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Energieausweis für mehr Transparenz

In privaten Haushalten stellen die Kosten für Heizung und Warmwasser den größten Anteil der Betriebskosten dar. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Hier soll der Energieausweis Abhilfe schaffen.

Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Die Energieeinsparverordnung machte den Energieausweis für Wohngebäude, die vor 1965 erbaut wurden, seit 1. Juli 2008 zur Pflicht. Für jüngere Wohngebäude folgte die Energieausweis-Pflicht per 1. Januar 2009. Jeder Kauf- oder Mietinteressent hat nun das Recht, sich einen gültigen Energieausweis durch den Verkäufer oder Vermieter vorlegen zu lassen. Mit den Daten aus dem Energieausweis haben Sie die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude ganz einfach miteinander zu vergleichen.

Ab wann und für wen ist der Energieausweis Pflicht?

Bei Wohngebäuden mit Bauantrag erhält der Eigentümer bereits seit Februar 2002 einen Energiebedarfsausweis durch den jeweiligen Architekten, Bauingenieur oder Bauträger. Bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten seit 1. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Seit 1. Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Ein Bestandsmieter hat aber keinen Anspruch auf den Energieausweis.Seit 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden. Auf Baudenkmäler ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung nicht anzuwenden.

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Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis weist die energetische Qualität des Gebäudes aus, erfasst allgemeine Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse der Bewertung üb ersichtlich zusammen. Er besteht aus vier DIN A4 Seiten.

Die Modernisierungsempfehlungen werden dem Energieausweis in Form einer Extraseite beigelegt. Das Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala. Sie zeigt auf einen Blick, wie viel Energie das Gebäude im Vergleich zu anderen benötigt. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Decke, Außenwände), der Heizungsanlage und des Energieträgers (z.B. Heizöl, Erdgas, Strom) berücksichtigt. Oder es wird der Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Liegt das Gebäude im „grünen Bereich“, ist der energetische Ist-Zustand des Gebäudes sehr gut. Steht der Pfeil auf „gelb“, sollte über Modernisierungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Und „rot“ deutet auf große Einsparpotenziale hin. Darüber hinaus kann der Energieausweis Angaben zur Lüftung und zum CO2-Ausstoß enthalten.

Der Energieausweis zeigt auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden kann, z.B. mit zusätzlicher Wärmedämmung, neuen Fenstern oder einer neuen Heizungsanlage, am besten in Verbindung mit einer Solaranlage auf dem Dach. Somit ist der Energieausweis für Gebäudeeigentümer ein Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes.

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