Eine mit einem dunklen Kaputzenpulli gekleidete Person mit unkenntlichem Gesicht hält ein Laptop in der Hand

Gängige Betrugsmaschen der
Immobilienbetrüger im Internet

© Bits and Splits / fotolia

Wer heute nach Immobilien sucht, geht ins Internet: Die Wohnungssuche über Immobilienportale funktioniert komfortabel und schnell. Die Beliebtheit von Immobilienanzeigen machen sich auch Kriminelle zunutze – sowohl bei Wohnungssuchenden als auch bei Anbietern. immonet hat die gängigsten Methoden der Betrüger zusammengefasst und informiert, wie Sie sich schützen können.

Das Erkennen falscher Immobilienanzeigen ist nicht immer einfach – denn die Betrüger werden immer geschickter. Das Fehlen wichtiger Informationen, kein Ansprechpartner oder nur der Hinweis „von privat“ können ebenso Zeichen für eine gefälschte Anzeige sein wie auffällig günstige Objekte oder Immobilien, die nicht in das Viertel passen (zum Beispiel Neubauimmobilien in einem Altbauviertel).

Zudem benutzen Betrüger oft Mailadressen mit auffälligen Domains (Beispiel: kontakt@ein-Fussballspiel-dauert-90-minten.de). Zwar können private Immobilienanbieter auch einfache private Domains benutzen, aber auch das kann ein Indiz für Betrugsobjekte sein.

Nicht selten kopieren die Betrüger echte Anzeigen aus anderen Portalen. Überprüfen Sie mit Google die Adresse der Anzeige. Taucht die gleiche Anzeige in einem weiteren Portal auf und unterscheidet sich lediglich der Anbieter der Immobilie, ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine der Anzeigen eine Fälschung ist. 

Lesen Sie mehr zum Thema Betrugsanzeigen

Wenn Sie als Wohnungsinteressent vorher Geld dafür zahlen sollen, dass Sie sich eine Wohnung ansehen dürfen, oder wenn Sie die Wohnung direkt mieten sollen, ohne sie zuvor persönlich gesehen zu haben, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Betrug. Hier sollten Sie hellhörig werden.

Der Trick mit der Vorkasse

Am häufigsten wenden Kriminelle den Trick mit der Vorkasse an, die Masche ist immer die gleiche: Der Betrüger gibt vor, im Ausland zu sein, seine Mutter zu pflegen oder Ihnen aus anderen Gründen die Wohnung nicht selbst zeigen zu können. Damit Sie die Wohnung dennoch besichtigen können, wird er vorschlagen, Ihnen den Schlüssel gegen Vorab-Zahlung einer Kaution zuzuschicken. In Wirklichkeit existiert jedoch weder die pflegebedürftige Mutter, noch die Wohnung.

Besonders gern wenden die Täter den Trick in Großstädten mit angespanntem Immobilienmarkt an. Hier ist die Existenz der Wohnung nicht so leicht zu überprüfen wie in einer Kleinstadt und die Interessenten sind oft verzweifelt genug, um sich auf ungewöhnliche Vorschläge einzulassen. 

Zahlungen an Geldtransferinstitute

Wenn man vor einer Wohnungsbesichtigung Geld an ausländische Banken oder Geldtransferinstitute überweisen soll, kann man davon ausgehen, es mit einem Betrüger zu tun zu haben. Wird einmal ein Betrag an eines dieser Institute überwiesen, haben die Geschädigten kaum eine Chance, ihr Geld zurück zu bekommen. Selbst wer Anzeige erstattet, hat schlechte Karten: Die Täter sitzen im Ausland und sind damit juristisch meist so gut wie unerreichbar.

Zahlung an ein Übernachtungsportal

Betroffen sind bei dieser Betrugsmasche sowohl Interessenten von Mietwohnungen als auch von Kaufobjekten – nur die Höhe der Geldbeträge unterscheidet sich:

Um ein Haus zu kaufen oder um den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung zu erhalten, soll das Geld an ein Portal für private Unterkünfte (Airbnb oder ähnliche Portale) überwiesen werden. Man erhält also eine gefälschte Rechnung mit offiziell aussehendem Briefkopf des Übernachtungsportals und soll eine bestimmte Summe auf ein Konto im Ausland überweisen. Vorsicht – hier handelt es um einen Betrugsversuch! Tatsächlich sind derlei Geschäfte über Airbnb gar nicht möglich.

Rechnung für Wohnungsbesichtigungen

Der Wohnungsmarkt ist eng, die Zahl der Bewerber für eine Wohnung groß. Betrüger nutzen dies wie folgt aus: Sie stellen Fake-Objekte (also Objekte, die es eigentlich gar nicht gibt) ins Netz. Wenn sich Interessent:innen daraufhin melden, werden sie aufgefordert, sich auf einer bestimmten Webseite zu registrieren. Der Vorwand: Nur so könnten sie in die Vorauswahl für eine Wohnungsbesichtigung kommen. Folgen Wohnungssuchende den Anweisungen, erhalten sie kurze Zeit später eine Rechnung für die Registrierung.

Der beste Schutz: Wer sich auf Internetseiten mit seinen Daten registriert, sollte die Seite, den Anbieter und die Konditionen genau prüfen und im Zweifelsfall die Finger davon lassen.

Kostenpflichtige Wohnungslisten

Wurde Ihnen eine Liste mit "exklusiven Angeboten" gegen Geld angeboten? Der Betrug läuft wie folgt: Wohnungsinteressenten, die sich auf eine Anzeige hin melden, erhalten eine Absage. Der Anbieter offeriert ihnen jedoch eine Liste von interessanten Objekten, die noch nicht veröffentlicht worden beziehungsweise exklusiv sein sollen. Diese Liste gebe es aber nur gegen Gebühr. Bis zu 150 Euro verlangen die Betrüger. Tatsächlich enthalten solche Listen nur bereits veröffentlichte Anzeigen aus Immobilienportalen. 

Phishing: Vorsicht vor gefälschten E-Mails

Kennzeichen für einen Betrugsversuch per E-Mail sind mitgeschickte Links – und die dringende oder ungewöhnliche Aufforderung, man möge seine persönlichen (Zugangs-) Daten angeben oder auf einer speziellen Seite eingeben. Ein Beispiel:

Sie erhalten eine E-Mail, die nur scheinbar von immonet stammt. Darin werden Sie aufgefordert, auf einen in der Mail enthaltenen Link zu klicken und sich auf der aufgerufenen Seite mit Ihren Zugangsdaten einzuloggen. Als Vorwand wird zum Beispiel angegeben, dass Ihre Daten aktualisiert werden müssten oder eine Rechnung nur online über diesen Link abrufbar sei.

Betroffen sind sowohl Makler, private Immobilienanbieter als auch Wohnungssuchende. Das Ziel der Betrüger: Sie wollen an private Daten gelangen, also an Ihren Nutzernamen und Ihr Passwort. Haben sie diese einmal erbeutet, verschaffen sich die Betrüger beispielsweise Zugang zum Account, ändern das Passwort und nutzen das Konto für ihre Zwecke. Häufig schalten die Kriminellen anschließend falsche Anzeigen und versuchen so, an das Geld von Wohnungssuchenden zu kommen.

Auch wird gern behauptet, die Rechnung sei nur über einen mitgeschickten Link beziehungsweise eine angehängte Datei abrufbar. Das ist jedoch falsch. immonet verschickt Rechnungen als PDF-Dateiformat per E-Mail und fordert seine Kunden niemals per E-Mail dazu auf, persönliche Daten einzugeben oder zu aktualisieren.

Schützen können Sie sich, indem Sie die URL – also den Seitennamen des mitgeschickten Links – mit dem echten Seitennamen genau vergleichen. Klicken Sie im Zweifel nie auf mitgeschickte Links und geben Sie ihre Daten immer nur auf der von Ihnen gespeicherten Originalseite ein.

Lesen Sie mehr über Phishing

Trojaner-Mails

Ein angeblicher Interessent meldet sich bei Ihnen als Anbieter:in per E-Mail mit einer Frage zur Immobilie. Er ist informiert, schreibt nett und schickt weitere Informationen zur Person als Dateianhang. Handelt es sich dabei um einen exe-Anhang (zum Beispiel "Lebenslauf.exe"), ist Vorsicht geboten. Dahinter verbirgt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Trojaner oder eine Schadsoftware. Diese spioniert den Rechner aus und kann unter anderem an Kennwörter gelangen.

Dieses Vorgehen kann Mittel zum Zweck sein, um in den Login-Bereich des immonet-Kunden zu gelangen. Es kann aber auch weit größeren Schaden anrichten – mitunter werden auch Bankdaten ausgespäht. Daher gilt: Niemals exe-Dateien oder sonstige ungewöhnliche Dateien von unbekannten Kontakten öffnen. Erscheint Ihnen die Anfrage ansonsten wirklich seriös, können Sie um ein Telefonat oder um die Daten in einem gängigen Format (PDF oder DOC) bitten. Bleibt die Antwort aus, sind Sie wohl knapp einem Cyber-Angriff entkommen.

"Rip-Deals"

Große Vorsicht ist geboten, wenn der Interessent ein Devisentauschgeschäft vorschlägt. Dabei kommt der scheinbare Interessent dem Verkäufer zunächst stark entgegen: Er ist sofort bereit, den geforderten Preis zu zahlen und es winkt ein zusätzliches Plus, wenn der Verkäufer sich auf einen Handel einlässt.

Der Vorschlag: Statt einer Überweisung soll das Geld als Devisentauschgeschäft laufen und die Geldübergabe im Ausland stattfinden. Dazu soll der Verkäufer aber erst einmal einen gewissen Betrag als Sicherheit hinterlegen. Zum eigentlichen Verkauf kommt es natürlich nicht und der Verkäufer ist sein Geld los. Eine andere Variante: Beim Tauschgeschäft wird dem Verkäufer Falschgeld untergeschoben.

Derartige Tauschgeschäfte haben unter der Bezeichnung "Rip-Deals" (to rip = jemanden ausnehmen / deal = Geschäft) traurige Bekanntheit erlangt. Als Gründe geben die Betrüger häufig an, dass es sich bei dem Geld um Schwarzgeld handelt oder sie einen Finanztrick anwenden wollen. Das allein schon sollte Grund genug sein, die Hände davon zu lassen und die Polizei zu informieren.

Ein Warnzeichen ist immer, wenn Interessenten ein Objekt ohne Besichtigung kaufen wollen, wenn angebliche Zwischenhändler aktiv sind oder es sich um Devisengeschäfte handelt.  

Bei Verdacht auf Betrug:
Kontaktieren Sie immonet

Informieren Sie immonet telefonisch unter
+49 40 822 1075 - 90 oder per E-Mail an
support@immonet.de

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.