Gewerbeimmobilien mieten und vermieten
Der Markt für Gewerbeimmobilien zeigt sich über die Jahre hinweg relativ konstant. Dennoch ist zu beobachten, dass die langfristige Vermietung von Gewerbeimmobilien rückläufig ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Unternehmen geplante Expansionen zunächst zurückgestellt haben.
Gewerbeimmobilien
Projekte und Ausschreibungen haben abgenommen, Personal wurde teilweise eher abgebaut denn aufgestockt. Diese Unsicherheiten führten denn auch beispielsweise zu einer höheren Nachfrage bei Businesscentern, die unter anderem das Modell Büro auf Zeit zunehmend etablieren.
Was zählt alles zu Gewerbeimmobilien?
Der Begriff Gewerbeimmobilien ist sehr unspezifisch und vereint unter seinem Dach eine Vielfalt an Gebäuden und Flächen. Grundsätzlich bezeichnet man alles als Gewerbeimmobilie oder -fläche, was ausschließlich oder größtenteils gewerblich genutzt werden. Klassische Gewerbeimmobilien sind beispielsweise Büros, Lagerflächen, Werkstätten, Einzelhandelsflächen, Praxisräume, Produktionshallen oder auch Gastronomiebetriebe.
Wertermittlung bei Gewerbeimmobilien
Wenn Sie über den Kauf oder die Anmietung von Gewerbeimmobilien nachdenken, sollten Sie sich im Vorfeld über die Rahmenbedingungen informieren. Ein großer unterschied zu herkömmlichen Wohnimmobilien besteht beispielsweise in der Wertermittlung. So werden einfach Wohnimmobilien nach dem Sachwertverfahren bewertet, Gewerbeimmobilien und Mietimmobilien hingegen nach dem Ertragswertverfahren. Auch steuerlich sind Gewerbeimmobilien grundsätzlich anders zu behandeln, als Wohnobjekte.
Mischform: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Neben den reinen Gewerbeimmobilien gibt es auch so genannte gemischt genutzte Gebäude. Hierzu zählen beispielsweise Wohnhäuser, die eine Werkstatt oder eine Handelsfläche angeschlossen haben. Dies ist häufig bei kleinen Unternehmen der Fall, die Ihren Betrieb und Ihre Wohnung in einem Gebäude unterbringen. Gewerbliche Nutzung kann aber auch schon in kleinerem Umfang definiert werden. Wird beispielsweise eine Mietwohnung in hohem Maße auch für gewerbliche Zwecke genutzt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen als Gewerbeimmobilie deklariert und somit anders bepreist werden. Auch einige klauseln und Mietrechte können dann beeinträchtigt werden.