Energieausweis: Mehr Transparenz für Mieter und Käufer
In privaten Haushalten stellen die Kosten für Heizung und Warmwasser den größten Anteil der Betriebskosten dar. Der gesamte Energiebedarf von Gebäuden ist meist jedoch eine unbekannte Größe. Hier soll der Energieausweis Abhilfe schaffen.
Der Energieausweis soll für Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt sorgen. Mit den Daten aus dem Ausweis haben Mieter die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude ganz einfach miteinander zu vergleichen. Jeder Kauf- oder Mietinteressent hat das Recht, sich ein solches Dokument durch den Verkäufer oder Vermieter vorlegen zu lassen.
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis weist die energetische Qualität des Gebäudes aus, erfasst allgemeine Gebäudedaten, stellt die Ergebnisse der Bewertung übersichtlich zusammen und gibt Modernisierungsempfehlungen.
Das Herzstück des Ausweises ist eine Farbskala. Sie zeigt auf einen Blick, wie viel Energie das Gebäude im Vergleich zu anderen benötigt. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Decke, Außenwände), der Heizungsanlage und des Energieträgers (z.B. Heizöl, Erdgas, Strom) berücksichtigt. Oder es wird der Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Liegt das Gebäude im „grünen Bereich“, ist der energetische Zustand des Gebäudes sehr gut. Steht der Pfeil auf „gelb“, sollte über Modernisierungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Und „rot“ deutet auf große Einsparpotenziale hin. Darüber hinaus kann der Energieausweis Angaben zur Lüftung und zum CO2-Ausstoß enthalten.
Der Energieausweis zeigt auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden kann, z.B. mit zusätzlicher Wärmedämmung, neuen Fenstern oder einer neuen Heizungsanlage, am besten in Verbindung mit einer Solaranlage auf dem Dach. Somit ist der Energieausweis für Gebäudeeigentümer ein Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes.
Arten des Energieausweises
Es gibt zwei Typen des Energieausweises: Den auf Bedarfsbasis und den auf Verbrauchsbasis. Ersterer errechnet den Energiebedarf aufgrund von Kriterien, die von Anzahl und Gewohnheiten der Bewohner unabhängig sind – etwa Größe, Baumaterialien und Anlagetechnik eines Gebäudes.
Die zweite Variante berücksichtigt den tatsächlichen Energieverbrauch, der maßgeblich vom NutzungsVerhalten der Bewohner bestimmt ist. Den Bedarfsausweis benötigt man für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit.
Für wen und ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
- Für Wohngebäude mit Bauantrag: Seit Februar 2002 erhält der Eigentümer einen Energiebedarfsausweis durch den jeweiligen Architekten, Bauingenieur oder Bauträger.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind: Interessenten ist seit 1. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Für alle anderen Wohngebäude: Seit 1. Januar 2009 gilt die Regelung auch für alle Gebäude jüngeren Datums. Ein Bestandsmieter hat aber keinen Anspruch auf den Energieausweis.
- Für Nichtwohngebäude: Seit 1. Juli 2009 müssen auch für diese im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen die Dokumente in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch gut sichtbar ausgehängt werden.
- Für Baudenkmäler gilt die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung nicht.
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Die Qualifikationsanforderungen für die Aussteller von Energieausweisen sind in der neuen Energieeinsparverordnung geregelt. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Den Energiepass können Sie aber mittlerweile bundesweit bei immer mehr Energieberatern beantragen.
Mehr Infos zum Energieausweis finden Sie hier: www.zukunfts-haus.info
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