3. Miete erhöhen
Mieterhöhungen sind ein heikles Thema. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen mehr Miete verlangen – zum Beispiel, wenn Sie im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart haben. Auch nach Modernisierungen sind Mieterhöhungen möglich.
4. Von Schäden umgehend erfahren
Ganz gleich, wer am Ende dafür aufkommt: Mieter:innen müssen Ihnen Mängel und Schäden zeitnah mitteilen. Denn nur so haben Sie eine Chance, den Schaden schnell zu beheben.
5. Selbstverursachte Schäden reparieren
Haben Mieter:innen einen Schaden selbst verursacht, müssen sie für die Handwerkerrechnung auch selbst aufkommen. Fällt zum Beispiel ein Gegenstand auf die Badezimmerfliesen, müssen Mieter:innen Sie informieren und die Kosten für die Reparatur übernehmen.
6. Schönheitsreparaturen in Rechnung stellen
Üblicherweise regelt der Mietvertrag, in welchen zeitlichen Abständen Mieter:innen welche Schönheitsreparaturen zu leisten haben. Dazu zählen zum Beispiel regelmäßiges Streichen und Tapezieren der Räume in der Wohnung.
7. Heizen und Lüften
Lüften und Heizen ist wichtig, um die Bausubstanz zu erhalten. Mieter:innen müssen beides regelmäßig erledigen. Versäumen sie es und schimmelt deshalb die Wohnung oder frieren Wasserrohre ein, müssen sie selbst für die Schaden aufkommen.
8. Rücksichtnahme und Ruhe einfordern
Mieter:innen müssen sich an die Hausordnung halten und Rücksicht auf Nachbar:innen nehmen. Es gibt kein einklagbares Recht auf gelegentliche Lärmüberschreitungen, zum Beispiel in Form einer Party. Wer sich dauerhaft rücksichtslos gegenüber der Hausgemeinschaft verhält, riskiert eine fristlose Kündigung.