kontrollieren, ob darin andere Fristen geregelt sind. Sonderkündigungsrechte und -fristen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stromanbieter zu finden.

Die Ursache für eine Strompreissteigerung müssen Versorger nicht näher begründen. In der Regel verweisen sie jedoch auf Strompreisbestandteile, deren Erhöhung ein anderer Marktteilnehmer zu verantworten hat, etwa erhöhte Netzentgelte oder Steuern. Auf ein Sonderkündigungsrecht kann man in solchen Fällen nicht hoffen, da viele Anbieter diese Bestandteile in weiser Voraussicht vom Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen haben. Eine vorzeitige Kündigung ist dann nicht möglich.

Tipp: Bei einem Wechsel aus der Grundversorgung in einen Sondertarif sollten Sie genau auf die Modalitäten des Sonderkündigungsrechts achten, sonst können Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Stromanbieter nicht kurzfristig wechseln.

Schriftliche und fristgerechte Ankündigung erforderlich

Wer von Erhöhungen betroffen ist, sollte genau hinsehen – es gibt Ausnahmefälle, in denen der Aufpreis nicht akzeptiert werden muss. Soll der Strompreis erhöht werden, muss dies rechtzeitig angekündigt werden. Konkret heißt das: mindestens sechs Wochen im Voraus. Hierbei zählt nicht das Versanddatum des Schreibens, sondern das Empfangsdatum. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Kunde auf den Strombezug zum gewohnten Tarif bestehen.

Die Sechs-Wochen-Frist ist für Grundversorgungskunden in der bundesgesetzlichen Verordnung (StromGVV) geregelt, für Sondervertragskunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine Strompreiserhöhung muss gemäß StromGVV immer schriftlich mitgeteilt werden. Eine öffentliche Ankündigung per Zeitungsanzeige oder eine Benachrichtigung per Email reichen nicht aus. Dies gilt auch für Stromtarife in Sonderverträgen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen 2009 und 2010 entschieden hat. Stromversorger dürfen ihre Preise erhöhen, sofern sie die Anpassungsregelungen der StromGVV unverändert in die Sonderverträge übernehmen. Anderslautende Preisänderungsklauseln sind unwirksam.

In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass Anbieter trotz unwirksamer Preisänderungsklauseln versucht haben, erhöhte Stromentgelte einzutreiben. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht rechtmäßig – und zwar unabhängig davon, ob die Kund:innen einer solchen Preiserhöhung widersprochen haben oder nicht.

So gehen Sie bei einer Strompreiserhöhung vor

  1. Prüfen Sie zunächst, ob Sie Strom innerhalb der Grundversorgung oder über einen Sondervertrag beziehen. In der Grundversorgung können Sie jederzeit den Stromanbieter wechseln, beim Sondervertrag müssen Sie die Kündigungsfrist des Anbieters beachten.
  2. Wurde Ihnen die Erhöhung des Strompreises rechtzeitig und auf postalischem Weg angekündigt? Falls nicht, müssen Sie den höheren Strompreis nicht akzeptieren. Vor einem (gerichtlichen) Streit mit dem Stromversorger können Sie die Erhöhung jedoch auch zum Anlass nehmen, um den Stromanbieter zu wechseln.

Obwohl Verbraucher schon seit langem Stromanbieter frei wählen können, bleibt die Mehrzahl der Deutschen ihrem Energieversorger treu. Dabei ist ein Wechsel ganz einfach – und lohnt sich häufig. Im besten Fall lassen sich mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Wir geben Ihnen Tipps für die Wahl des passenden Stromanbieters.

So wechseln Sie den Stromanbieter
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Günstiger Strompreis ist nur ein paar Mausklicks entfernt

Der Wechsel zum neuen Stromanbieter ist ein reiner Verwaltungsakt. Kein Fremder muss die Wohnung betreten, kein Stromzähler ausgetauscht werden und der Übergang zum neuen Anbieter funktioniert naht- und reibungslos. Die ersten Schritte lassen sich mit ein paar Klicks am Computer erledigen.

Die erste Frage lautet: Wie viel Strom wird im Haushalt verbraucht? Auf der letzten Stromrechnung finden Sie den Stromverbrauch und die Kosten. Aufs Jahr gerechnet muss man saisonale Schwankungen berücksichtigen, daher sollte man zudem die Jahresrechnung betrachten respektive die einzelnen Monatsrechnungen addieren. Für eine grobe Schätzung können Sie unseren Immonet-Stromverbrauchsrechner nutzen.

Wechseln Sie den Stromanbieter vor dem Umzug

Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen und ihren Strom aus der Grundversorgung beziehen, steht Ihnen per Gesetz eine zweiwöchige Kündigungsfrist zu. Komplizierter ist es, wenn Sie zuvor einen Vertrag mit einem alternativen Stromanbieter abgeschlossen haben. Werfen Sie am besten einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – in der Regel findet sich darin eine Umzugsklausel, die eine vorzeitige Vertragsauflösung ermöglicht. Dabei unterscheiden Anbieter zwischen Umzügen innerhalb und außerhalb des Netzgebietes. Im ersten Fall muss der Vertrag in der Regel weitergeführt werden.

Unternehmen Sie bei einem Umzug bezüglich der Stromversorgung nichts, schließen Sie automatisch einen Vertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber zu dessen Grundversorgungstarif – in der Regel die teuerste Variante des Strombezugs. Aus diesem Grund lohnt sich ein Stromanbieterwechsel in den meisten Fällen.

Vergleichen Sie die Stromtarife

Die unterschiedlichen Tarife lassen sich ganz bequem online mit Stromtarifrechnern prüfen, mit denen Sie auch gezielt nach Ökostrom suchen und bei Interesse direkt wechseln können. Haben Sie das passende Angebot gefunden, lassen Sie es sich nach Hause schicken. So können Sie in Ruhe die Vertragskonditionen durcharbeiten und vergleichen. Auf die Tarifrechner alleine sollte man sich allerdings nicht verlassen – überprüfen Sie die Informationen am besten zusätzlich auf der Website der jeweiligen Stormanbieter.

Wichtig: Im Endpreis müssen Grundpreis, Verbrauchspreis, Netzentgelte, Stromsteuer, Mehrwertsteuer und alle sonstigen Abgaben enthalten sein. Ansonsten vergleichen Sie die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Achten Sie außerdem darauf, dass der Vertrag mit Ihrem neuen Stromanbieter eine kurze Laufzeit hat, damit Sie auch in Zukunft schnell wechseln können. Einige Verträge beinhalten Mindestlaufzeiten, in denen grundsätzlich nicht gekündigt werden kann.

Bereits seit April 2012 gilt: Die Frist bei einem Wechsel des Stromanbieters darf nur noch maximal drei Wochen betragen. Um die tatsächliche Kündigung brauchen Sie sich aber nicht zu kümmern, diese Aufgabe erledigt der neue Stromanbieter für Sie.

Vorsicht bei „Supersparangeboten“

Vorsicht ist bei überdurchschnittlich günstigen Konditionen geboten. Das Angebot ist möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert, folglich drohen hohe Nachzahlungen am Ende des Jahres. Ebenso vorsichtig sollten Stromkunden bei Festpreisangeboten sein. Einige Anbieter möchten die Kosten für den kalkulierten Jahresverbrauch im Voraus bezahlt haben. Das Problem: Geht der Konzern pleite, bekommt der Kunde sein Geld nicht wieder. Zudem sollten Sie solch einen Vertrag nur dann abschließen, wenn Sie Ihren Stromverbrauch realistisch einschätzen können. Verbrauchen Sie mehr, bekommen Sie das zu viel gezahlte Geld nicht zurück. Ist der Stromverbrauch höher, müssen Sie draufzahlen – und das kann teuer werden.

So erteilen Sie den Wechselauftrag

Wenn Sie sich für einen Stromanbieter entschieden haben, gehen Sie direkt auf die Anbieter-Webseite, füllen das Anmeldeformular aus und schicken es ab – entweder elektronisch per Mail oder als gedrucktes Formular per Post. Die Anmeldung enthält eine Vollmacht, die dem neuen Vertragspartner erlaubt, in Ihrem Namen den alten Vertrag zu kündigen.

Der neue Versorger kümmert sich um die Ummeldung und benötigt dazu im Regelfall folgende Angaben: Den Namen des alten Anbieters, die Stromzählernummer, die alte Kundennummer und den letzten Jahresverbrauch. Für gewöhnlich dauert die Ummeldung sechs bis acht Wochen.

Kurz bevor Sie den Stromanbieter tatsächlich wechseln und der Tarif offiziell umgestellt wird, bekommen Sie Post von Ihrem alten Anbieter. Der Zählerstand muss noch einmal abgelesen werden, die Angaben sind für die Endabrechnung nötig. Häufig können Sie den Zählerstand direkt auf der Internetseite des Anbieters eingeben.

Der neue Stromanbieter schickt die Angaben zum Lieferbeginn und die Bestätigung über den Vertragsabschluss per Post. Keine Sorge: Liefert der neue Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer – keinen Strom, springt der regionale Grundversorger ein. Niemand muss im Dunkeln sitzen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.