Wer in eine Genossenschaftswohnung ziehen möchte, muss Anteilseigener einer Genossenschaft werden, sich also einkaufen. Ihm oder ihr gehört dann ein Anteil an allen Immobilien der Genossenschaft, die den sogenannten Genossenschaftseignern wiederum für ein bestimmtes Entgelt günstigen Wohnraum zur Verfügung stellt. Die Anteile können zwischen wenigen hundert und 10.000 Euro liegen, in der Regel bewegen sie sich in der Höhe einer Kaution. Dafür bietet das genossenschaftliche Wohnen einige Vorteile.
Vorteile von Genossenschaftswohnungen
„Genossenschaften sind in der Regel nicht daran interessiert, extreme Gewinne zu machen“, sagt Claus Deese, Vorstandsvorsitzender des Mieterschutzbundes e.V. Deshalb bieten die meisten Genossenschaften vergleichsweise günstigen Wohnraum an. Das Nutzungsentgelt berechnet sich – wie bei jeder Miete auch – nach Größe, Lage und Qualität der Wohnung.
Wer in eine Genossenschaftswohnung zieht, schließt anstelle eines Mietvertrages einen sogenannten Nutzungsvertrag ab – inhaltlich sind die Dokumente aber deckungsgleich. Der Wohnungsnutzer hat die gleichen Rechte wie jeder gewöhnliche Mieter, auch bei Genossenschaftswohnungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Genossenschaften bieten ihren Anteilseignern jedoch einige Vorteile. Das wichtigste Plus sieht Deese im quasi lebenslangen Wohnrecht. „Ein wichtiges Kriterium für einen Einzug in eine Genossenschaftswohnung ist, dass man nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann. Wer sich ordentlich verhält, wird seine Wohnung kaum verlassen müssen.“ Denn Genossenschaften verkaufen ihre Wohnungen nur extrem selten.
Zudem hat Deese beobachtet, dass Genossenschaftswohnungen in der Regel in einem besseren Zustand sind als die von großen und gewinnorientierten Immobilienunternehmen. „Da Genossenschaften nicht in erster Linie auf Profit ausgerichtet sind, investieren sie erzielte Gewinne wieder in ihre Immobilien“, sagt Deese.
Doch das sind nicht die einzigen Vorteile: „Viele Genossenschaften bieten zusätzliche Services für ihre Mitglieder an. Zum Beispiel Sozialarbeiter, die bei Problemen frühzeitig zu Rate gezogen werden können, aber auch Gemeinschaftsräume und Mitgliederfahrten“, sagt Monika Neugebauer vom Zusammenschluss der Wohnungsbaugenossenschaften Berlin.
Ein weiteres Plus: Mitspracherechte
Das genossenschaftliche Wohnen bietet einen weiteren Vorteil: Da der Wohnungsnutzer auch Anteilseigner ist, hat er Mitspracherechte und kann zum Beispiel die Gremien wählen, die für die Gestaltung der Genossenschaft verantwortlich sind. „Die meisten Personen, die in Genossenschaftswohnungen leben, verhalten sich wie Mieter. Ihnen ist gar nicht bewusst, dass sie ja eigentlich Mitbesitzer sind“, sagt Deese. Dementsprechend können sie auch Einfluss ausüben. „In moralischer Hinsicht sind sie eigentlich sogar die Arbeitgeber der Genossenschaftmitarbeiter“, plädiert Deese dafür, seine Möglichkeiten auszuschöpfen.