Scherben bringen Glück. Stimmt nicht ganz. Zuerst bringen Scherben Kosten. Wenn Sie an Rundum-Schutz für Ihr Hab und Gut denken, sollten Sie eine Glasversicherung auf keinen Fall außer Acht lassen.
Scherben bringen Glück. Stimmt nicht ganz. Zuerst bringen Scherben Kosten. Wenn Sie an Rundum-Schutz für Ihr Hab und Gut denken, sollten Sie eine Glasversicherung auf keinen Fall außer Acht lassen.
Weitere Tipps zu Versicherungen
Eine gesetzliche Pflicht, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, gibt es für Hausbesitzer nicht. Sie gehört allerdings zu den Standards der Absicherung. Sturmschäden sind dann mitversichert, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Es gehört nicht automatisch zum Vertrag. Wer Sturmrisiko in die Police einschließt, ist versichert bei vielen Schäden am Haus, die ein Sturm mit sich bringen kann, etwa abgefallene Dachziegel oder Schornsteine, Dachschäden durch Blitzeinschläge oder umgeknickte Bäume. Mitabgedeckt sind dann auch etwaige Folgeschäden, etwa wenn es durch das kaputte Dach ins Haus regnet.
Entstehen durch einen Sturm Schäden an der Wohnungseinrichtung, greift die Hausratversicherung. Das gilt auch für unmittelbare Schäden durch Blitzeinschläge, wenn der Blitz also direkt ins Haus oder die Wohnung einschlägt. Gehen elektrische Geräte dabei durch Überspannung kaputt, ist das nicht automatisch in der Versicherung enthalten. Ob und wie dieser Fall abgedeckt ist, steht in der Police.
Fällt ein Baum auf ein anliegendes Grundstück, springt die Haftpflichtversicherung ein. Sie zahlt auch bei Personenschäden, etwa wenn jemand durch herabfallende Dachziegel verletzt wird. Die private Haftpflicht reicht in der Regel für Hausbesitzer aus, wenn sie das Haus allein bewohnen. Teilen sie sich mit mehreren Parteien ein Haus oder vermieten sie Teile davon, sollten sie prüfen, ob eine spezielle Gebäudehaftpflichtversicherung sinnvoll ist.
Herumfliegende Gebäudeteile können nicht nur Passanten verletzen, sondern auch parkende Autos beschädigen. Dann kommt die Kaskoversicherung des Halters zum Zuge.
Wer Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung hat, ist gut versichert gegen geringe bis mittelschwere Schäden. Kommt es allerdings zu extremen Verwüstungen bei Überschwemmungen, Erdbeben oder Schneedruck, gelten diese als Elementarschäden. Gegen diese muss man sich separat absichern, mit einer zusätzlichen Elementarschädenversicherung.
Problematisch an den angebotenen Versicherungspaketen: Es gibt sie nur gebündelt. Es werden immer alle Elementarschäden versichert. Demnach muss jemand, der an der Küste wohnt, auch die Versicherung gegen Schäden durch Lawinen abschließen. In typischen Hochwassergebieten gibt es häufig gar keine Elementarschädenversicherungen.
Bitte beachten: Auch ein umfassender Versicherungsschutz garantiert nicht, dass Sie nach einem Sturm nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Versicherungen zahlen erst ab Stürmen, die mindestens Windstärke acht aufweisen, also mit mindestens 62 Kilometer in der Stunde blasen. Dass das der Fall war, muss im Zweifel der Hausbesitzer nachweisen.
Versicherungen können Ansprüche auch ablehnen, wenn dem Versicherten eine Mitschuld vorgeworfen werden kann. Wer etwa während eines Sturms Fenster oder Türen offen hält, handelt fahrlässig und geht mitunter leer aus.
Damit die Versicherung schnell und vollständig für Sturmschäden aufkommt, ist eine umfangreiche Dokumentation notwendig. Gehen Sie gründlich nach folgenden Schritten vor:
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