Wenn Ihr Mieter trotz Kündigung die Wohnung nicht verlässt, bleibt Ihnen nur der Weg einer Räumungsklage. Immonet zeigt einen Überblick, wie Sie bei einer Klage vorgehen und an welcher Stelle Sie Kosten sparen können.
Wenn Ihr Mieter trotz Kündigung die Wohnung nicht verlässt, bleibt Ihnen nur der Weg einer Räumungsklage. Immonet zeigt einen Überblick, wie Sie bei einer Klage vorgehen und an welcher Stelle Sie Kosten sparen können.
Hat der Mieter Widerspruch zu Ihrer schriftlichen Kündigung eingelegt, setzen Sie ihm zunächst eine Nachfrist für den Auszug. Ist er auch dann nicht bereit auszuziehen, können Sie beim Amtsgericht die Räumungsklage einreichen.
Der Weg zur Räumung der Wohnung kann im Idealfall acht Wochen dauern, in der Regel vergehen allerdings sechs bis zwölf Monate bis zum Ende des Verfahrens. Das liegt vor allem an Zeugenvernehmungen und Beweisaufnahmen. Immonet hat für Sie die einzelnen Schritte zusammengefasst. Bei detaillierten Fragen sollten Sie einen Fachanwalt aufsuchen.
Der Streitwert der Klage wird mit einer Netto-Jahresmiete gleichgesetzt. Beträgt die monatliche Kaltmiete 550 Euro, liegt der Streitwert also bei 6.600 Euro. Daraus errechnen sich die Gerichtskosten, die vom Kläger zunächst vorgestreckt werden müssen. In diesem Fall sind es circa 530 Euro Verfahrensgebühr und 1.000 Euro an Anwaltskosten.
Hinzu kommen die Umsatzsteuer von knapp 200 Euro und eine Pauschale für Porto und Telekommunikationsaufwand des Anwalts in Höhe von meist 20 Euro. Sollte der Mieter in Berufung gehen, können sich die Kosten im schlimmsten Fall verdoppeln.
Wenn Ihre Räumungsklage erfolgreich war, muss der Mieter neben den Gerichtskosten auch Ihre Anwaltskosten begleichen. Für eine Zwangsräumung müssen Sie einen Kostenvorschuss an den Gerichtsvollzieher zahlen, für eine Drei-Zimmer-Wohnung sind es in der Regel 2.000 bis 3.000 Euro und für die Schlossauswechselung etwa 200 bis 300 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Spedition und die Einlagerung der Pfandgegenstände, die dem Vermieter als Sicherheit dienen.
Die Räumungsklage ist teuer, langwierig und zeitaufwändig. Außerdem besteht das Risiko, dass Sie als Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben, wenn Ihr Mieter seine Schulden und die Gebühren für das Verfahren nicht begleichen kann. Allerdings ist es die einzige Möglichkeit, wenn sich Ihr Mieter weigert die Wohnung zu verlassen.
Auf keinen Fall dürfen Sie sich eigenmächtig Zutritt zur Wohnung verschaffen und diese selbst räumen. Sollten Sie finanzielle Unterstützung bei Ihrer Klage benötigen, können Sie am Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass Sie die Gerichtskosten nicht allein bewältigen können und Ihre Klage eine Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn für Sie die Prozesskostenhilfe nicht in Frage kommt, können Sie versuchen, die außergerichtlichen Kosten möglichst gering zu halten. So können Sie sparen, indem Sie das Kündigungsschreiben ohne Hilfe eines Anwalts aufsetzen und das Schreiben über die Nachfrist für den Auszug selbst formulieren. Eine weitere Möglichkeit ist es, mit Ihrem Anwalt eine Honorarvereinbarung zu treffen und eine pauschale Summe zu vereinbaren. So haben Sie einen genauen Überblick über die anfallenden Kosten. Auch bei der Durchführung der Räumung können Sie sparen, wenn sie beispielsweise das „Berliner Modell“ anwenden.
Weiterlesen: