Läden / Einzelhandel

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Gewerbeimmobilien: Laden / Einzelhandel

Bei kaum einem Gewerbe ist der Standort so wichtig, wie im Einzelhandel. Lokalitäten, die sich beispielsweise in einer gut besuchten Fußgängerzone einer Stadt, in einer Ladenpassage oder innerhalb eines Einkaufszentrums befinden, profitieren meist sehr von der sogenannten Laufkundschaft. Versteckte Läden in Seitenstraßen haben es hingegen aufgrund der niedrigen Passanten-Frequenz oft sehr schwer, einen hohen Bekanntheitsgrad zu erlangen, was sich entscheidend auf den Erfolg und vor allem auf den Umsatz eines Einzelhandelsgeschäfts auswirken kann. Im schlimmsten Fall schafft es ein neues Geschäft durch seinen schlechten Standort nicht, sich über Wasser zu halten und muss schon nach kurzer Zeit wieder seine Zelte abbrechen. Für Einzelunternehmer, die einen Kredit aufgenommen oder ihre gesamten Ersparnisse in ihren Traum vom eigenen Laden investiert haben, würde dies unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten. Um einem solchen Horrorszenario vorzubeugen ist es wichtig, ausreichend Zeit, Geduld und Sorgfalt bei der Suche nach einer geeigneten Gewerbeimmobile zu wahren.

Die wichtigsten Kriterien bei der Auswahl eines Ladengeschäftes

  • Idee: Bereits vor der Suche ein gutes Geschäftskonzept überlegen!
  • Lage: Auf hohe Passanten-Frequenz oder zumindest auf Verkehrsanbindung achten!
  • Zustand: Immobilie sollte von innen und von außen ansprechend sein!
  • Umbau: Lieber weiter suchen, wenn zu viel Geld und Zeit investiert werden muss!
  • Gewerbemietvertrag: Hierbei gelten keine Schutzvorschriften des sozialen Mietrechts!
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Laden genau von innen und außen betrachten

Neben der Lage sind auch die Verkehrsanbindung und der Zustand der Immobilie entscheidende Faktoren. Bei der Besichtigung eines Objekts sollte der Interessent abwägen, wie viel Renovierungs- und Umbauarbeiten in etwa anfallen werden. Vor allem in älteren, sanierungsbedürftigen Immobilien verstecken sich häufig hohe Kosten, daher ist es ratsam sich von einem Sachverständigen oder einem Gutachter bei der Besichtigung beraten zu lassen. Manchmal lohnt es sich ein etwas teureres Objekt zu wählen, wenn dafür kaum Renovierungen vorgenommen werden müssen. Auch die äußere Erscheinung der Lokalität sollte eingehend betrachtet werden, denn auch diese kann ein- oder auch ausladend auf Kunden wirken. Auch das Ladeninnere sollte zu den Vorstellungen des Interessenten passen und für die spätere Einrichtung geeignet sein. Daher sollte man sich schon im Vorwege ein Konzept überlegen, in dem grob definiert wird, welche Zielgruppe von dem Geschäft angesprochen und welchen Stil es in etwa darstellen soll.

Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag

Wenn die Wahl der Gewerbeimmobilie getroffen ist, folgen die vertraglichen Angelegenheiten. In der Regel werden Läden vermietet, doch in manchen Fällen werden sie auch zum Kauf angeboten - was davon in Frage kommt sollte individuell entschieden werden. Beim Abschluss eines Gewerbemietvertrags gibt es einiges zu beachten, denn er ist kaum mit einem gewöhnlichen Mietvertrag für Wohnräume vergleichbar. Angefangen damit, dass Schutzvorschriften des sozialen Mietrechts hierbei keine Anwendung finden, daher sollte sich der zukünftige Mieter unbedingt Zeit für die Prüfung des Vertrages nehmen und auf keinen Fall unüberlegt unterschreiben. Zwar ist der Gewerbemietvertrag durch einige Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, doch sind die beiden Mietparteien weitgehend frei in dessen Gestaltung. Wenn der Mietvertrag für länger als ein Jahr gelten soll, so muss er nach dem Gesetz schriftlich geschlossen werden. Die Schriftform ist generell eine sicherere Variante als die mündliche Vertragsschließung. In dem Mietvertrag sollte der Nutzungszweck der Immobilie angegeben sein, zum Beispiel Einzelhandel mit Geschenkartikeln, sowie alle nötigen Angaben zu dem Mietobjekt, zum Mieter und Vermieter. Die Höhe der Miete ist frei vereinbar, ebenso können auch Sortimentserweiterungen und -änderungen mit in den Vertrag aufgenommen werden, wodurch eine Erweiterung des Geschäfts ermöglicht wird. Verwaltet der Vermieter innerhalb eines Gebäudes mehrere Ladenflächen, dann kann sogar eine Konkurrenzschutzklausel vereinbart werden, die besagt, dass diese Läden nicht an Konkurrenten vermietet werden dürfen.

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