- Wenn Mieter:innen nicht mehr zahlen, haben Sie als Vermieter:in laut § 562 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Vermieterpfandrecht. Sie dürfen bestimmte Gegenstände aus der Mietwohnung pfänden, versteigern und den Erlös behalten.
- Um pfänden zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Vor allem benötigen Sie einen richterlichen Beschluss.
- Sie dürfen nur Besitztümer der Mieter:innen pfänden lassen, die sich in der Wohnung befinden. Ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Bedarfs, persönliche Dinge und alles, was zur Berufsausübung nötig ist.
- In der Regel ist ein Vergleich zwischen beiden Parteien günstiger und schneller. Lassen Sie sich am besten juristisch beraten.
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